SteuerGenau
Modul 3: Arbeitsmittel, Arbeitszimmer und Arbeiten zu Hause

Modul 3 · Lektion 1 von 3

Arbeitsmittel: Computer, Werkzeug und Fachbücher

5 Minuten Lesezeit·Lektion 7 von 18 im Kurs

Arbeitsmittel sind Gegenstände, die Sie so gut wie ausschließlich beruflich nutzen, geregelt in § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 6 EStG. Günstige Anschaffungen ziehen Sie sofort im Jahr der Zahlung ab, teurere verteilen Sie über die Nutzungsdauer. Die maßgebliche Betragsgrenze steht in § 6 Absatz 2 EStG.

Was als Arbeitsmittel gilt

§ 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 6 EStG nennt Aufwendungen für Arbeitsmittel ausdrücklich als Werbungskosten. Typisch sind Computer und Zubehör, Fachliteratur, Werkzeug, Aktentaschen und beruflich genutzte Software.

Bei gemischt genutzten Gegenständen ist eine Aufteilung möglich, wenn sich der berufliche Anteil nachvollziehbar bestimmen lässt. Für einen privat mitgenutzten Rechner wird in der Praxis häufig ein Anteil geschätzt und in der Erklärung erläutert. Eine völlig untergeordnete private Mitbenutzung ist unschädlich.

Sofort abziehen oder abschreiben?

AnschaffungskostenAbzugRechtsgrundlage
bis zur Grenze für geringwertige Wirtschaftsgütervollständig im Jahr der Zahlung§ 6 Absatz 2 EStG
darüberverteilt über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer§ 7 EStG
Computerhardware und Softwarenach Verwaltungsauffassung mit einjähriger Nutzungsdauer§ 7 EStG

Die Betragsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter steht in § 6 Absatz 2 EStG und ist ein Nettowert. Für Arbeitnehmer, die keine Vorsteuer abziehen, ist der maßgebliche Bruttobetrag entsprechend höher. Prüfen Sie die geltende Fassung, bevor Sie eine Anschaffung terminieren.

Bei der Abschreibung wird im Anschaffungsjahr nur zeitanteilig ab dem Kaufmonat abgesetzt. Eine Anschaffung im Dezember bringt im ersten Jahr also fast nichts. Den Verlauf zeigt der AfA-Rechner.

Was das Finanzamt sehen will

Bei Arbeitsmitteln zählen die Rechnung und eine kurze Begründung des beruflichen Zusammenhangs. Bei Gegenständen, die typischerweise auch privat genutzt werden, ist diese Begründung der eigentliche Streitpunkt, nicht der Betrag.

Eine Übersicht der absetzbaren Posten finden Sie unter Was kann ich absetzen.

Selbst ausrechnen

Die Zahlen oben sind ein Beispiel. Hier rechnen Sie Ihren eigenen Fall.

§Ihre Angaben

Amtliche Sätze 2026

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Ihre jährliche Abschreibung

6.600 € AfA / Jahr

Bemessungsgrundlage 330.000 €, linear mit 2,0 % über rund 50 Jahre. Bei Ihrem Grenzsteuersatz spart das etwa 2.508 € Steuern pro Jahr. Im Anschaffungsjahr gilt die AfA monatsgenau anteilig.

Bemessungsgrundlage330.000 €
AfA-Satz2,00 %
Abschreibungsdauer50 Jahre
AfA pro Jahr6.600 €
AfA pro Monat550 €
Geschätzte Steuerersparnis pro Jahr2.508 €

Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung

Das Wichtigste

  • Arbeitsmittel müssen so gut wie ausschließlich beruflich genutzt werden
  • Günstige Anschaffungen wirken sofort, teurere über die Nutzungsdauer nach § 7 EStG
  • Im Anschaffungsjahr wird nur ab dem Kaufmonat zeitanteilig abgeschrieben

Quellen

Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026

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