Modul 1: Was sich durch die Heirat ändertModul 1 · Lektion 1 von 3
Der Tag der Heirat zählt für das ganze Jahr
4 Minuten Lesezeit·Lektion 1 von 24 im Kurs
Für das Ehegattensplitting zählt allein, ob Sie am 31. Dezember verheiratet waren. Wer am 30. Dezember 2026 heiratet, wird für alle zwölf Monate des Jahres 2026 zusammen veranlagt und bekommt den vollen Splittingvorteil rückwirkend über die Steuererklärung.
Welcher Stichtag entscheidet?
Entscheidend ist der 31. Dezember. Haben die Voraussetzungen der Zusammenveranlagung an mindestens einem Tag des Jahres vorgelegen und bestand die Ehe am Jahresende, gilt der Splittingtarif für das komplette Kalenderjahr. Eine Hochzeit im Dezember wirkt steuerlich also genauso wie eine im Januar.
Das ist keine Kulanz, sondern folgt direkt aus § 26 EStG: die Veranlagungsart wird für den gesamten Veranlagungszeitraum bestimmt, nicht monatsweise.
Wie kommt das Geld zurück?
Über die Steuererklärung. Wenn Sie im laufenden Jahr noch mit den Steuerklassen für Ledige abgerechnet wurden, hat Ihr Arbeitgeber zu viel Lohnsteuer einbehalten. Die Differenz erstattet das Finanzamt nach der Zusammenveranlagung in einer Summe.
| Hochzeitsdatum | Splitting gilt für | Rückwirkende Erstattung |
|---|---|---|
| 15. Januar 2026 | ganzes Jahr 2026 | gering, da Steuerklasse früh geändert |
| 1. Juli 2026 | ganzes Jahr 2026 | rund ein halbes Jahr Differenz |
| 30. Dezember 2026 | ganzes Jahr 2026 | volle Jahresdifferenz |
Wie hoch diese Differenz bei Ihnen ausfällt, zeigt der Steuerklassen-Rechner.
Das Wichtigste
- Maßgeblich ist der Stand am 31. Dezember, nicht der Hochzeitsmonat
- Der Splittingvorteil gilt rückwirkend für das ganze Kalenderjahr
- Zu viel gezahlte Lohnsteuer holen Sie über die Steuererklärung zurück
Kurz geprüft
Ohne Bewertung. Die Erklärung erscheint nach Ihrer Antwort.
Sie heiraten am 20. Dezember 2026. Für welchen Zeitraum gilt das Splitting?
Quellen
Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026