Modul 2: Fahrten zur Arbeit, Dienstreisen und FirmenwagenModul 2 · Lektion 2 von 3
Dienstreisen und Auswärtstätigkeit abrechnen
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Bei einer Auswärtstätigkeit zählen alle tatsächlich gefahrenen Kilometer, also Hin- und Rückweg. Sie wählen zwischen den nachgewiesenen tatsächlichen Kosten und dem pauschalen Kilometersatz nach § 9 EStG. Erstattet Ihr Arbeitgeber die Fahrt steuerfrei, entfällt der Werbungskostenabzug in genau dieser Höhe.
Warum Dienstreisen günstiger sind als der Arbeitsweg
Eine Auswärtstätigkeit liegt vor, wenn Sie vorübergehend außerhalb Ihrer Wohnung und außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig werden. Dafür gelten die Reisekostengrundsätze und nicht die Entfernungspauschale.
| Merkmal | Weg zur ersten Tätigkeitsstätte | Auswärtstätigkeit |
|---|---|---|
| Angesetzte Strecke | einfache Entfernung | alle gefahrenen Kilometer |
| Tatsächliche Kosten statt Pauschale | nur bei öffentlichen Verkehrsmitteln | immer möglich, mit Nachweis |
| Verpflegungsmehraufwand | nein | ja, nach § 9 Absatz 4a EStG |
| Übernachtungskosten | nein | ja, in tatsächlicher Höhe |
Welche Posten gehören zu einer Dienstreise?
- Fahrtkosten. Entweder der pauschale Kilometersatz nach § 9 EStG oder die anteiligen tatsächlichen Kosten Ihres Fahrzeugs, ermittelt aus Abschreibung, Versicherung, Steuer und laufenden Kosten.
- Übernachtungskosten. In tatsächlicher Höhe, belegt durch die Hotelrechnung. Enthaltenes Frühstück wird herausgerechnet.
- Verpflegungsmehraufwand. Pauschalen nach § 9 Absatz 4a EStG, gestaffelt nach Abwesenheitsdauer. Details in Modul 5.
- Reisenebenkosten. Parkgebühren, Maut, Gepäckaufbewahrung, beruflich veranlasste Telefonate.
Was der Arbeitgeber bereits erstattet hat
Erstattungen des Arbeitgebers für Reisekosten sind nach § 3 Nummer 16 EStG steuerfrei, soweit sie die abziehbaren Beträge nicht übersteigen. Was steuerfrei erstattet wurde, dürfen Sie nicht zusätzlich als Werbungskosten ansetzen. Abziehbar bleibt nur die Differenz.
Rechnet Ihr Arbeitgeber weniger ab als das Gesetz zulässt, holen Sie den Rest über die Anlage N zurück. Prüfen Sie dafür die Reisekostenabrechnungen des Jahres gegen den Verpflegungsmehraufwand-Rechner.
Das Wichtigste
- Bei Auswärtstätigkeit zählen alle gefahrenen Kilometer, nicht nur die einfache Strecke
- Fahrtkosten wahlweise pauschal oder in tatsächlicher Höhe mit Nachweis
- Steuerfreie Arbeitgebererstattungen mindern den Werbungskostenabzug
Quellen
Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026