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Modul 3: Arbeitsmittel, Arbeitszimmer und Arbeiten zu Hause

Modul 3 · Lektion 2 von 3

Das häusliche Arbeitszimmer

5 Minuten Lesezeit·Lektion 8 von 18 im Kurs

Ein häusliches Arbeitszimmer ist nur dann voll abziehbar, wenn es den Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen Betätigung bildet. Dann haben Sie zwei Möglichkeiten: die tatsächlichen Kosten oder eine Jahrespauschale, deren Höhe § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6b EStG festlegt. Sonst bleibt nur die Tagespauschale.

Wann ein Arbeitszimmer anerkannt wird

Der Raum muss ein abgeschlossenes, büromäßig eingerichtetes Zimmer sein, das so gut wie ausschließlich beruflich genutzt wird. Eine Arbeitsecke im Wohnzimmer oder ein Durchgangszimmer genügt nach ständiger Rechtsprechung nicht.

Entscheidend ist zusätzlich der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung. Diesen Maßstab setzt § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6b EStG, der über § 9 Absatz 5 EStG auch für Arbeitnehmer gilt. Es zählt der inhaltliche Schwerpunkt der Tätigkeit, nicht die Zahl der Stunden allein.

Tatsächliche Kosten oder Jahrespauschale?

SituationAbzug
Arbeitszimmer ist Mittelpunkt der gesamten Tätigkeittatsächliche Kosten in voller Höhe oder wahlweise die Jahrespauschale nach § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6b EStG
Arbeitszimmer vorhanden, aber nicht Mittelpunktkein Abzug für den Raum, stattdessen die Tagespauschale
Kein abgeschlossenes Zimmerkein Abzug für den Raum, stattdessen die Tagespauschale

Zu den tatsächlichen Kosten gehört der auf den Raum entfallende Anteil an Miete oder Gebäudeabschreibung, Nebenkosten, Strom, Heizung, Versicherungen und Renovierung. Der Anteil ergibt sich aus der Fläche des Zimmers im Verhältnis zur Gesamtfläche der Wohnung.

Die Jahrespauschale ist die einfachere Variante: kein Flächenschlüssel, keine Belegsammlung für Nebenkosten. Sie wird für jeden vollen Monat gewährt, in dem die Voraussetzungen vorliegen, und ist deshalb bei unterjährigem Beginn zu kürzen.

Die Ausstattung ist ein eigener Posten

Schreibtisch, Bürostuhl, Regal und Lampe sind Arbeitsmittel und werden unabhängig vom Arbeitszimmer behandelt. Sie bleiben also auch dann abziehbar, wenn der Raum selbst nicht anerkannt wird, vorausgesetzt die berufliche Nutzung überwiegt deutlich.

Wie sich Ihre Konstellation auswirkt, rechnet der Homeoffice-Pauschale-Rechner durch.

Das Wichtigste

  • Voller Abzug nur, wenn das Zimmer Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit ist
  • Dann besteht ein Wahlrecht zwischen tatsächlichen Kosten und Jahrespauschale
  • Eine Arbeitsecke reicht nicht, Möbel bleiben als Arbeitsmittel trotzdem abziehbar

Kurz geprüft

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Sie arbeiten überwiegend im Büro des Arbeitgebers und nutzen zu Hause ein eingerichtetes Arbeitszimmer. Was gilt?

Quellen

Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026

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