SteuerGenau
Modul 7: Wird III/V abgeschafft?

Modul 7 · Lektion 1 von 3

Was geplant war und was daraus wurde

4 Minuten Lesezeit·Lektion 22 von 24 im Kurs

Die Abschaffung der Steuerklassen III und V zum Jahr 2030 stand im Koalitionsvertrag der vorherigen Bundesregierung. Ein entsprechendes Gesetz wurde nie beschlossen. Stand Juli 2026 gelten die Klassen III und V unverändert weiter, und ob die Reform kommt, ist offen.

Der Rechtsstand heute

Es gibt kein Gesetz zur Abschaffung. Die Steuerklassen III und V können weiterhin gewählt werden, Anträge werden normal bearbeitet, und es gibt keine Übergangsfrist, die abliefe.

Sie sollten Aussagen, die Abschaffung sei beschlossen, entsprechend einordnen. Ein Koalitionsvertrag ist eine politische Absichtserklärung, kein geltendes Recht.

Was die Idee dahinter war

Kritisiert wurde vor allem die Wirkung von Klasse V: Der überproportional hohe Abzug trifft in der Praxis häufiger Frauen und erweckt den Eindruck, Arbeit lohne sich kaum. Da die Steuerklasse die Jahressteuer nicht verändert, ist dieser Effekt rein psychologisch und liquiditätsbezogen, aber deshalb nicht unwichtig.

Aktuelle Änderungen im Steuerrecht verfolgen wir unter Steueränderungen.

Das Wichtigste

  • Kein Gesetz beschlossen, Stand Juli 2026
  • Ein Koalitionsvertrag ist kein geltendes Recht
  • Kritik zielte auf die Wirkung von Klasse V, nicht auf die Steuerhöhe

Kurz geprüft

Ohne Bewertung. Die Erklärung erscheint nach Ihrer Antwort.

Wie ist der Rechtsstand zur Abschaffung der Steuerklassen III und V?

Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026

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