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Modul 1: Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag und wann er überschritten wird

Modul 1 · Lektion 2 von 3

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro

4 Minuten Lesezeit·Lektion 2 von 18 im Kurs

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag beträgt 2026 genau 1.230 Euro im Jahr. Das Finanzamt zieht ihn automatisch ab, sobald Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vorliegen. Er wird nicht anteilig gekürzt, wenn Sie nur einen Teil des Jahres gearbeitet haben, und er steht jeder Person nur einmal zu.

Wie der Pauschbetrag wirkt

Nach § 9a EStG setzt das Finanzamt mindestens 1.230 Euro Werbungskosten an, ohne dass Sie etwas nachweisen. Er ist bereits in den monatlichen Lohnsteuerabzug eingebaut. Deshalb sehen viele Arbeitnehmer ihn nie und wundern sich, warum kleine Ausgaben in der Erklärung nichts bewirken.

Der Pauschbetrag ist keine zusätzliche Gutschrift, sondern eine Untergrenze. Weisen Sie 900 Euro nach, bleibt es bei 1.230 Euro. Weisen Sie 1.900 Euro nach, gelten 1.900 Euro. Es zählt immer der höhere der beiden Werte.

Was das konkret bedeutet

Nachgewiesene WerbungskostenAngesetzt werdenZusätzliche Wirkung
0 €1.230 €keine, der Pauschbetrag greift
900 €1.230 €keine, Belege bringen hier nichts
1.230 €1.230 €Punktlandung, ab hier zählt jeder weitere Euro
1.900 €1.900 €670 € zusätzliche Minderung
3.500 €3.500 €2.270 € zusätzliche Minderung

Drei Besonderheiten, die oft übersehen werden

Keine zeitanteilige Kürzung. Wer erst im Oktober in den Job startet, bekommt trotzdem die vollen 1.230 Euro. Bei einem kurzen Beschäftigungsjahr ist der Pauschbetrag deshalb besonders schwer zu überschreiten.

Nur einmal pro Person. Zwei Arbeitsverhältnisse nebeneinander verdoppeln den Pauschbetrag nicht. Bei zusammen veranlagten Ehepaaren steht er dagegen jedem Partner einzeln zu, sofern beide Arbeitslohn beziehen.

Kein Verlust durch den Pauschbetrag. Er darf nicht zu negativen Einkünften führen. Bei sehr geringem Arbeitslohn wird er auf die Höhe der Einnahmen begrenzt.

Rechnen Sie Ihre Summe im Werbungskosten-Rechner zusammen, bevor Sie Belege sortieren.

Selbst ausrechnen

Die Zahlen oben sind ein Beispiel. Hier rechnen Sie Ihren eigenen Fall.

§Ihre Angaben

Amtliche Sätze 2026

Kostenlos · Ihre Eingaben verlassen den Browser nicht

Ihre Steuerersparnis durch Werbungskosten

Ersparnis ca. 524 € / Jahr

Ihre Werbungskosten von 2.772 € liegen 1.542 € über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 EUR. Nur dieser Teil spart bei Ihrem Grenzsteuersatz von 34 % zusätzlich Steuern.

Pendlerpauschale (0,38 EUR/km)1.672 €
Homeoffice-Pauschale (max. 1.260 EUR)360 €
Arbeitsmittel300 €
Telefon/Internet240 €
Fortbildung und Sonstiges200 €
Summe Werbungskosten2.772 €
Über dem Pauschbetrag (1.230 EUR)1.542 €
Steuerersparnis524 €

Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung

Das Wichtigste

  • Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag beträgt 2026 1.230 Euro
  • Angesetzt wird immer der höhere Wert aus Pauschbetrag und Nachweis
  • Er wird nicht zeitanteilig gekürzt und steht jeder Person nur einmal zu

Kurz geprüft

Ohne Bewertung. Die Erklärung erscheint nach Ihrer Antwort.

Sie weisen Werbungskosten von 1.100 Euro nach. Was setzt das Finanzamt an?

Quellen

Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026

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