Modul 3: Arbeitsmittel, Arbeitszimmer und Arbeiten zu HauseModul 3 · Lektion 3 von 3
Die Tagespauschale für das Arbeiten zu Hause
4 Minuten Lesezeit·Lektion 9 von 18 im Kurs
Für jeden Kalendertag, an dem Sie Ihre berufliche Tätigkeit überwiegend in der eigenen Wohnung ausüben, gibt es eine Tagespauschale nach § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6c EStG. Höhe und Jahreshöchstbetrag stehen dort. Ein eigenes Arbeitszimmer ist dafür nicht erforderlich.
Welche Tage zählen?
Die Tagespauschale nach § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6c EStG setzt voraus, dass Sie an dem Tag überwiegend zu Hause arbeiten. Sie gilt je Kalendertag, nicht je Arbeitsverhältnis. Wer für zwei Arbeitgeber am selben Tag zu Hause arbeitet, bekommt sie trotzdem nur einmal.
Der Gesetzgeber deckelt die Summe auf einen Jahreshöchstbetrag, der ebenfalls in dieser Vorschrift steht. Dieser Kurs nennt bewusst keine Beträge, weil beide Werte im Zeitverlauf geändert wurden. Maßgeblich ist die geltende Fassung.
Tagespauschale und Entfernungspauschale am selben Tag
| Tagesablauf | Entfernungspauschale | Tagespauschale |
|---|---|---|
| ganzer Tag im Betrieb | ja | nein |
| ganzer Tag zu Hause | nein | ja |
| vormittags zu Hause, nachmittags im Betrieb | ja | in der Regel nein, weil die Tätigkeit nicht überwiegend zu Hause stattfand |
| zu Hause gearbeitet, kein anderer Arbeitsplatz dauerhaft verfügbar | ja, für die tatsächliche Fahrt | ja, dies ist die gesetzliche Ausnahme |
Die Ausnahme in der letzten Zeile ist der praktisch wichtigste Punkt: Steht Ihnen für die Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, ist die Tagespauschale auch dann abziehbar, wenn Sie an demselben Tag auswärts tätig waren. Das betrifft typischerweise Lehrkräfte und Außendienstmitarbeiter.
Verhältnis zum Arbeitszimmer
Tagespauschale und Arbeitszimmerabzug schließen einander für denselben Zeitraum aus. Wer die Voraussetzungen des Arbeitszimmers erfüllt, hat ein Wahlrecht und nimmt in der Regel die günstigere Variante. Wer sie nicht erfüllt, hat mit der Tagespauschale einen Abzug ohne Raum, ohne Flächenschlüssel und ohne Nebenkostenbelege.
Führen Sie eine einfache Liste der Tage, an denen Sie zu Hause gearbeitet haben. Zählen und bewerten kann sie der Homeoffice-Pauschale-Rechner.
Selbst ausrechnen
Die Zahlen oben sind ein Beispiel. Hier rechnen Sie Ihren eigenen Fall.
§Ihre Angaben
Amtliche Sätze 2026Ihre Steuerersparnis durch die Homeoffice-Pauschale
Ersparnis ca. 245 € / Jahr
Sie setzen 720 € als Werbungskosten an (6 EUR je Tag, max. 210 Tage bzw. 1.260 EUR). Bei Ihrem Grenzsteuersatz von 34 % spart das die angezeigte Summe. Wirkung entsteht erst oberhalb des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.230 Euro.
| Angesetzte Tage (max. 210) | 120 |
| Homeoffice-Pauschale (max. 1.260 EUR) | 720 € |
| Ihr Grenzsteuersatz | 34 % |
| Steuerersparnis | 245 € |
✓Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung
Das Wichtigste
- Die Tagespauschale gilt je Kalendertag mit überwiegender Tätigkeit zu Hause
- Ein eigenes Arbeitszimmer ist nicht erforderlich
- Ohne dauerhaft verfügbaren anderen Arbeitsplatz sind Fahrt und Tagespauschale kombinierbar
Quellen
Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026