Modul 2: Fahrten zur Arbeit, Dienstreisen und FirmenwagenModul 2 · Lektion 3 von 3
Firmenwagen: was Sie trotzdem absetzen können
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Ein Firmenwagen zur privaten Nutzung ist Arbeitslohn. Der geldwerte Vorteil wird auf zwei Wegen ermittelt: pauschal nach der Ein-Prozent-Regelung des § 6 Absatz 1 Nummer 4 EStG oder per Fahrtenbuch. Die Entfernungspauschale für den Weg zur Arbeit bleibt daneben als Werbungskosten abziehbar.
Die zwei Bewertungsmethoden
Überlässt Ihr Arbeitgeber Ihnen einen Wagen auch privat, entsteht ein geldwerter Vorteil, der wie Gehalt versteuert wird. § 8 Absatz 2 EStG verweist dafür auf die Bewertungsregeln des § 6 Absatz 1 Nummer 4 EStG.
| Merkmal | Ein-Prozent-Regelung | Fahrtenbuch |
|---|---|---|
| Aufwand | gering, keine Aufzeichnungen | hoch, lückenlos und zeitnah |
| Bemessung | pauschal vom Bruttolistenpreis | anteilige tatsächliche Fahrzeugkosten |
| Günstig bei | hohem privatem Nutzungsanteil | wenig Privatfahrten, teurem Fahrzeug |
| Wechsel | nur zum Jahreswechsel oder beim Fahrzeugwechsel | |
Für Elektro- und Hybridfahrzeuge sieht § 6 Absatz 1 Nummer 4 EStG eine reduzierte Bemessungsgrundlage vor. Die genauen Voraussetzungen und Grenzwerte stehen dort und hängen vom Anschaffungsjahr ab.
Was bleibt für die Steuererklärung übrig?
Für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte kommt zum geldwerten Vorteil ein Zuschlag hinzu, dessen Höhe sich ebenfalls aus § 8 Absatz 2 EStG ergibt. Weil dieser Zuschlag als Arbeitslohn versteuert wird, dürfen Sie für dieselben Wege die Entfernungspauschale als Werbungskosten ansetzen. Genau das wird häufig vergessen.
Ebenfalls abziehbar sind Zuzahlungen: Ein pauschales Nutzungsentgelt oder ein Eigenanteil an den Anschaffungskosten mindert den geldwerten Vorteil. Kraftstoff, den Sie selbst bezahlen, kann je nach Vertragsgestaltung ebenfalls gegengerechnet werden.
Wie sich der geldwerte Vorteil auf Ihr Monatsnetto auswirkt, zeigt der Brutto-Netto-Rechner, Ihre Pendelstrecke der Pendlerpauschale-Rechner.
Selbst ausrechnen
Die Zahlen oben sind ein Beispiel. Hier rechnen Sie Ihren eigenen Fall.
§Ihre Angaben
Amtliche Sätze 2026Was Sie der Firmenwagen ungefähr kostet
Kosten ca. 252 € / Monat
Der geldwerte Vorteil von 720 € pro Monat wird wie Gehalt versteuert. Bei Ihrem Grenzsteuersatz von 35 % ergibt das die angezeigten Steuerkosten, zzgl. Sozialabgaben (hier vereinfacht nicht berücksichtigt).
| Geldwerter Vorteil / Monat | 720 € |
| Davon 1 %-Anteil | 450 € |
| Fahrweg-Anteil (0,03 % je Entfernungs-km) | 270 € |
| Ihr Grenzsteuersatz | 35 % |
| Steuerkosten / Jahr | 3.024 € |
Firmenwagen oder eigenes Auto plus Gehaltserhöhung?
| Firmenwagen: Steuerkosten / Monat | 252 € |
| Alternative: Gehaltszuschuss (brutto) | 400 € |
| Davon bleibt netto (Grenzsteuersatz 35 % + ca. 9 % Sozialabgaben) | 224 € |
| Netto-Budget fürs eigene Auto | 224 € / Monat |
Der Firmenwagen ist hier klar günstiger: Vom Zuschuss blieben nur 224 € netto, weniger als die 252 € Steuerkosten des Firmenwagens. Und beim Firmenwagen trägt der Arbeitgeber zusätzlich Anschaffung, Versicherung, Wartung und oft auch den Kraftstoff.
✓Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung
✓Was Ihr Ergebnis bedeutet
Der geldwerte Vorteil von 720 € ist kein echtes Geld
Das Finanzamt behandelt die private Nutzung wie zusätzliches Gehalt: 450 € aus der 1 %-Regel plus 270 € für den Arbeitsweg werden Ihrem Lohn zugerechnet und versteuert. Sie zahlen also nur die Steuer darauf, nicht den Betrag selbst.
Als E-Auto würde derselbe Wagen nur ca. 63 € statt 252 € im Monat kosten
Für reine E-Autos bis 70.000 Euro Listenpreis wird nur ein Viertel des Listenpreises angesetzt. Der geldwerte Vorteil sinkt von 720 € auf 180 €, die Steuerkosten um 189 € pro Monat, also 2.268 € im Jahr.
Wenig Privatnutzung? Dann kann das Fahrtenbuch günstiger sein
Die pauschale Methode unterstellt viel Privatnutzung. Wer den Wagen fast nur dienstlich fährt, versteuert mit einem ordnungsgemäßen Fahrtenbuch nur den tatsächlichen Privatanteil der Fahrzeugkosten. Faustregel: Bei deutlich unter 20 Prozent Privatanteil lohnt sich das Nachrechnen fast immer.
Das Wichtigste
- Zwei Methoden: Ein-Prozent-Regelung oder Fahrtenbuch, Wechsel nur zum Jahreswechsel
- Der Zuschlag für Fahrten zur Arbeit ist Arbeitslohn, daher bleibt die Entfernungspauschale abziehbar
- Zuzahlungen des Arbeitnehmers mindern den geldwerten Vorteil
Quellen
Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026