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Einkommensteuer

Werbungskosten-Rechner 2026: Was bringt Ihnen das Absetzen?

Fahrtkosten, Homeoffice, Arbeitsmittel und weitere Posten eingeben und sofort sehen, wie viel Steuern Ihre Werbungskosten sparen: Alles über dem Pauschbetrag von 1.230 Euro senkt die Steuer mit Ihrem persönlichen Grenzsteuersatz.

100% kostenlosAktuelle Werte 2026DSGVO-konformZuletzt geprüft: 28. Juli 2026

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

Das Finanzamt zieht automatisch 1.230 Euro Arbeitnehmer-Pauschbetrag ab, auch ohne Belege. Nur Werbungskosten über 1.230 Euro senken Ihre Steuer zusätzlich, jeder Euro mit Ihrem persönlichen Grenzsteuersatz. Beispiel: 2.900 Euro Werbungskosten bringen bei 45.000 Euro zu versteuerndem Einkommen (Grenzsteuersatz 34 Prozent) rund 568 Euro Ersparnis. Rechnen Sie oben mit Ihren Posten.

§Ihre Angaben

Amtliche Sätze 2026

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Ihre Steuerersparnis durch Werbungskosten

Ersparnis ca. 524 € / Jahr

Ihre Werbungskosten von 2.772 € liegen 1.542 € über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 EUR. Nur dieser Teil spart bei Ihrem Grenzsteuersatz von 34 % zusätzlich Steuern.

Pendlerpauschale (0,38 EUR/km)1.672 €
Homeoffice-Pauschale (max. 1.260 EUR)360 €
Arbeitsmittel300 €
Telefon/Internet240 €
Fortbildung und Sonstiges200 €
Summe Werbungskosten2.772 €
Über dem Pauschbetrag (1.230 EUR)1.542 €
Steuerersparnis524 €

Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung

Wichtige Themen auf einen Blick

Wie funktioniert der Werbungskosten-Rechner?

Der Rechner summiert Ihre beruflichen Ausgaben, zieht den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro ab und multipliziert den Rest mit Ihrem persönlichen Grenzsteuersatz. Bei 2.900 Euro Werbungskosten und 45.000 Euro zu versteuerndem Einkommen sind das 1.670 Euro über dem Pauschbetrag mal 34 Prozent, also rund 568 Euro Steuerersparnis.

Die Formel lautet: (Summe der Werbungskosten minus 1.230 Euro, mindestens 0) mal Grenzsteuersatz. Werbungskosten sind nach Paragraf 9 EStG alle Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung Ihres Arbeitslohns, von der Fahrt zur Arbeit über den Laptop bis zur Fortbildung. Was der Grenzsteuersatz genau ist und warum er über Ihre Ersparnis entscheidet, erklärt der Abschnitt zur Steuerersparnis weiter unten.

Was zählt überhaupt zu den Werbungskosten?

Werbungskosten sind alle Ausgaben, die Ihr Job verursacht: 0,38 Euro je Entfernungskilometer für den Arbeitsweg, 6 Euro je Homeoffice-Tag, Arbeitsmittel, Fortbildungen, Bewerbungen, Beiträge zu Berufsverbänden und Gewerkschaften. Entscheidend ist der berufliche Anlass, nicht ob der Arbeitgeber die Ausgabe verlangt hat. Eine ausführliche Definition mit weiteren Beispielen finden Sie im Glossar unter Werbungskosten.

Nicht dazu zählen Kosten der privaten Lebensführung wie normale Kleidung, Essen oder die Miete der Privatwohnung. Gemischte Posten werden aufgeteilt: Beim privat mitgenutzten Telefon- und Internetanschluss erkennt das Finanzamt pauschal 20 Prozent der Kosten an, maximal 20 Euro im Monat. Erstattet der Arbeitgeber eine Ausgabe steuerfrei, etwa ein Jobticket oder Reisekosten, dürfen Sie diesen Teil nicht noch einmal ansetzen.

Warum zählen erst Werbungskosten über 1.230 Euro?

Weil das Finanzamt jedem Arbeitnehmer automatisch 1.230 Euro Werbungskosten anerkennt, ohne einen einzigen Beleg. Dieser Arbeitnehmer-Pauschbetrag nach Paragraf 9a EStG wird schon beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Wer nur 800 Euro tatsächliche Werbungskosten hat, spart mit dem Eintragen deshalb keinen Cent zusätzlich.

