Modul 1: Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag und wann er überschritten wirdModul 1 · Lektion 1 von 3
Was Werbungskosten sind und was nicht
4 Minuten Lesezeit·Lektion 1 von 18 im Kurs
Werbungskosten sind alle Aufwendungen, die durch Ihren Beruf veranlasst sind. Das Finanzamt zieht sie vom Bruttoarbeitslohn ab, bevor die Steuer berechnet wird. Ohne jeden Nachweis berücksichtigt es dafür den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro im Jahr. Wer mehr aufwendet, muss die Kosten einzeln erklären.
Wie definiert das Gesetz Werbungskosten?
§ 9 Absatz 1 EStG nennt sie "Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen". Entscheidend ist damit nicht, ob eine Ausgabe nützlich war, sondern ob sie beruflich veranlasst war. Dieses Veranlassungsprinzip ist der Maßstab für jede einzelne Position.
Werbungskosten mindern die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nach § 19 EStG. Sie senken also die Bemessungsgrundlage, nicht die Steuer selbst. Das ist ein wichtiger Unterschied zu Steuerermäßigungen wie der für Handwerkerleistungen.
Welche Gruppen gibt es?
| Gruppe | Typische Posten | Modul |
|---|---|---|
| Wege und Reisen | Entfernungspauschale, Dienstreisen, Firmenwagen | Modul 2 |
| Arbeitsplatz und Ausstattung | Computer, Werkzeug, Arbeitszimmer, Tage zu Hause | Modul 3 |
| Qualifikation und Jobsuche | Fortbildung, Bewerbungen, Berufskleidung | Modul 4 |
| Zweite Wohnung | Doppelte Haushaltsführung, Verpflegungsmehraufwand | Modul 5 |
| Sonstiges | Beiträge zu Berufsverbänden, Kontoführung, Steuerberatung für die Anlage N | Modul 6 |
Nicht dazu gehören Ausgaben der privaten Lebensführung. § 12 Nummer 1 EStG schließt sie ausdrücklich aus, auch wenn sie den Beruf fördern. Der Klassiker ist der Anzug, mehr dazu in Modul 4.
Einen ersten Überblick über Ihre eigene Lage gibt der Überblick "Was kann ich absetzen".
Selbst ausrechnen
Die Zahlen oben sind ein Beispiel. Hier rechnen Sie Ihren eigenen Fall.
§Ihre Angaben
Amtliche Sätze 2026Ihre Steuerersparnis durch Werbungskosten
Ersparnis ca. 524 € / Jahr
Ihre Werbungskosten von 2.772 € liegen 1.542 € über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 EUR. Nur dieser Teil spart bei Ihrem Grenzsteuersatz von 34 % zusätzlich Steuern.
| Pendlerpauschale (0,38 EUR/km) | 1.672 € |
| Homeoffice-Pauschale (max. 1.260 EUR) | 360 € |
| Arbeitsmittel | 300 € |
| Telefon/Internet | 240 € |
| Fortbildung und Sonstiges | 200 € |
| Summe Werbungskosten | 2.772 € |
| Über dem Pauschbetrag (1.230 EUR) | 1.542 € |
| Steuerersparnis | 524 € |
✓Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung
Das Wichtigste
- Werbungskosten sind beruflich veranlasste Aufwendungen nach § 9 EStG
- Sie mindern die Bemessungsgrundlage, nicht die Steuer selbst
- Kosten der privaten Lebensführung sind nach § 12 EStG ausgeschlossen
Quellen
Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026