SteuerGenau
Modul 6: Belege, Nachweise und häufige Fehler

Modul 6 · Lektion 2 von 3

Fristen, Anlage N und der Freibetrag beim Lohnsteuerabzug

5 Minuten Lesezeit·Lektion 17 von 18 im Kurs

Wer zur Abgabe verpflichtet ist, hat nach § 149 AO bis zum 31. Juli des Folgejahres Zeit. Freiwillige Erklärungen sind vier Jahre rückwirkend möglich. Werbungskosten tragen Sie in die Anlage N ein. Wer nicht bis zur Erstattung warten will, beantragt einen Freibetrag nach § 39a EStG.

Welche Frist für Sie gilt

FallFristGrundlage
Pflichtveranlagung, Erklärung selbst erstellt31. Juli des Folgejahres§ 149 AO
Pflichtveranlagung mit steuerlicher Beratungverlängerte Frist nach § 149 Absatz 3 AO§ 149 AO
Freiwillige Antragsveranlagungvier Jahre nach Ablauf des Steuerjahres§ 46 Absatz 2 Nummer 8 EStG

Zur Abgabe verpflichtet sind unter anderem Arbeitnehmer mit der Steuerklassenkombination III/V, mit mehreren Arbeitsverhältnissen, mit eingetragenem Freibetrag oder mit Lohnersatzleistungen oberhalb der Grenze des § 46 EStG. Wer nur Arbeitslohn aus einem Arbeitsverhältnis bezieht, gibt in der Regel freiwillig ab und hat dafür vier Jahre Zeit.

Wo die Posten in der Anlage N stehen

  • Wege zur ersten Tätigkeitsstätte. Mit Angabe von Arbeitstagen, Entfernung und Verkehrsmittel.
  • Beiträge zu Berufsverbänden. Gewerkschaftsbeiträge und Kammerbeiträge.
  • Aufwendungen für Arbeitsmittel. Einzeln oder als Summe mit Anlage einer Aufstellung.
  • Reisekosten bei Auswärtstätigkeit. Fahrten, Übernachtung, Verpflegungsmehraufwand, Nebenkosten.
  • Häusliches Arbeitszimmer und Tagespauschale. In einem eigenen Abschnitt.
  • Doppelte Haushaltsführung. Ebenfalls in einem eigenen Abschnitt mit Angabe des Zeitraums.

Steuerberatungskosten für die Anlage N sind als Werbungskosten abziehbar, die Kosten für den privaten Teil der Erklärung dagegen nicht. Eine Aufteilung durch den Berater ist üblich.

Nicht warten, sondern eintragen lassen

Nach § 39a EStG können Sie sich Werbungskosten, die den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro übersteigen, als Freibetrag beim Lohnsteuerabzug eintragen lassen. Das Geld kommt dann monatlich mit dem Gehalt statt einmal im Folgejahr. Für die Eintragung gilt eine Antragsgrenze, die ebenfalls in § 39a EStG steht.

Ein eingetragener Freibetrag löst die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung aus. Wie sich die Eintragung auf Ihr Monatsnetto auswirkt, zeigt der Brutto-Netto-Rechner.

Das Wichtigste

  • Pflichtveranlagung: Abgabe bis zum 31. Juli des Folgejahres nach § 149 AO
  • Freiwillige Erklärungen sind vier Jahre rückwirkend möglich
  • Ein Freibetrag nach § 39a EStG bringt das Geld monatlich statt jährlich
  • Der eingetragene Freibetrag macht die Steuererklärung zur Pflicht

Quellen

Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026

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