SteuerGenau
Modul 3: Die Steuerklassen

Modul 3 · Lektion 1 von 4

Welche Kombinationen es gibt

3 Minuten Lesezeit·Lektion 8 von 24 im Kurs

Verheirateten stehen drei Kombinationen offen: IV/IV, III/V und IV/IV mit Faktor. Alle drei führen am Jahresende zur exakt gleichen Steuer. Sie unterscheiden sich nur darin, wie viel Lohnsteuer monatlich einbehalten wird.

Die drei Optionen im Überblick

KombinationPasst wennMonatliches NettoNachzahlung wahrscheinlich?
IV / IVEinkommen ähnlichausgewogennein
III / VAbstand groß (ab ca. 60/40)ungleich verteiltja, oft
IV / IV mit FaktorAbstand vorhanden, Nachzahlung unerwünschtgenau nach Anteilkaum

Der wichtigste Satz dieses Kurses

Die Steuerklassenwahl ändert Ihre Jahressteuer nicht. Sie verschiebt nur, wann Sie zahlen. Der Splittingvorteil entsteht ausschließlich bei der Zusammenveranlagung und ist bei allen drei Kombinationen identisch. Wer III/V wählt, hat monatlich mehr Netto, muss aber am Jahresende häufiger nachzahlen. Wer IV/IV wählt, bekommt eher etwas zurück.

Viele Ratgeber vermischen diese beiden Ebenen. Prüfen Sie Ihre eigene Konstellation im Steuerklassen-Rechner.

Selbst ausrechnen

Die Zahlen oben sind ein Beispiel. Hier rechnen Sie Ihren eigenen Fall.

§Steuerklassen-Rechner 2026

Amtliche Sätze 2026

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Unsere Empfehlung fuer Ihr Monatsnetto

III / V

Diese Kombination bringt Ihnen 81,75 € mehr gemeinsames Netto pro Monat als IV/IV, insgesamt 4.462,92 € im Monat.

Alle drei Kombinationen im Vergleich

KombinationNetto P1Netto P2GemeinsamDiff. zu IV/IV
IV / IV2.893,75 €1.487,42 €4.381,17 €0,00 €
III / VEmpfehlung3.244,75 €1.218,17 €4.462,92 €+81,75 €
V / III2.538,83 €1.577,00 €4.115,83 €-265,33 €

Vereinfachte Schaetzung: ohne Kirchensteuer, Bundesland NW, Steuerklasse V naeherungsweise gerechnet. Ihre Lohnabrechnung kann abweichen.

Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung

Was Ihr Ergebnis bedeutet

1

Die Jahressteuer bleibt in jeder Kombination gleich

Die Steuerklasse steuert nur, wie viel Lohnsteuer monatlich einbehalten wird, also Ihre Liquiditaet. Nach der Steuererklaerung landet jedes Paar bei derselben Jahressteuer. Mit III / V haben Sie 81,75 € pro Monat frueher in der Tasche, nicht mehr Geld insgesamt.

2

Bei III/V ist die Steuererklaerung Pflicht

Sobald ein Ehepartner nach Steuerklasse V oder VI besteuert wird, sind Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklaerung verpflichtet (Par. 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG). Bei IV/IV besteht diese Pflicht nicht automatisch.

3

Nachzahlungsrisiko bei III/V einplanen

Die Kombination III/V behaelt oft zu wenig Lohnsteuer ein, vor allem wenn beide Partner nennenswert verdienen. Dann fordert das Finanzamt die Differenz mit dem Steuerbescheid nach. Legen Sie den monatlichen Vorteil am besten teilweise zurueck oder waehlen Sie IV/IV mit Faktor.

4

Elterngeld: rechtzeitig die Steuerklasse wechseln

Das Elterngeld bemisst sich am Nettoeinkommen vor der Geburt. Der Partner, der in Elternzeit geht, sollte deshalb frueh in die guenstigere Steuerklasse (III) wechseln. Der Wechsel muss in der Regel mindestens 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes beantragt sein, damit er beim Elterngeld zaehlt.

Das Wichtigste

  • Drei zulässige Kombinationen: IV/IV, III/V, IV mit Faktor
  • Die Jahressteuer ist bei allen dreien gleich
  • Unterschiedlich ist nur die monatliche Liquidität

Quellen

Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026

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