Erst jeder Euro über 1.230 Euro senkt Ihr zu versteuerndes Einkommen zusätzlich. Die gute Nachricht: Die Schwelle ist schneller erreicht, als viele denken. Schon 15 Kilometer einfacher Arbeitsweg an 220 Arbeitstagen ergeben 1.254 Euro Pendlerpauschale, der Pauschbetrag ist damit allein durch den Arbeitsweg überschritten. Jeder weitere Posten wirkt dann voll.

Welche Werbungskosten können Sie 2026 absetzen?

Die größten Posten sind für die meisten Arbeitnehmer die Pendlerpauschale mit 0,38 Euro je Entfernungskilometer und die Homeoffice-Pauschale mit 6 Euro pro Tag. Dazu kommen Arbeitsmittel, Telefon- und Internetkosten, Fortbildungen und einige Pauschalen ohne Belegpflicht. Die Tabelle zeigt die wichtigsten Posten mit den Sätzen und Grenzen für 2026:

PostenSatz / Grenze 2026
Pendlerpauschale0,38 € je Entfernungskilometer ab Kilometer 1 (einfache Strecke)
Homeoffice-Pauschale6 € je Tag, maximal 210 Tage (1.260 € im Jahr)
Arbeitsmittel (GWG)bis 952 € brutto sofort abziehbar, darüber Abschreibung
Computer und SoftwareNutzungsdauer 1 Jahr, immer sofort in voller Höhe abziehbar
Telefon und Internetpauschal 20 % der Kosten, maximal 20 € im Monat (240 €/Jahr)
Kontoführung16 € pauschal ohne Nachweis
Beruflich veranlasster UmzugUmzugskostenpauschale rund 960 €
Doppelte HaushaltsführungMiete am Arbeitsort bis 1.000 €/Monat

Die Pendlerpauschale gilt seit 2026 einheitlich ab dem ersten Kilometer: 20 Kilometer einfache Strecke an 220 Tagen ergeben 1.672 Euro (20 x 220 x 0,38 Euro). Wichtig ist die einfache Entfernung, nicht Hin- und Rückweg. Ihre genaue Summe ermittelt der Pendlerpauschale-Rechner, die abziehbaren Homeoffice-Tage der Homeoffice-Pauschale-Rechner.

Dazu kommen je nach Beruf weitere Posten: Fortbildungskosten und Fachliteratur, Bewerbungskosten, Beiträge zu Berufsverbänden und Gewerkschaften, typische Arbeitskleidung sowie Verpflegungsmehraufwand bei Dienstreisen, den Sie mit dem Verpflegungsmehraufwand-Rechner ermitteln. Fortbildungen sind dabei oft der größte Einzelposten: Kursgebühren, Prüfungsgebühren, Fahrten und Fachbücher sind in voller Höhe abziehbar, sobald die Maßnahme beruflich veranlasst ist.

Wer aus beruflichem Anlass eine Zweitwohnung am Arbeitsort unterhält, setzt bei doppelter Haushaltsführung die Miete bis 1.000 Euro monatlich an, dazu Familienheimfahrten und in den ersten drei Monaten Verpflegungsmehraufwand. Bei einem beruflich veranlassten Umzug gibt es die Umzugskostenpauschale von rund 960 Euro ohne Einzelnachweis, Transport- und Maklerkosten für die Mietwohnung kommen obendrauf. Einen vollständigen Überblick über alle absetzbaren Posten gibt der Guide Was kann ich absetzen?.

Wie viel Steuern sparen Sie mit Werbungskosten?

Jeder Euro über dem Pauschbetrag spart Steuern in Höhe Ihres Grenzsteuersatzes, bei mittleren Einkommen sind das 28 bis 38 Cent pro Euro. Der Grenzsteuersatz ist der Steuersatz auf den letzten verdienten Euro; genau mit diesem Satz wirkt jeder abgesetzte Euro, weil Werbungskosten das zu versteuernde Einkommen von oben her verringern.

Die Tabelle zeigt die Ersparnis für das Beispiel von 2.900 Euro Werbungskosten (1.670 Euro über dem Pauschbetrag) bei verschiedenen Einkommen, Grundtarif 2026:

Zu versteuerndes EinkommenGrenzsteuersatzErsparnis bei 2.900 € Werbungskosten
30.000 €28 %ca. 468 €
45.000 €34 %ca. 568 €
60.000 €38 %ca. 635 €
80.000 €42 %ca. 701 €

Je höher das Einkommen, desto mehr bringt derselbe Beleg: Bei 80.000 Euro zu versteuerndem Einkommen spart die identische Kostensumme 701 Euro statt 468 Euro. Rechnen Sie dabei nicht mit dem Durchschnittssteuersatz, der deutlich niedriger liegt: Werbungskosten kappen das Einkommen von oben, deshalb zählt immer der höhere Grenzsteuersatz. Ob sich aus Ihrer Ersparnis tatsächlich eine Erstattung ergibt, hängt von der einbehaltenen Lohnsteuer ab; eine schnelle Prognose liefert der Lohnsteuer-Erstattung-Check.

