SteuerGenau
Modul 3: Arbeitsmittel, Arbeitszimmer und Arbeiten zu Hause

Modul 3 · Lektion 3 von 3

Die Tagespauschale für das Arbeiten zu Hause

4 Minuten Lesezeit·Lektion 9 von 18 im Kurs

Für jeden Kalendertag, an dem Sie Ihre berufliche Tätigkeit überwiegend in der eigenen Wohnung ausüben, gibt es eine Tagespauschale nach § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6c EStG. Höhe und Jahreshöchstbetrag stehen dort. Ein eigenes Arbeitszimmer ist dafür nicht erforderlich.

Welche Tage zählen?

Die Tagespauschale nach § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6c EStG setzt voraus, dass Sie an dem Tag überwiegend zu Hause arbeiten. Sie gilt je Kalendertag, nicht je Arbeitsverhältnis. Wer für zwei Arbeitgeber am selben Tag zu Hause arbeitet, bekommt sie trotzdem nur einmal.

Der Gesetzgeber deckelt die Summe auf einen Jahreshöchstbetrag, der ebenfalls in dieser Vorschrift steht. Dieser Kurs nennt bewusst keine Beträge, weil beide Werte im Zeitverlauf geändert wurden. Maßgeblich ist die geltende Fassung.

Tagespauschale und Entfernungspauschale am selben Tag

TagesablaufEntfernungspauschaleTagespauschale
ganzer Tag im Betriebjanein
ganzer Tag zu Hauseneinja
vormittags zu Hause, nachmittags im Betriebjain der Regel nein, weil die Tätigkeit nicht überwiegend zu Hause stattfand
zu Hause gearbeitet, kein anderer Arbeitsplatz dauerhaft verfügbarja, für die tatsächliche Fahrtja, dies ist die gesetzliche Ausnahme

Die Ausnahme in der letzten Zeile ist der praktisch wichtigste Punkt: Steht Ihnen für die Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, ist die Tagespauschale auch dann abziehbar, wenn Sie an demselben Tag auswärts tätig waren. Das betrifft typischerweise Lehrkräfte und Außendienstmitarbeiter.

Verhältnis zum Arbeitszimmer

Tagespauschale und Arbeitszimmerabzug schließen einander für denselben Zeitraum aus. Wer die Voraussetzungen des Arbeitszimmers erfüllt, hat ein Wahlrecht und nimmt in der Regel die günstigere Variante. Wer sie nicht erfüllt, hat mit der Tagespauschale einen Abzug ohne Raum, ohne Flächenschlüssel und ohne Nebenkostenbelege.

Führen Sie eine einfache Liste der Tage, an denen Sie zu Hause gearbeitet haben. Zählen und bewerten kann sie der Homeoffice-Pauschale-Rechner.

Selbst ausrechnen

Die Zahlen oben sind ein Beispiel. Hier rechnen Sie Ihren eigenen Fall.

§Ihre Angaben

Amtliche Sätze 2026

Kostenlos · Ihre Eingaben verlassen den Browser nicht

Ihre Steuerersparnis durch die Homeoffice-Pauschale

Ersparnis ca. 245 € / Jahr

Sie setzen 720 € als Werbungskosten an (6 EUR je Tag, max. 210 Tage bzw. 1.260 EUR). Bei Ihrem Grenzsteuersatz von 34 % spart das die angezeigte Summe. Wirkung entsteht erst oberhalb des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.230 Euro.

Angesetzte Tage (max. 210)120
Homeoffice-Pauschale (max. 1.260 EUR)720 €
Ihr Grenzsteuersatz34 %
Steuerersparnis245 €

Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung

Das Wichtigste

  • Die Tagespauschale gilt je Kalendertag mit überwiegender Tätigkeit zu Hause
  • Ein eigenes Arbeitszimmer ist nicht erforderlich
  • Ohne dauerhaft verfügbaren anderen Arbeitsplatz sind Fahrt und Tagespauschale kombinierbar

Quellen

Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026

Offiziell & genau

Jede Zahl folgt den aktuellen Sätzen des BMF und verlinkt auf die offizielle Quelle.

Privat & sicher

Berechnungen laufen in Ihrem Browser. Ihre Zahlen werden nie gespeichert oder geteilt.

Kostenlos für alle

Kein Konto, keine Paywall, keine Limits. Alle unsere Tools sind komplett kostenlos.

Diese Woche im deutschen Steuerrecht, jeden Freitag

Neue Sätze, Fristen und BMF-Änderungen, die Ihr Geld betreffen, in einer kurzen E-Mail.

Eine E-Mail jeden Freitag. Jederzeit abbestellbar.