SteuerGenau
Modul 1: Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag und wann er überschritten wird

Modul 1 · Lektion 1 von 3

Was Werbungskosten sind und was nicht

4 Minuten Lesezeit·Lektion 1 von 18 im Kurs

Werbungskosten sind alle Aufwendungen, die durch Ihren Beruf veranlasst sind. Das Finanzamt zieht sie vom Bruttoarbeitslohn ab, bevor die Steuer berechnet wird. Ohne jeden Nachweis berücksichtigt es dafür den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro im Jahr. Wer mehr aufwendet, muss die Kosten einzeln erklären.

Wie definiert das Gesetz Werbungskosten?

§ 9 Absatz 1 EStG nennt sie "Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen". Entscheidend ist damit nicht, ob eine Ausgabe nützlich war, sondern ob sie beruflich veranlasst war. Dieses Veranlassungsprinzip ist der Maßstab für jede einzelne Position.

Werbungskosten mindern die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nach § 19 EStG. Sie senken also die Bemessungsgrundlage, nicht die Steuer selbst. Das ist ein wichtiger Unterschied zu Steuerermäßigungen wie der für Handwerkerleistungen.

Welche Gruppen gibt es?

GruppeTypische PostenModul
Wege und ReisenEntfernungspauschale, Dienstreisen, FirmenwagenModul 2
Arbeitsplatz und AusstattungComputer, Werkzeug, Arbeitszimmer, Tage zu HauseModul 3
Qualifikation und JobsucheFortbildung, Bewerbungen, BerufskleidungModul 4
Zweite WohnungDoppelte Haushaltsführung, VerpflegungsmehraufwandModul 5
SonstigesBeiträge zu Berufsverbänden, Kontoführung, Steuerberatung für die Anlage NModul 6

Nicht dazu gehören Ausgaben der privaten Lebensführung. § 12 Nummer 1 EStG schließt sie ausdrücklich aus, auch wenn sie den Beruf fördern. Der Klassiker ist der Anzug, mehr dazu in Modul 4.

Einen ersten Überblick über Ihre eigene Lage gibt der Überblick "Was kann ich absetzen".

Selbst ausrechnen

Die Zahlen oben sind ein Beispiel. Hier rechnen Sie Ihren eigenen Fall.

§Ihre Angaben

Amtliche Sätze 2026

Kostenlos · Ihre Eingaben verlassen den Browser nicht

Ihre Steuerersparnis durch Werbungskosten

Ersparnis ca. 524 € / Jahr

Ihre Werbungskosten von 2.772 € liegen 1.542 € über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 EUR. Nur dieser Teil spart bei Ihrem Grenzsteuersatz von 34 % zusätzlich Steuern.

Pendlerpauschale (0,38 EUR/km)1.672 €
Homeoffice-Pauschale (max. 1.260 EUR)360 €
Arbeitsmittel300 €
Telefon/Internet240 €
Fortbildung und Sonstiges200 €
Summe Werbungskosten2.772 €
Über dem Pauschbetrag (1.230 EUR)1.542 €
Steuerersparnis524 €

Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung

Das Wichtigste

  • Werbungskosten sind beruflich veranlasste Aufwendungen nach § 9 EStG
  • Sie mindern die Bemessungsgrundlage, nicht die Steuer selbst
  • Kosten der privaten Lebensführung sind nach § 12 EStG ausgeschlossen

Quellen

Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026

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