Rechenbeispiel: Pendler mit Homeoffice-Tagen (2026)

Eine Arbeitnehmerin mit 45.000 Euro zu versteuerndem Einkommen arbeitet an 220 Tagen, davon 200 Tage im Büro (20 Kilometer einfache Strecke) und 20 Tage im Homeoffice. Sie kauft ein Notebook für 899 Euro und zahlt 100 Euro monatlich für Telefon und Internet. So rechnet der Werbungskosten-Rechner:

Pendlerpauschale (200 Tage x 20 km x 0,38 €)1.520 €
Homeoffice-Pauschale (20 Tage x 6 €)120 €
Notebook (Nutzungsdauer 1 Jahr, sofort abziehbar)899 €
Telefon/Internet (20 %, gedeckelt auf 20 €/Monat)240 €
Fachliteratur105 €
Kontoführungspauschale16 €
Summe Werbungskosten2.900 €
Arbeitnehmer-Pauschbetrag-1.230 €
wirksam über dem Pauschbetrag1.670 €
Steuerersparnis (Grenzsteuersatz 34 %)ca. 568 €

1.670 Euro mal 34 Prozent ergeben 567,80 Euro, die als geringere Steuer oder Erstattung bei ihr ankommen. Beachten Sie die Tageslogik: Pendlerpauschale und Homeoffice-Pauschale schließen sich für denselben Tag aus, 200 Pendeltage plus 20 Homeoffice-Tage passen aber zu 220 Arbeitstagen. Wie viele Arbeitstage Ihr Jahr tatsächlich hat, zählt der Arbeitstage-Rechner nach Bundesland und Urlaub aus.

Interessant ist der Vergleich mit reinem Homeoffice: Hätte dieselbe Arbeitnehmerin alle 220 Tage zu Hause gearbeitet, käme sie auf 210 anerkannte Tage mal 6 Euro, also 1.260 Euro statt 1.640 Euro aus Pendel- und Homeoffice-Pauschale. Die Gesamtsumme läge bei 2.520 Euro, die Ersparnis bei rund 439 Euro (1.290 Euro über dem Pauschbetrag mal 34 Prozent). Ein langer Arbeitsweg bringt steuerlich also oft mehr als der Küchentisch, kostet real aber auch Sprit und Zeit.

Wo tragen Sie Werbungskosten ein?

Werbungskosten gehören in die Anlage N Ihrer Einkommensteuererklärung, bei Fahrtkosten und Homeoffice-Tagen in die dafür vorgesehenen Zeilen. Ohne Steuererklärung verfällt der Vorteil komplett: Das Finanzamt berücksichtigt von sich aus nur den Pauschbetrag von 1.230 Euro, alles darüber gibt es ausschließlich auf Antrag.

Belege müssen Sie seit einigen Jahren nicht mehr mitschicken, sondern nur aufbewahren und auf Nachfrage vorlegen. Pauschalen wie die 16 Euro Kontoführung, die Telefonpauschale von 20 Prozent (maximal 240 Euro im Jahr) und die Umzugskostenpauschale von rund 960 Euro erkennt das Finanzamt sogar ganz ohne Einzelnachweis an. Die freiwillige Erklärung können Sie bis zu vier Jahre rückwirkend abgeben.

Alternativ holen Sie sich die Ersparnis schon unterjährig: Wer absehbar deutlich mehr als 1.230 Euro Werbungskosten hat, kann beim Finanzamt einen Freibetrag im Lohnsteuerabzug eintragen lassen. Der Nettolohn steigt dann sofort jeden Monat, statt dass die Erstattung erst mit dem Steuerbescheid im Folgejahr kommt. Voraussetzung ist in der Regel, dass die Werbungskosten den Pauschbetrag um mehr als 600 Euro übersteigen.

Welche typischen Fehler kosten Geld?

Der teuerste Fehler ist Aufgeben unter 1.230 Euro, ohne nachzurechnen: Schon 15 Kilometer Arbeitsweg an 220 Tagen (1.254 Euro) überspringen den Pauschbetrag, und jeder weitere Posten wirkt dann voll mit Ihrem Grenzsteuersatz. Wer gar keine Erklärung abgibt, verschenkt die Ersparnis vollständig.

