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Modul 4: Fortbildung, Bewerbung und Berufskleidung

Modul 4 · Lektion 1 von 3

Fortbildung, Seminare und Zweitstudium absetzen

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Fortbildungskosten sind der Höhe nach unbegrenzt als Werbungskosten abziehbar, sobald eine erste Berufsausbildung abgeschlossen ist. Die Kosten der Erstausbildung zählen dagegen nur als Sonderausgaben und wirken damit deutlich schwächer. Diese Trennung regeln § 9 Absatz 6 EStG und § 10 Absatz 1 Nummer 7 EStG.

Die Trennlinie zwischen Erstausbildung und Fortbildung

Nach § 9 Absatz 6 EStG sind Aufwendungen für die erste Berufsausbildung und ein Erststudium keine Werbungskosten. Sie fallen unter § 10 Absatz 1 Nummer 7 EStG und sind nur als Sonderausgaben abziehbar, begrenzt auf den dort genannten Höchstbetrag.

FallEinordnungWirkung
Erste Berufsausbildung, Erststudium ohne vorherige AusbildungSonderausgabennur im Jahr der Zahlung, kein Verlustvortrag
Master nach abgeschlossenem BachelorWerbungskostenunbegrenzt, Verlustvortrag möglich
Studium nach abgeschlossener BerufsausbildungWerbungskostenunbegrenzt, Verlustvortrag möglich
Meisterkurs, Fachwirt, Zertifikatslehrgang im BerufWerbungskostenunbegrenzt
Ausbildung im Rahmen eines DienstverhältnissesWerbungskostenunbegrenzt

Der Unterschied ist erheblich. Sonderausgaben verpuffen, wenn im selben Jahr kein nennenswertes Einkommen vorliegt, weil sie nicht vorgetragen werden können. Werbungskosten führen dagegen zu einem Verlust, der in spätere Jahre mitgenommen wird und sich dort auswirkt.

Welche Kosten zur Fortbildung gehören

  • Kurs-, Seminar- und Prüfungsgebühren, auch Studiengebühren
  • Fachliteratur und Lernmaterial
  • Fahrten zum Kurs, in der Regel nach Reisekostengrundsätzen
  • Übernachtung und Verpflegungsmehraufwand bei mehrtägigen Veranstaltungen
  • Zinsen für ein Bildungsdarlehen

Zuschüsse und steuerfreie Erstattungen des Arbeitgebers oder der Agentur für Arbeit mindern den abziehbaren Betrag. Setzen Sie nur an, was Sie selbst endgültig getragen haben.

Wie stark sich der Abzug auswirkt, hängt vom Grenzsteuersatz ab. Rechnen Sie das im Einkommensteuer-Rechner nach.

Das Wichtigste

  • Fortbildung nach abgeschlossener Erstausbildung ist unbegrenzt Werbungskosten
  • Erstausbildung und Erststudium sind nur Sonderausgaben mit Höchstbetrag
  • Nur Werbungskosten führen zu einem vortragsfähigen Verlust

Quellen

Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026

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