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Elterngeld-Rechner 2026: Wie viel Elterngeld bekomme ich?

Berechnen Sie in 30 Sekunden Ihr Elterngeld. Der Rechner ermittelt Basiselterngeld, Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag und vergleicht Basiselterngeld mit ElterngeldPlus.

100% kostenlosAktuelle Werte 2026DSGVO-konformZuletzt geprüft: 28. Juli 2026

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

Das Basiselterngeld 2026 ersetzt 65 bis 67 Prozent des Elterngeld-Nettos der zwölf Monate vor der Geburt, mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro im Monat. Bei 2.400 Euro Netto sind das 1.560 Euro monatlich, mit einem Geschwisterkind unter drei Jahren 1.716 Euro. Gezahlt wird für 12 Monate, mit Partnermonaten für 14.

§Ihre Angaben

Amtliche Sätze 2026

Kostenlos · Ihre Eingaben verlassen den Browser nicht

Ihr voraussichtliches Basiselterngeld

ca. 1.560 € / Monat

Vereinfachte Berechnung mit einer Ersatzrate von 65 % auf die Netto-Differenz. Massgeblich ist das Elterngeld-Netto, das die Elterngeldstelle ermittelt.

Netto vor der Geburt2.400 €
Teilzeit-Netto während des Bezugs0 €
Ersatzrate65 %
Basis-Elterngeld (min. 300, max. 1.800 EUR)1.560 €
Geschwisterbonus0 €
Mehrlingszuschlag0 €
Elterngeld pro Monat1.560 €
VarianteMonatsbetragBezugsdauerGesamtsumme
Basiselterngeld1.560 €12 Monate (14 mit Partnermonaten)18.720 €
ElterngeldPlus780 €24 Monate (28 mit Partnermonaten)18.720 €

ElterngeldPlus: halber Monatsbetrag, doppelte Bezugsdauer. Beide Varianten lassen sich kombinieren, zum Beispiel erst Basiselterngeld, dann ElterngeldPlus.

Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung

Was Ihr Ergebnis bedeutet

1

Mit Partnermonaten sichern Sie sich 2 Monate extra

Beziehen beide Elternteile Elterngeld und reduziert ein Elternteil mindestens 2 Monate lang sein Einkommen, verlängert sich der Anspruch von 12 auf 14 Monate Basiselterngeld. Das wären bei Ihnen bis zu 3.120 € zusätzlich.

2

Teilzeit bis 32 Stunden pro Woche ist erlaubt

Sie dürfen während des Elterngeldbezugs bis zu 32 Wochenstunden arbeiten. Das Teilzeit-Netto wird dann aber angerechnet und senkt das Elterngeld. Tragen Sie oben ein geplantes Teilzeit-Einkommen ein, um den Effekt zu sehen.

3

Steuerklassen-Tipp: Vor der Geburt wechseln kann hunderte Euro bringen

Das Elterngeld bemisst sich am Netto der 12 Monate vor der Geburt. Wechselt der Elternteil, der Elterngeld bezieht, rechtzeitig in Steuerklasse III, steigt das Bemessungs-Netto und damit das Elterngeld. Der Wechsel muss spätestens 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes beantragt sein.

Wichtige Themen auf einen Blick

Wie wird das Elterngeld 2026 berechnet?

Das Basiselterngeld beträgt 65 bis 67 Prozent des durchschnittlichen Elterngeld-Nettos der zwölf Kalendermonate vor dem Geburtsmonat, mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro im Monat (§ 2 BEEG). Bei 2.400 Euro Elterngeld-Netto gilt die Ersatzrate von 65 Prozent, das ergibt 1.560 Euro Elterngeld pro Monat.

Die Formel dieses Elterngeld-Rechners lautet: Elterngeld-Netto mal Ersatzrate, begrenzt auf die Spanne 300 bis 1.800 Euro, danach kommen Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag oben drauf. Der Höchstbetrag von 1.800 Euro ist bei 2.770 Euro Netto erreicht, denn 2.770 Euro mal 65 Prozent sind 1.800,50 Euro.

