SteuerGenau
Modul 2: Fahrten zur Arbeit, Dienstreisen und Firmenwagen

Modul 2 · Lektion 1 von 3

Die Entfernungspauschale für den Weg zur Arbeit

5 Minuten Lesezeit·Lektion 4 von 18 im Kurs

Die Entfernungspauschale gilt für den Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Angesetzt wird je Arbeitstag nur die einfache Entfernung, nicht Hin- und Rückfahrt. Den Kilometersatz regelt § 9 EStG. Für viele Pendler ist allein dieser Posten größer als der Pauschbetrag von 1.230 Euro.

Wie wird die Entfernungspauschale berechnet?

Die Formel hat drei Faktoren: Arbeitstage mal einfache Entfernung in vollen Kilometern mal Kilometersatz. Der maßgebliche Satz steht in § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 EStG. Da er mehrfach geändert wurde, nennt dieser Kurs keinen Betrag, sondern verweist auf die geltende Fassung des Gesetzes.

Maßgeblich ist die kürzeste Straßenverbindung. Eine längere Strecke wird anerkannt, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist und regelmäßig genutzt wird. Angefangene Kilometer werden abgerundet.

Bei den Arbeitstagen zählt, an wie vielen Tagen Sie die erste Tätigkeitsstätte tatsächlich aufgesucht haben. Urlaub, Krankheit und Tage im Homeoffice gehören nicht dazu. Wer eine Fünf-Tage-Woche hat, kommt nach Abzug von Urlaub und Feiertagen auf eine Zahl, die das Finanzamt ohne Einzelnachweis akzeptiert, solange sie plausibel ist.

Spielt das Verkehrsmittel eine Rolle?

Weg zur Arbeit mitWas angesetzt wirdJahreshöchstbetrag
eigenem oder überlassenem KfzEntfernungspauschalekein Höchstbetrag
öffentlichen VerkehrsmittelnEntfernungspauschale oder die höheren tatsächlichen TicketkostenHöchstbetrag nach § 9 EStG bei der Pauschale
Fahrrad oder zu FußEntfernungspauschaleHöchstbetrag nach § 9 EStG
Fahrgemeinschaft als MitfahrerEntfernungspauschaleHöchstbetrag nach § 9 EStG

Der Höchstbetrag für Wege ohne eigenes Fahrzeug ist ebenfalls in § 9 EStG geregelt. Wer mit Bus und Bahn fährt und höhere tatsächliche Kosten hat, darf diese statt der Pauschale ansetzen, muss sie dann aber belegen.

Was ist die erste Tätigkeitsstätte?

Die erste Tätigkeitsstätte ist die ortsfeste Einrichtung, der Sie dauerhaft zugeordnet sind. Nur für den Weg dorthin gilt die Entfernungspauschale mit der einfachen Entfernung. Alle anderen beruflichen Fahrten sind Auswärtstätigkeit und werden günstiger behandelt, dazu die nächste Lektion.

Wer keine erste Tätigkeitsstätte hat, etwa im Außendienst oder auf wechselnden Baustellen, fährt steuerlich durchgehend auswärts. Ihre Strecke rechnet der Pendlerpauschale-Rechner durch.

Selbst ausrechnen

Die Zahlen oben sind ein Beispiel. Hier rechnen Sie Ihren eigenen Fall.

§Ihre Angaben

Amtliche Sätze 2026

Kostenlos · Ihre Eingaben verlassen den Browser nicht

Ihre Steuerersparnis durch die Pendlerpauschale

ca. 711 € / Jahr

Sie setzen 2.090 € als Werbungskosten an. Bei Ihrem Grenzsteuersatz von 34 % spart das die angezeigte Summe. Wirkung entsteht erst oberhalb des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.230 Euro.

Pauschale (0,38 EUR je Entfernungskilometer)2.090 €
Ihr Grenzsteuersatz34 %
Steuerersparnis711 €

Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung

Das Wichtigste

  • Angesetzt wird die einfache Entfernung je Arbeitstag, nicht die Rückfahrt
  • Maßgeblich ist die kürzeste Straßenverbindung, abgerundet auf volle Kilometer
  • Tage im Homeoffice, Urlaub und Krankheit zählen nicht als Arbeitstage
  • Für Wege ohne eigenes Kfz gilt ein Jahreshöchstbetrag nach § 9 EStG

Kurz geprüft

Ohne Bewertung. Die Erklärung erscheint nach Ihrer Antwort.

Ihr Arbeitsweg beträgt 25 Kilometer je Richtung. Welche Entfernung zählt?

Quellen

Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026

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