Häufige Rechenfehler bei der Pendlerpauschale: Angesetzt wird nur die einfache Entfernung, nicht Hin- und Rückweg, dafür aber seit 2026 einheitlich 0,38 Euro ab dem ersten Kilometer. Zählen Sie Ihre Pendeltage realistisch, denn für Homeoffice-Tage gibt es keine Pendlerpauschale, sondern die 6 Euro Homeoffice-Pauschale, gedeckelt auf 210 Tage und 1.260 Euro im Jahr.

Bei Arbeitsmitteln verschenken viele die Sofortabschreibung: Geräte bis 952 Euro brutto sind im Kaufjahr voll abziehbar, Computer und Software wegen der einjährigen Nutzungsdauer sogar unabhängig vom Preis. Teurere andere Arbeitsmittel müssen dagegen über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Und wer beruflich umzieht oder zwei Haushalte führt, vergisst oft die Umzugskostenpauschale von rund 960 Euro und die Miete am Arbeitsort bis 1.000 Euro monatlich bei doppelter Haushaltsführung.

Ein letzter, oft übersehener Punkt: Werbungskosten wirken auch dann, wenn sie höher sind als der Lohn im selben Jahr, etwa im Studium mit Nebenjob oder bei längerer Fortbildung. Der Überhang kann als Verlust vorgetragen werden und senkt die Steuer späterer Jahre. Werfen Sie Belege deshalb nie weg, nur weil das Jahr schlecht gelaufen ist.

Quellen

Jede Zahl dieses Rechners folgt diesen amtlichen Veröffentlichungen.

Fachlich geprüfte Berechnung

Alle Sätze und Formeln dieses Rechners folgen den amtlichen Veröffentlichungen für das Steuerjahr 2026 (siehe Quellen) und werden nach jeder Gesetzesänderung aktualisiert. Mehr dazu: So rechnen wir und unsere redaktionellen Standards.

Diesen Rechner kostenlos in Ihre Website einbetten

Code kopieren und einfügen. Der Rechner bleibt automatisch aktuell und passt seine Höhe selbst an. Die Quellenangabe darunter ist freiwillig, wir freuen uns aber darüber. Nutzung kostenlos, auch kommerziell. Mehr dazu unter Rechner einbetten.

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Häufige Fragen

1Wie viel Werbungskosten bekommen Sie ohne Belege?

1.230 Euro pro Jahr. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag nach Paragraf 9a EStG wird automatisch vom Arbeitslohn abgezogen, auch ganz ohne Nachweise und ohne Eintrag in der Steuererklärung. Nur Werbungskosten über 1.230 Euro senken die Steuer zusätzlich.

2Wie viel Steuer spart 1 Euro Werbungskosten?

Über dem Pauschbetrag von 1.230 Euro spart jeder Euro Werbungskosten Steuern in Höhe Ihres Grenzsteuersatzes: bei 30.000 Euro zu versteuerndem Einkommen 28 Cent, bei 45.000 Euro 34 Cent, bei 80.000 Euro 42 Cent. Darunter bringt ein zusätzlicher Beleg nichts.

3Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?

Einheitlich 0,38 Euro je Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer, gerechnet für die einfache Strecke. Beispiel: 20 Kilometer an 220 Arbeitstagen ergeben 1.672 Euro. Damit ist der Pauschbetrag von 1.230 Euro allein durch den Arbeitsweg überschritten.

4Wie viel bringt die Homeoffice-Pauschale maximal?

1.260 Euro im Jahr: 6 Euro je Homeoffice-Tag für höchstens 210 Tage. Für denselben Tag gibt es entweder die Homeoffice-Pauschale oder die Pendlerpauschale, nie beides. Die Pauschale zählt zu den Werbungskosten und wirkt daher erst über dem Pauschbetrag von 1.230 Euro.

5Können Sie einen Laptop komplett sofort absetzen?

Ja. Für Computer und Software gilt eine Nutzungsdauer von einem Jahr, sie sind daher unabhängig vom Preis im Kaufjahr voll abziehbar. Andere Arbeitsmittel sind bis 952 Euro brutto sofort abziehbar, teurere werden über die Nutzungsdauer abgeschrieben.

6Was passiert mit Werbungskosten ohne Steuererklärung?

Sie verfallen. Das Finanzamt berücksichtigt automatisch nur den Pauschbetrag von 1.230 Euro; alles darüber gibt es nur über die Anlage N der Steuererklärung. Die freiwillige Erklärung können Sie bis zu vier Jahre rückwirkend abgeben und so vergangene Ersparnis nachholen.

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