Maßgeblich ist nicht Ihr Kontoeingang, sondern das sogenannte Elterngeld-Netto. Das ist ein pauschal ermittelter Wert, den die Elterngeldstelle aus Ihren Gehaltsabrechnungen selbst berechnet. Er liegt in der Regel etwas über oder unter Ihrem tatsächlichen Netto, weil das Gesetz feste Pauschalen statt Ihrer echten Abzüge ansetzt.

Welches Netto zählt und was wird davon abgezogen?

Vom Bruttolohn der zwölf Monate vor der Geburt zieht die Elterngeldstelle drei Blöcke ab: ein Zwölftel des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.230 Euro, also 102,50 Euro pro Monat, pauschale Steuern nach dem Programmablaufplan und pauschale Sozialabgaben von zusammen 21 Prozent (§ 2c BEEG, § 2f BEEG).

Abzug vom BruttoHöheRechtsgrundlage
Arbeitnehmer-Pauschbetrag1.230 € / 12 = 102,50 € pro Monat§ 2c Abs. 1 BEEG
Lohnsteuer, Soli, ggf. Kirchensteuerpauschal nach dem amtlichen Programmablaufplan§ 2e BEEG
Kranken- und Pflegeversicherung9 % des Bruttos§ 2f Abs. 1 BEEG
Rentenversicherung10 % des Bruttos§ 2f Abs. 1 BEEG
Arbeitsförderung (Arbeitslosenversicherung)2 % des Bruttos§ 2f Abs. 1 BEEG

Die pauschalen 21 Prozent Sozialabgaben weichen bewusst von Ihren echten Beiträgen ab. Wer privat krankenversichert ist oder über der Beitragsbemessungsgrenze verdient, bekommt trotzdem die Pauschale angesetzt, soweit Versicherungspflicht bestand. Ihr echtes Auszahlungsnetto ermitteln Sie mit dem Brutto-Netto-Rechner, für das Elterngeld ist es aber nicht die Rechengröße.

Wichtig: Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld bleiben außen vor. Sie gelten als sonstige Bezüge im Sinne der Lohnsteuerrichtlinien und erhöhen das Elterngeld nicht (§ 2c Abs. 1 Satz 2 BEEG). Wie sich eine solche Einmalzahlung stattdessen auf Ihr laufendes Netto auswirkt, zeigt der Weihnachtsgeld-Rechner.

Der Bemessungszeitraum sind die zwölf Kalendermonate vor dem Geburtsmonat (§ 2b BEEG). Monate mit Mutterschaftsgeld, mit schwangerschaftsbedingter Krankheit oder mit Elterngeld für ein älteres Kind werden auf Antrag ausgeklammert und durch weiter zurückliegende Monate ersetzt. Selbstständige rechnen stattdessen mit dem Gewinn des letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraums.

Welche Sätze und Grenzen gelten für Elterngeld 2026?

Für Geburten im Jahr 2026 gelten der Mindestbetrag von 300 Euro, der Höchstbetrag von 1.800 Euro und die Einkommensgrenze von 175.000 Euro zu versteuerndem Einkommen. Die folgende Tabelle nennt alle Eckwerte mit dem jeweiligen Paragrafen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes.

Eckwert 2026WertRechtsgrundlage
Ersatzrate Standard67 % bei 1.000 bis 1.200 € Netto§ 2 Abs. 1 BEEG
Ersatzrate bei höherem Nettosinkt auf 65 % ab 1.240 € Netto§ 2 Abs. 2 BEEG
Ersatzrate bei niedrigem Nettosteigt bis auf 100 % unter 1.000 € Netto§ 2 Abs. 2 BEEG
Mindestbetrag Basiselterngeld300 € pro Monat§ 2 Abs. 4 BEEG
Höchstbetrag Basiselterngeld1.800 € pro Monat§ 2 Abs. 1 BEEG
Anrechenbares Vor-Geburt-Netto bei Teilzeithöchstens 2.770 €§ 2 Abs. 3 BEEG
Geschwisterbonus+10 %, mindestens +75 €§ 2a BEEG
Mehrlingszuschlag+300 € je zweitem und weiterem Kind§ 2a BEEG
ElterngeldPlushalber Betrag, mindestens 150 €, doppelte Dauer§ 4a BEEG
Partnerschaftsbonushöchstens 4 Monatsbeträge je Elternteil§ 4b BEEG
Arbeitszeitgrenze im Bezug32 Wochenstunden im Durchschnitt§ 1 Abs. 6 BEEG
Einkommensgrenze (Geburten ab 1.4.2025)175.000 € zu versteuerndes Einkommen§ 1 Abs. 8 BEEG
Rückwirkende Zahlunghöchstens 3 Lebensmonate vor Antragseingang§ 7 Abs. 1 BEEG

