Modul 4: Fortbildung, Bewerbung und BerufskleidungModul 4 · Lektion 2 von 3
Bewerbungskosten und beruflich veranlasster Umzug
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Bewerbungskosten sind auch dann Werbungskosten, wenn keine einzige Bewerbung erfolgreich war. Ein Umzug ist beruflich veranlasst, wenn er den täglichen Arbeitsweg erheblich verkürzt, nach der Rechtsprechung um mindestens eine Stunde täglich, oder wenn der Arbeitgeber ihn verlangt.
Bewerbungskosten
Abziehbar ist alles, was durch die Suche nach einer Anstellung veranlasst ist. Der Erfolg spielt keine Rolle, denn § 9 EStG stellt auf die Veranlassung ab, nicht auf das Ergebnis.
| Posten | Abziehbar | Nachweis |
|---|---|---|
| Bewerbungsmappen, Kopien, Porto | ja | Quittungen, Liste der Bewerbungen |
| Bewerbungsfotos | ja | Rechnung des Fotografen |
| Fahrten zum Vorstellungsgespräch | ja, nach Reisekostengrundsätzen | Einladung, Fahrtnachweis |
| Bewerbungsberatung, Coaching, Zeugnisübersetzung | ja | Rechnung |
| Vom Arbeitgeber erstattete Reisekosten | nein, soweit erstattet | Erstattungsbeleg |
Führen Sie eine einfache Liste mit Datum, Adressat und Kosten. Diese Liste ist bei Nachfragen wertvoller als jeder einzelne Kassenbon, weil sie den beruflichen Zusammenhang belegt.
Wann ein Umzug beruflich veranlasst ist
Ein Umzug zählt als beruflich veranlasst, wenn er wegen eines Arbeitsplatzwechsels, einer Versetzung oder eines Arbeitgeberwunsches erfolgt. Ebenso, wenn sich die tägliche Fahrzeit erheblich verkürzt. Die Rechtsprechung zieht diese Grenze bei mindestens einer Stunde Zeitersparnis am Tag für Hin- und Rückweg zusammen.
Abziehbar sind dann Speditionskosten, doppelte Mietzahlungen im Übergangszeitraum, Maklergebühren für eine Mietwohnung, Fahrten zur Wohnungsbesichtigung und Kosten für den notwendigen Nachhilfeunterricht der Kinder. Für sonstige Umzugskosten sieht das Bundesumzugskostenrecht Pauschalen vor, deren Höhe regelmäßig angepasst wird.
Nicht abziehbar sind Maklergebühren beim Kauf einer eigenen Immobilie und die Kosten neuer Möbel. Beide gehören zur privaten Vermögenssphäre nach § 12 EStG.
Das Wichtigste
- Bewerbungskosten sind unabhängig vom Erfolg abziehbar
- Eine Bewerbungsliste ist der wichtigste Nachweis
- Ein Umzug zählt bei mindestens einer Stunde täglicher Zeitersparnis als beruflich veranlasst
- Maklergebühren beim Immobilienkauf und neue Möbel bleiben privat
Quellen
Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026