Werbungskosten voll ausschöpfen: der komplette Kurs
Fahrten, Arbeitsmittel, Homeoffice, Fortbildung und doppelte Haushaltsführung. Wie Sie über den Pauschbetrag von 1.230 Euro hinauskommen und was das Finanzamt dafür sehen will.
Für: Arbeitnehmer, die mehr als den Arbeitnehmer-Pauschbetrag absetzen wollen
6 Module · 18 Lektionen · 1 Std. 24 Min.
- 6 Module
- aufeinander aufbauend
- 18 Lektionen
- je 3 bis 6 Minuten
- Einsteiger-Niveau
- Keine Vorkenntnisse nötig
- 1 Std. 24 Min.
- in Ihrem eigenen Tempo
- 9 Rechner
- direkt in den Lektionen
Das lernen Sie
Themen im Kurs
Gut zu wissen
Kurs — 6 Module
Das Finanzamt zieht jedem Arbeitnehmer 1.230 Euro Werbungskosten ab, ohne dass Sie einen einzigen Beleg vorlegen. Alles darüber müssen Sie selbst erklären. Dieser Kurs zeigt in 18 Lektionen, welche Posten es gibt, wie sie berechnet werden und welche Nachweise dazugehören. Mit einem Rechner in jeder wichtigen Lektion.
Kursinhalt
Was das Gesetz unter Werbungskosten versteht, wie der Pauschbetrag von 1.230 Euro wirkt und was ein Euro darüber tatsächlich einbringt.
Der größte Posten bei den meisten Arbeitnehmern. Wie die Entfernungspauschale rechnet, warum Dienstreisen anders behandelt werden und was beim Firmenwagen bleibt.
Computer, Werkzeug und Fachbücher, das häusliche Arbeitszimmer und die Tagespauschale für das Arbeiten in der eigenen Wohnung.
Die drei Posten rund um Qualifikation und Jobwechsel, inklusive der harten Grenze zwischen Erstausbildung und Fortbildung.
Der größte Einzelposten für Wochenendpendler. Voraussetzungen, abziehbare Kostenblöcke und die Dreimonatsfrist bei der Verpflegung.
Was Sie aufbewahren müssen, welche Fristen gelten und welche Fehler in der Anlage N regelmäßig Geld kosten.
Sie haben alle 18 Lektionen durchgearbeitet und können Ihren eigenen Fall mit den 9 eingebauten Rechnern durchrechnen. Ihr Fortschritt bleibt lokal in Ihrem Browser gespeichert.
Häufige Fragen
Ab welchem Betrag lohnen sich Werbungskosten?
Ab dem ersten Euro oberhalb von 1.230 Euro. Bis zu dieser Grenze zieht das Finanzamt den Arbeitnehmer-Pauschbetrag nach § 9a EStG ohnehin von allein ab. Wer 1.800 Euro nachweist, verbessert sein Ergebnis also um 570 Euro Bemessungsgrundlage, nicht um 1.800 Euro.
Wie viel Steuern spare ich mit 1.000 Euro zusätzlichen Werbungskosten?
Die Ersparnis entspricht Ihrem Grenzsteuersatz, 2026 zwischen 14 und 42 Prozent. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent bringen 1.000 Euro über dem Pauschbetrag rund 300 Euro zurück, dazu 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, soweit diese überhaupt anfallen.
Welche Werbungskosten kann ich ohne Beleg ansetzen?
Nur den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro. Alles darüber ist nachweispflichtig. Seit 2017 müssen Belege der Erklärung zwar nicht mehr beigefügt werden, das Finanzamt kann sie aber jederzeit anfordern, solange der Bescheid nicht bestandskräftig ist.
Kann ich Werbungskosten rückwirkend geltend machen?
Wer nicht zur Abgabe verpflichtet ist, kann die Erklärung vier Jahre rückwirkend einreichen. Für das Jahr 2026 läuft diese Frist bis zum 31. Dezember 2030. Grundlage ist die Antragsveranlagung nach § 46 Absatz 2 Nummer 8 EStG.
Zählt der Weg zur Arbeit doppelt?
Nein. Die Entfernungspauschale erfasst je Arbeitstag nur die einfache Entfernung, also eine Strecke, nicht Hin- und Rückweg. Anders bei Dienstreisen: Dort zählt nach § 9 EStG jeder tatsächlich gefahrene Kilometer, also auch die Rückfahrt.