SteuerGenau
STEUERGENAUONLINE-KURS

Werbungskosten voll ausschöpfen: der komplette Kurs

Fahrten, Arbeitsmittel, Homeoffice, Fortbildung und doppelte Haushaltsführung. Wie Sie über den Pauschbetrag von 1.230 Euro hinauskommen und was das Finanzamt dafür sehen will.

Für: Arbeitnehmer, die mehr als den Arbeitnehmer-Pauschbetrag absetzen wollen

6 Module · 18 Lektionen · 1 Std. 24 Min.

6 Module
aufeinander aufbauend
18 Lektionen
je 3 bis 6 Minuten
Einsteiger-Niveau
Keine Vorkenntnisse nötig
1 Std. 24 Min.
in Ihrem eigenen Tempo
9 Rechner
direkt in den Lektionen

Das lernen Sie

Sie erkennen, ob Ihre Werbungskosten den Pauschbetrag von 1.230 Euro übersteigen
Sie setzen Fahrten zur Arbeit, Dienstreisen und Firmenwagen korrekt an
Sie rechnen Arbeitsmittel, Arbeitszimmer und Tage im Homeoffice richtig ab
Sie ziehen Fortbildung, Bewerbungen und Berufskleidung in dem Rahmen ab, den das Gesetz zulässt
Sie prüfen die Voraussetzungen der doppelten Haushaltsführung und kennen die Dreimonatsfrist
Sie halten die richtigen Belege bereit und vermeiden die typischen Streichungen

Themen im Kurs

Gut zu wissen

Dauerhaft kostenlos
Kein Konto, kein Limit
Auf Deutsch
mit amtlichen Quellen
Zuletzt geprüft
28. Juli 2026

Kurs — 6 Module

Das Finanzamt zieht jedem Arbeitnehmer 1.230 Euro Werbungskosten ab, ohne dass Sie einen einzigen Beleg vorlegen. Alles darüber müssen Sie selbst erklären. Dieser Kurs zeigt in 18 Lektionen, welche Posten es gibt, wie sie berechnet werden und welche Nachweise dazugehören. Mit einem Rechner in jeder wichtigen Lektion.

Kursinhalt

Was das Gesetz unter Werbungskosten versteht, wie der Pauschbetrag von 1.230 Euro wirkt und was ein Euro darüber tatsächlich einbringt.

Am Ende des Kurses

Sie haben alle 18 Lektionen durchgearbeitet und können Ihren eigenen Fall mit den 9 eingebauten Rechnern durchrechnen. Ihr Fortschritt bleibt lokal in Ihrem Browser gespeichert.

Häufige Fragen

Ab welchem Betrag lohnen sich Werbungskosten?

Ab dem ersten Euro oberhalb von 1.230 Euro. Bis zu dieser Grenze zieht das Finanzamt den Arbeitnehmer-Pauschbetrag nach § 9a EStG ohnehin von allein ab. Wer 1.800 Euro nachweist, verbessert sein Ergebnis also um 570 Euro Bemessungsgrundlage, nicht um 1.800 Euro.

Wie viel Steuern spare ich mit 1.000 Euro zusätzlichen Werbungskosten?

Die Ersparnis entspricht Ihrem Grenzsteuersatz, 2026 zwischen 14 und 42 Prozent. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent bringen 1.000 Euro über dem Pauschbetrag rund 300 Euro zurück, dazu 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, soweit diese überhaupt anfallen.

Welche Werbungskosten kann ich ohne Beleg ansetzen?

Nur den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro. Alles darüber ist nachweispflichtig. Seit 2017 müssen Belege der Erklärung zwar nicht mehr beigefügt werden, das Finanzamt kann sie aber jederzeit anfordern, solange der Bescheid nicht bestandskräftig ist.

Kann ich Werbungskosten rückwirkend geltend machen?

Wer nicht zur Abgabe verpflichtet ist, kann die Erklärung vier Jahre rückwirkend einreichen. Für das Jahr 2026 läuft diese Frist bis zum 31. Dezember 2030. Grundlage ist die Antragsveranlagung nach § 46 Absatz 2 Nummer 8 EStG.

Zählt der Weg zur Arbeit doppelt?

Nein. Die Entfernungspauschale erfasst je Arbeitstag nur die einfache Entfernung, also eine Strecke, nicht Hin- und Rückweg. Anders bei Dienstreisen: Dort zählt nach § 9 EStG jeder tatsächlich gefahrene Kilometer, also auch die Rückfahrt.

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