SteuerGenau

Werbungskosten

Werbungskosten sind alle beruflich veranlassten Ausgaben und mindern das zu versteuernde Einkommen; ohne Nachweis zieht das Finanzamt 2026 automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro ab.

Werbungskosten sind Aufwendungen zum Erwerb, zur Sicherung und zur Erhaltung von Einnahmen (Paragraf 9 EStG). Bei Arbeitnehmern zählen dazu unter anderem Fahrten zur Arbeit (Pendlerpauschale), Arbeitsmittel wie Laptop oder Fachliteratur, Fortbildungen, Homeoffice-Pauschale, Bewerbungskosten und Kontoführungsgebühren. Das Finanzamt berücksichtigt automatisch 1.230 Euro als Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Nur wer mehr ausgibt, profitiert von Einzelnachweisen.

Rechenbeispiel

Sie haben 2026 folgende berufliche Ausgaben: Fahrtkosten 1.600 Euro, neuer Laptop 800 Euro, Fortbildung 900 Euro. Summe: 3.300 Euro. Das sind 2.070 Euro mehr als der Pauschbetrag von 1.230 Euro. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent bringt der Einzelnachweis rund 621 Euro zusätzliche Steuererstattung gegenüber der Pauschale.

PositionBetrag
Fahrtkosten (Pendlerpauschale)1.600 €
Arbeitsmittel (Laptop)800 €
Fortbildung900 €
Summe Werbungskosten3.300 €

Werbungskosten tragen Sie in der Anlage N der Steuererklärung ein. Belege müssen Sie nur auf Nachfrage einreichen, aber aufbewahren.

Quelle: § 9 EStG

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