Modul 6: Belege, Nachweise und häufige FehlerModul 6 · Lektion 3 von 3
Die häufigsten Fehler bei Werbungskosten
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Fünf Fehler kosten regelmäßig Geld: gar keine Erklärung abgeben, unter 1.230 Euro Belege sammeln, die Rückfahrt bei der Entfernungspauschale mitzählen, Homeoffice-Tage und Pendeltage doppelt ansetzen sowie Arbeitgebererstattungen nicht gegenzurechnen. Alle fünf lassen sich vor dem Absenden prüfen.
Die fünf teuersten Fehler
| Fehler | Folge | Besser |
|---|---|---|
| Keine Erklärung abgeben | der gesamte Betrag über 1.230 Euro bleibt liegen | freiwillige Abgabe, vier Jahre rückwirkend möglich |
| Belege sammeln, ohne die Schwelle zu prüfen | Aufwand ohne jede Wirkung | zuerst grob überschlagen, dann sortieren |
| Hin- und Rückweg bei der Entfernungspauschale | Rückfrage, Kürzung, im Wiederholungsfall genauere Prüfung | nur die einfache Entfernung ansetzen |
| Volle Pendeltage plus volle Homeoffice-Tage | rechnerisch mehr Arbeitstage als das Jahr hat | Tage sauber trennen, Summe gegen den Kalender prüfen |
| Arbeitgebererstattungen nicht abziehen | doppelte Berücksichtigung, Korrektur des Bescheids | steuerfreie Erstattungen aus der Lohnsteuerbescheinigung gegenrechnen |
Weitere Klassiker
- Anzug und Businesskleidung angesetzt. Nach § 12 EStG nicht abziehbar, siehe Modul 4.
- Teure Anschaffung im Dezember. Bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern wirkt im ersten Jahr nur der Anteil ab dem Kaufmonat.
- Erstausbildung als Werbungskosten erklärt. § 9 Absatz 6 EStG schließt das aus, es bleiben Sonderausgaben.
- Doppelte Haushaltsführung ohne finanzielle Beteiligung. Die häufigste Streichung in Modul 5.
- Verpflegungsmehraufwand über drei Monate hinaus. Die Frist wird maschinell geprüft.
Die Prüfung vor dem Absenden
Addieren Sie alle Posten und vergleichen Sie die Summe mit 1.230 Euro. Prüfen Sie dann, ob die Zahl der Pendeltage plus die Zahl der Tage zu Hause plus Urlaub und Krankheit ein plausibles Jahr ergibt. Ziehen Sie zuletzt alles ab, was Ihr Arbeitgeber steuerfrei erstattet hat.
Die Gesamtsumme bildet der Werbungskosten-Rechner, die erwartete Erstattung der Lohnsteuer-Erstattungs-Check.
Damit sind Sie durch
Sie kennen jetzt die Systematik des § 9 EStG, die wichtigsten Kostenblöcke und die Nachweise, die dazugehören. Der zentrale Satz zum Mitnehmen: Werbungskosten wirken erst oberhalb von 1.230 Euro, und dann in Höhe Ihres Grenzsteuersatzes.
Selbst ausrechnen
Die Zahlen oben sind ein Beispiel. Hier rechnen Sie Ihren eigenen Fall.
§Ihre Angaben
Amtliche Sätze 2026Ihre Steuerersparnis durch Werbungskosten
Ersparnis ca. 524 € / Jahr
Ihre Werbungskosten von 2.772 € liegen 1.542 € über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 EUR. Nur dieser Teil spart bei Ihrem Grenzsteuersatz von 34 % zusätzlich Steuern.
| Pendlerpauschale (0,38 EUR/km) | 1.672 € |
| Homeoffice-Pauschale (max. 1.260 EUR) | 360 € |
| Arbeitsmittel | 300 € |
| Telefon/Internet | 240 € |
| Fortbildung und Sonstiges | 200 € |
| Summe Werbungskosten | 2.772 € |
| Über dem Pauschbetrag (1.230 EUR) | 1.542 € |
| Steuerersparnis | 524 € |
✓Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung
Das Wichtigste
- Der teuerste Fehler ist, gar keine Erklärung abzugeben
- Die Entfernungspauschale erfasst nur die einfache Entfernung
- Pendeltage und Tage zu Hause dürfen sich nicht überschneiden
- Steuerfreie Arbeitgebererstattungen sind immer gegenzurechnen
Kurz geprüft
Ohne Bewertung. Die Erklärung erscheint nach Ihrer Antwort.
Sie haben 1.150 Euro Werbungskosten belegt und geben deshalb keine Steuererklärung ab. Was ist daran problematisch?
Quellen
Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026