SteuerGenau
Modul 7: Wird III/V abgeschafft?

Modul 7 · Lektion 3 von 3

Was Sie jetzt tun sollten

3 Minuten Lesezeit·Lektion 24 von 24 im Kurs

Nichts überstürzen. Wählen Sie die Kombination, die heute zu Ihrer Einkommensverteilung passt. Falls die Reform doch kommt, hätten Sie mehrere Jahre Vorlauf, und der Wechsel ins Faktorverfahren ist jederzeit kostenlos möglich.

Die Empfehlung

  1. Kombination heute prüfen. Passt sie zu Ihrem aktuellen Einkommensverhältnis? Der Steuerklassen-Rechner beantwortet das in zwei Minuten.
  2. Lohnersatzleistungen einplanen. Steht Elterngeld oder Arbeitslosigkeit an, hat das Vorrang vor jeder Reformdebatte.
  3. Faktorverfahren erwägen. Wer die Genauigkeit von IV mit Faktor mag, kann heute schon wechseln und wäre von der Reform gar nicht betroffen.
  4. Steuererklärung abgeben. Das ist unabhängig von allem der wichtigste Schritt: Ohne sie bleibt der Splittingvorteil ungenutzt.

Damit sind Sie durch

Sie kennen jetzt das Splittingverfahren, die drei Steuerklassenkombinationen und die wichtigsten Freibeträge für Paare. Der zentrale Satz zum Mitnehmen: Die Steuerklasse verändert nicht, wie viel Steuern Sie insgesamt zahlen, sondern nur wann.

Selbst ausrechnen

Die Zahlen oben sind ein Beispiel. Hier rechnen Sie Ihren eigenen Fall.

§Steuerklassen-Rechner 2026

Amtliche Sätze 2026

Kostenlos · Ihre Eingaben verlassen den Browser nicht

Unsere Empfehlung fuer Ihr Monatsnetto

III / V

Diese Kombination bringt Ihnen 81,75 € mehr gemeinsames Netto pro Monat als IV/IV, insgesamt 4.462,92 € im Monat.

Alle drei Kombinationen im Vergleich

KombinationNetto P1Netto P2GemeinsamDiff. zu IV/IV
IV / IV2.893,75 €1.487,42 €4.381,17 €0,00 €
III / VEmpfehlung3.244,75 €1.218,17 €4.462,92 €+81,75 €
V / III2.538,83 €1.577,00 €4.115,83 €-265,33 €

Vereinfachte Schaetzung: ohne Kirchensteuer, Bundesland NW, Steuerklasse V naeherungsweise gerechnet. Ihre Lohnabrechnung kann abweichen.

Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung

Was Ihr Ergebnis bedeutet

1

Die Jahressteuer bleibt in jeder Kombination gleich

Die Steuerklasse steuert nur, wie viel Lohnsteuer monatlich einbehalten wird, also Ihre Liquiditaet. Nach der Steuererklaerung landet jedes Paar bei derselben Jahressteuer. Mit III / V haben Sie 81,75 € pro Monat frueher in der Tasche, nicht mehr Geld insgesamt.

2

Bei III/V ist die Steuererklaerung Pflicht

Sobald ein Ehepartner nach Steuerklasse V oder VI besteuert wird, sind Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklaerung verpflichtet (Par. 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG). Bei IV/IV besteht diese Pflicht nicht automatisch.

3

Nachzahlungsrisiko bei III/V einplanen

Die Kombination III/V behaelt oft zu wenig Lohnsteuer ein, vor allem wenn beide Partner nennenswert verdienen. Dann fordert das Finanzamt die Differenz mit dem Steuerbescheid nach. Legen Sie den monatlichen Vorteil am besten teilweise zurueck oder waehlen Sie IV/IV mit Faktor.

4

Elterngeld: rechtzeitig die Steuerklasse wechseln

Das Elterngeld bemisst sich am Nettoeinkommen vor der Geburt. Der Partner, der in Elternzeit geht, sollte deshalb frueh in die guenstigere Steuerklasse (III) wechseln. Der Wechsel muss in der Regel mindestens 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes beantragt sein, damit er beim Elterngeld zaehlt.

Das Wichtigste

  • Wählen Sie nach der heutigen Einkommensverteilung
  • Lohnersatzleistungen haben Vorrang vor der Reformdebatte
  • Ohne Steuererklärung bleibt der Splittingvorteil ungenutzt

Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026

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