Die Einkommensgrenze von 175.000 Euro gilt sowohl für Alleinerziehende als auch für Elternpaare, bei Paaren wird die Summe beider zu versteuernden Einkommen des letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraums vor der Geburt geprüft. Wird sie überschritten, entfällt der Anspruch vollständig, es gibt keinen abgeschmolzenen Restbetrag. Ihr zu versteuerndes Einkommen überschlagen Sie mit dem Einkommensteuer-Rechner.

Rechenbeispiel: 2.400 Euro Netto und ein Geschwisterkind

Bei einem Elterngeld-Netto von 2.400 Euro und einem Geschwisterkind unter drei Jahren zahlt die Elterngeldstelle 1.716 Euro Basiselterngeld pro Monat. Über zwölf Monate sind das 20.592 Euro, mit den beiden Partnermonaten 24.024 Euro.

RechenschrittBetrag
Durchschnittliches Elterngeld-Netto (12 Monate vor der Geburt)2.400,00 €
Ersatzrate, weil Netto über 1.240 €65 %
Basiselterngeld: 2.400 € × 65 % (zwischen 300 € und 1.800 €)1.560,00 €
Geschwisterbonus: 10 % von 1.560 €, mindestens 75 €156,00 €
Mehrlingszuschlag (nur ein Kind bei dieser Geburt)0,00 €
Basiselterngeld pro Monat1.716,00 €
Summe über 12 Basismonate20.592,00 €
Summe über 14 Monate mit Partnermonaten24.024,00 €
Alternative ElterngeldPlus: 1.716 € / 2858,00 € × 24 Monate = 20.592,00 €

Bei Zwillingen stiege derselbe Anspruch um 300 Euro Mehrlingszuschlag auf 2.016 Euro pro Monat, bei Drillingen um 600 Euro auf 2.316 Euro. Der Mehrlingszuschlag ist ein fester Euro-Betrag und wird nicht vom Höchstbetrag von 1.800 Euro gekappt, denn die Deckelung greift nur beim Basisbetrag selbst.

Wie hoch ist die Ersatzrate bei welchem Netto?

Die Ersatzrate liegt bei 67 Prozent, solange das Elterngeld-Netto zwischen 1.000 und 1.200 Euro liegt. Unter 1.000 Euro steigt sie um 0,1 Prozentpunkte je 2 Euro, um die das Netto die 1.000 Euro unterschreitet, bis maximal 100 Prozent. Über 1.200 Euro sinkt sie um 0,1 Prozentpunkte je 2 Euro Überschreitung, bis minimal 65 Prozent (§ 2 Abs. 2 BEEG).

Elterngeld-Netto vor der GeburtErsatzrateBasiselterngeld pro Monat
340 € und weniger100 %300 € (Mindestbetrag)
500 €92 %460,00 €
800 €77 %616,00 €
1.000 bis 1.200 €67 %670,00 € bis 804,00 €
1.220 €66 %805,20 €
1.240 € und mehr65 %806,00 € und mehr
2.000 €65 %1.300,00 €
2.770 € und mehr65 %1.800,00 € (Höchstbetrag)

Der Gleitbereich nach oben ist schmal: Von 1.200 auf 1.240 Euro Netto fällt die Ersatzrate in 20 Schritten von 67 auf 65 Prozent. Ab 1.240 Euro Elterngeld-Netto bekommt jeder Elternteil dieselben 65 Prozent, egal ob er 1.300 oder 2.700 Euro netto verdient hat.

Ist Basiselterngeld oder ElterngeldPlus besser?

ElterngeldPlus zahlt höchstens die Hälfte des Basiselterngeldes, dafür doppelt so lange: Aus einem Basismonat werden zwei Plus-Monate (§ 4a BEEG). Ohne Teilzeit ist die Gesamtsumme identisch, im Beispiel jeweils 20.592 Euro. Der Unterschied entsteht erst, wenn Sie nebenher arbeiten.

