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Modul 5: Doppelte Haushaltsführung und Verpflegungsmehraufwand

Modul 5 · Lektion 3 von 3

Verpflegungsmehraufwand und die Dreimonatsfrist

5 Minuten Lesezeit·Lektion 15 von 18 im Kurs

Für Verpflegung gibt es keine Belege, sondern Pauschalen nach § 9 Absatz 4a EStG, gestaffelt nach Abwesenheitsdauer: mehr als 8 Stunden, An- und Abreisetage sowie volle Kalendertage mit 24 Stunden Abwesenheit. Bei derselben Tätigkeitsstätte endet der Abzug nach drei Monaten.

Die Staffelung nach Abwesenheitsdauer

§ 9 Absatz 4a EStG kennt drei Stufen. Die Beträge stehen dort und werden regelmäßig angepasst, deshalb nennt dieser Kurs sie nicht, sondern beschreibt die Systematik.

SituationVoraussetzungPauschale
Voller Kalendertag24 Stunden Abwesenheit von Wohnung und erster Tätigkeitsstättehöchste Stufe nach § 9 Absatz 4a EStG
An- und Abreisetagmehrtägige Reise mit Übernachtungmittlere Stufe, ohne Mindestabwesenheit
Eintägige Reisemehr als 8 Stunden Abwesenheitmittlere Stufe
Eintägige Reise8 Stunden oder wenigerkeine Pauschale

Für Tätigkeiten im Ausland gelten eigene, nach Ländern gestaffelte Pauschalen, die das Bundesfinanzministerium jährlich bekannt gibt.

Kürzung bei gestellten Mahlzeiten

Stellt der Arbeitgeber oder ein Dritter auf seine Veranlassung eine Mahlzeit, wird die Tagespauschale gekürzt. Die Kürzung erfolgt prozentual von der Pauschale für einen vollen Kalendertag, für ein Frühstück geringer als für Mittag- oder Abendessen. Das im Hotelpreis enthaltene Frühstück ist der praktische Standardfall.

Die Dreimonatsfrist

Bei einer längerfristigen Auswärtstätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte ist der Abzug auf die ersten drei Monate beschränkt. Dasselbe gilt bei doppelter Haushaltsführung: Verpflegungsmehraufwand gibt es nur für die ersten drei Monate nach Bezug der Zweitwohnung.

Die Frist beginnt neu, wenn die Tätigkeit an dieser Stelle für mindestens vier Wochen unterbrochen wird. Der Grund der Unterbrechung ist unerheblich, Urlaub und Krankheit zählen mit.

Zählen und bewerten kann Ihre Reisetage der Verpflegungsmehraufwand-Rechner.

Selbst ausrechnen

Die Zahlen oben sind ein Beispiel. Hier rechnen Sie Ihren eigenen Fall.

§Ihre Angaben

Amtliche Sätze 2026

Kostenlos · Ihre Eingaben verlassen den Browser nicht

Ihre Steuerersparnis durch Verpflegungsmehraufwand

ca. 190 € / Jahr

Sie setzen 560 € als Werbungskosten an. Bei Ihrem Grenzsteuersatz von 34 % spart das die angezeigte Summe. Erstattet der Arbeitgeber die Pauschalen steuerfrei, entfaellt der Abzug.

Verpflegungspauschale gesamt560 €
Ihr Grenzsteuersatz34 %
Steuerersparnis190 €

Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung

Das Wichtigste

  • Verpflegungspauschalen sind gestaffelt nach Abwesenheit, ohne Belege
  • Ab mehr als 8 Stunden Abwesenheit gibt es eine Pauschale
  • Gestellte Mahlzeiten kürzen die Pauschale prozentual
  • Nach drei Monaten an derselben Stelle endet der Abzug, Neubeginn nach vier Wochen Unterbrechung

Kurz geprüft

Ohne Bewertung. Die Erklärung erscheint nach Ihrer Antwort.

Sie sind seit vier Monaten durchgehend an derselben auswärtigen Einsatzstelle tätig. Was gilt für den Verpflegungsmehraufwand?

Quellen

Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026

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