SteuerGenau

Grenzsteuersatz

Der Grenzsteuersatz ist der Steuersatz auf den nächsten zusätzlich verdienten Euro: 2026 liegt er zwischen 14 Prozent (Eingangssteuersatz) und 45 Prozent, der Spitzensteuersatz von 42 Prozent greift ab 69.879 Euro zu versteuerndem Einkommen.

Der Grenzsteuersatz gibt an, wie viel Steuer auf jeden zusätzlichen Euro Einkommen anfällt. Er ist entscheidend, wenn Sie den Effekt einer Gehaltserhöhung, einer Sonderzahlung oder eines Steuerabzugs berechnen wollen. 2026 beträgt der Eingangssteuersatz 14 Prozent direkt oberhalb des Grundfreibetrags von 12.348 Euro. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent gilt ab 69.879 Euro, der Höchstsatz von 45 Prozent ab 277.826 Euro zu versteuerndem Einkommen.

Rechenbeispiel

Bei einem zu versteuernden Einkommen von 40.000 Euro beträgt die Einkommensteuer 2026 genau 7.209 Euro. Steigt das Einkommen um 100 Euro auf 40.100 Euro, beträgt die Steuer 7.241 Euro. Von den zusätzlichen 100 Euro gehen also rund 32 Euro an das Finanzamt: Der Grenzsteuersatz liegt bei rund 31,7 Prozent, obwohl der Durchschnittssteuersatz nur 18,0 Prozent beträgt.

Umgekehrt wirkt jeder absetzbare Euro mit dem Grenzsteuersatz: 1.000 Euro zusätzliche Werbungskosten sparen bei 31,7 Prozent Grenzsteuersatz rund 317 Euro Steuern. Wer seinen Grenzsteuersatz kennt, kann den Wert von Freibeträgen und Absetzungen realistisch einschätzen.

Quelle: § 32a EStG

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