Werbungskosten
Werbungskosten sind alle beruflich veranlassten Ausgaben und mindern das zu versteuernde Einkommen; ohne Nachweis zieht das Finanzamt 2026 automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro ab.
Werbungskosten sind Aufwendungen zum Erwerb, zur Sicherung und zur Erhaltung von Einnahmen (Paragraf 9 EStG). Bei Arbeitnehmern zählen dazu unter anderem Fahrten zur Arbeit (Pendlerpauschale), Arbeitsmittel wie Laptop oder Fachliteratur, Fortbildungen, Homeoffice-Pauschale, Bewerbungskosten und Kontoführungsgebühren. Das Finanzamt berücksichtigt automatisch 1.230 Euro als Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Nur wer mehr ausgibt, profitiert von Einzelnachweisen.
Rechenbeispiel
Sie haben 2026 folgende berufliche Ausgaben: Fahrtkosten 1.600 Euro, neuer Laptop 800 Euro, Fortbildung 900 Euro. Summe: 3.300 Euro. Das sind 2.070 Euro mehr als der Pauschbetrag von 1.230 Euro. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent bringt der Einzelnachweis rund 621 Euro zusätzliche Steuererstattung gegenüber der Pauschale.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Fahrtkosten (Pendlerpauschale) | 1.600 € |
| Arbeitsmittel (Laptop) | 800 € |
| Fortbildung | 900 € |
| Summe Werbungskosten | 3.300 € |
Werbungskosten tragen Sie in der Anlage N der Steuererklärung ein. Belege müssen Sie nur auf Nachfrage einreichen, aber aufbewahren.
Quelle: § 9 EStG