Modul 3: Arbeitsmittel, Arbeitszimmer und Arbeiten zu HauseModul 3 · Lektion 1 von 3
Arbeitsmittel: Computer, Werkzeug und Fachbücher
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Arbeitsmittel sind Gegenstände, die Sie so gut wie ausschließlich beruflich nutzen, geregelt in § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 6 EStG. Günstige Anschaffungen ziehen Sie sofort im Jahr der Zahlung ab, teurere verteilen Sie über die Nutzungsdauer. Die maßgebliche Betragsgrenze steht in § 6 Absatz 2 EStG.
Was als Arbeitsmittel gilt
§ 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 6 EStG nennt Aufwendungen für Arbeitsmittel ausdrücklich als Werbungskosten. Typisch sind Computer und Zubehör, Fachliteratur, Werkzeug, Aktentaschen und beruflich genutzte Software.
Bei gemischt genutzten Gegenständen ist eine Aufteilung möglich, wenn sich der berufliche Anteil nachvollziehbar bestimmen lässt. Für einen privat mitgenutzten Rechner wird in der Praxis häufig ein Anteil geschätzt und in der Erklärung erläutert. Eine völlig untergeordnete private Mitbenutzung ist unschädlich.
Sofort abziehen oder abschreiben?
| Anschaffungskosten | Abzug | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| bis zur Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter | vollständig im Jahr der Zahlung | § 6 Absatz 2 EStG |
| darüber | verteilt über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer | § 7 EStG |
| Computerhardware und Software | nach Verwaltungsauffassung mit einjähriger Nutzungsdauer | § 7 EStG |
Die Betragsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter steht in § 6 Absatz 2 EStG und ist ein Nettowert. Für Arbeitnehmer, die keine Vorsteuer abziehen, ist der maßgebliche Bruttobetrag entsprechend höher. Prüfen Sie die geltende Fassung, bevor Sie eine Anschaffung terminieren.
Bei der Abschreibung wird im Anschaffungsjahr nur zeitanteilig ab dem Kaufmonat abgesetzt. Eine Anschaffung im Dezember bringt im ersten Jahr also fast nichts. Den Verlauf zeigt der AfA-Rechner.
Was das Finanzamt sehen will
Bei Arbeitsmitteln zählen die Rechnung und eine kurze Begründung des beruflichen Zusammenhangs. Bei Gegenständen, die typischerweise auch privat genutzt werden, ist diese Begründung der eigentliche Streitpunkt, nicht der Betrag.
Eine Übersicht der absetzbaren Posten finden Sie unter Was kann ich absetzen.
Selbst ausrechnen
Die Zahlen oben sind ein Beispiel. Hier rechnen Sie Ihren eigenen Fall.
§Ihre Angaben
Amtliche Sätze 2026Ihre jährliche Abschreibung
6.600 € AfA / Jahr
Bemessungsgrundlage 330.000 €, linear mit 2,0 % über rund 50 Jahre. Bei Ihrem Grenzsteuersatz spart das etwa 2.508 € Steuern pro Jahr. Im Anschaffungsjahr gilt die AfA monatsgenau anteilig.
| Bemessungsgrundlage | 330.000 € |
| AfA-Satz | 2,00 % |
| Abschreibungsdauer | 50 Jahre |
| AfA pro Jahr | 6.600 € |
| AfA pro Monat | 550 € |
| Geschätzte Steuerersparnis pro Jahr | 2.508 € |
✓Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung
Das Wichtigste
- Arbeitsmittel müssen so gut wie ausschließlich beruflich genutzt werden
- Günstige Anschaffungen wirken sofort, teurere über die Nutzungsdauer nach § 7 EStG
- Im Anschaffungsjahr wird nur ab dem Kaufmonat zeitanteilig abgeschrieben
Quellen
Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026