Der Grund: Bei Basiselterngeld frisst das Teilzeit-Einkommen den Anspruch auf, bei ElterngeldPlus wird der halbierte Betrag durch die Deckelung auf die Hälfte praktisch geschützt. Wer während der Elternzeit in Teilzeit zurückkehrt, fährt mit ElterngeldPlus deshalb fast immer besser. Wer gar nicht arbeitet, nimmt Basiselterngeld und hat das Geld früher.

Beide Varianten lassen sich kombinieren, etwa erst sechs Basismonate ohne Arbeit, danach ElterngeldPlus mit Teilzeit. Basiselterngeld gibt es nur bis zum 14. Lebensmonat, ElterngeldPlus bis zum 32. Lebensmonat (§ 4 BEEG). Jeder Elternteil muss mindestens zwei Lebensmonate beziehen.

Obendrauf kommt der Partnerschaftsbonus: Arbeiten beide Elternteile gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden, gibt es je Elternteil bis zu vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate (§ 4b BEEG). Bei 858 Euro ElterngeldPlus sind vier Bonusmonate 3.432 Euro extra pro Elternteil.

Wie wirkt Teilzeit während des Elterngeldbezugs?

Sie dürfen während des Bezugs bis zu 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Lebensmonats arbeiten, ohne den Anspruch zu verlieren (§ 1 Abs. 6 BEEG). Berechnet wird dann nur die Differenz zwischen dem Netto vor der Geburt und dem Netto während des Bezugs, wobei das Vor-Geburt-Netto auf höchstens 2.770 Euro gedeckelt ist (§ 2 Abs. 3 BEEG).

Beispiel: 3.200 Euro Netto vor der Geburt, 1.200 Euro Teilzeit-Netto während des Bezugs. Angesetzt werden nicht 3.200 Euro, sondern die gedeckelten 2.770 Euro. Die Differenz von 1.570 Euro mal 65 Prozent ergibt 1.020,50 Euro Basiselterngeld statt der 1.800 Euro ohne Teilzeit.

Diese Deckelung auf 2.770 Euro ist der am häufigsten übersehene Hebel: Gerade Gutverdiener verlieren durch Teilzeit überproportional viel Elterngeld, weil ihr hohes Vorgehalt in der Differenzrechnung gar nicht voll zählt. Hier lohnt sich ElterngeldPlus fast immer.

Wird Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet?

Ja, Mutterschaftsgeld und der Arbeitgeberzuschuss werden ab dem Tag der Geburt in voller Höhe auf das Basiselterngeld angerechnet, ohne Freibetrag (§ 3 Abs. 1 BEEG). Weil die Mutterschutzleistungen zusammen das volle Netto ersetzen, das Elterngeld aber nur 65 bis 67 Prozent, fließt in diesen Wochen faktisch kein Elterngeld.

Praktisch verbrauchen die acht Wochen Mutterschutz nach der Geburt damit zwei der zwölf Basismonate der Mutter. Planen Sie die Aufteilung erst, nachdem Sie die Mutterschutzleistung im Mutterschaftsgeld-Rechner berechnet haben. Der Vater sollte in diesen zwei Monaten kein Basiselterngeld parallel beziehen, denn gleichzeitiger Bezug ist nur in einem der ersten zwölf Lebensmonate möglich (§ 4 BEEG).

Ist Elterngeld steuerpflichtig?

Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt nach § 32b Abs. 1 Nr. 1 Buchst. j EStG. Es erhöht also den Steuersatz auf Ihre übrigen Einkünfte. Wer mehr als 410 Euro Elterngeld im Jahr bezogen hat, muss zwingend eine Einkommensteuererklärung abgeben (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG).

Rechnen Sie deshalb mit einer Nachzahlung, besonders wenn der andere Elternteil weiter voll verdient. Ein Beispiel: 20.592 Euro Elterngeld heben den Durchschnittssteuersatz auf das restliche Einkommen spürbar an, obwohl das Elterngeld selbst unbesteuert bleibt. Elterngeld ist zudem keine Sozialleistung, sondern eine Familienleistung, die zusätzlich zum Kindergeld gezahlt wird und dieses nicht mindert.

Welche Fehler kosten beim Elterngeld am meisten Geld?

Der teuerste Fehler ist der verpasste Steuerklassenwechsel. Maßgeblich für das Elterngeld-Netto ist die Steuerklasse, die in der überwiegenden Zahl der Monate des Bemessungszeitraums galt, also in mindestens sieben von zwölf Monaten (§ 2c Abs. 3 BEEG). Wechselt die Mutter rechtzeitig von Steuerklasse V nach III, kann das mehrere hundert Euro Elterngeld pro Monat bringen.

Der Antrag muss deshalb spätestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes gestellt sein, sonst zählt die alte Klasse. Welche Kombination sich lohnt, prüfen Sie im Steuerklassen-Rechner, bevor Sie das Formular abschicken.

Zweiter Fehler: der zu späte Elterngeldantrag. Elterngeld wird rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate vor dem Monat des Antragseingangs geleistet (§ 7 Abs. 1 BEEG). Wer erst im fünften Lebensmonat beantragt, verliert einen kompletten Monatsbetrag ersatzlos.

Dritter Fehler: der ungeprüfte Geschwisterbonus. Er greift bei zwei Kindern unter drei Jahren oder drei Kindern unter sechs Jahren im Haushalt und ist bei 1.560 Euro Basisbetrag 156 Euro pro Monat wert, über 14 Monate also 2.184 Euro. Die Elterngeldstelle prüft ihn nicht von selbst, wenn Sie die Geschwisterkinder im Antrag nicht angeben.

Vierter Fehler: die übersehene Einkommensgrenze. Liegt die Summe der zu versteuernden Einkommen beider Eltern im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum vor der Geburt über 175.000 Euro, entfällt der Anspruch komplett. Ergänzende Leistungen wie Wohngeld oder der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, den der Kinderfreibetrag-Rechner abbildet, folgen eigenen Grenzen und bleiben davon unberührt.

Quellen

Jede Zahl dieses Rechners folgt diesen amtlichen Veröffentlichungen.

Fachlich geprüfte Berechnung

Alle Sätze und Formeln dieses Rechners folgen den amtlichen Veröffentlichungen für das Steuerjahr 2026 (siehe Quellen) und werden nach jeder Gesetzesänderung aktualisiert. Mehr dazu: So rechnen wir und unsere redaktionellen Standards.

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Häufige Fragen

1Wie viel Elterngeld bekomme ich bei 2.000 Euro netto?

Bei 2.000 Euro Elterngeld-Netto erhalten Sie 1.300 Euro Basiselterngeld pro Monat, denn ab 1.240 Euro Netto gilt die Ersatzrate von 65 Prozent. Mit einem Geschwisterkind unter drei Jahren kommen 10 Prozent Bonus hinzu, also 130 Euro, zusammen 1.430 Euro monatlich.

2Wie hoch ist das Elterngeld maximal und minimal?

Das Basiselterngeld beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro im Monat (§ 2 Abs. 1 und Abs. 4 BEEG). Der Höchstbetrag ist ab 2.770 Euro Elterngeld-Netto erreicht. Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag kommen zusätzlich obendrauf und werden vom Höchstbetrag nicht gekappt.

3Wie lange wird Elterngeld gezahlt?

Ein Elternteil erhält bis zu 12 Monatsbeträge Basiselterngeld, gemeinsam sind es 14, wenn beide Eltern mindestens 2 Monate lang Einkommen verlieren. ElterngeldPlus verdoppelt die Dauer bei halbem Betrag und läuft bis zum 32. Lebensmonat. Jeder Elternteil muss mindestens 2 Monate beziehen.

4Ab welchem Einkommen gibt es kein Elterngeld mehr?

Ab 175.000 Euro zu versteuerndem Einkommen entfällt der Anspruch vollständig (§ 1 Abs. 8 BEEG). Die Grenze gilt seit dem 1. April 2025 für Alleinerziehende wie für Elternpaare, bei Paaren zählt die Summe beider Einkommen im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum vor der Geburt.

5Muss ich Elterngeld in der Steuererklärung angeben?

Ja. Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt und erhöht den Steuersatz auf Ihre übrigen Einkünfte. Ab 410 Euro Elterngeld im Jahr sind Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG). Rechnen Sie mit einer Nachzahlung.

6Darf ich während des Elterngeldbezugs arbeiten?

Ja, bis zu 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Lebensmonats (§ 1 Abs. 6 BEEG). Das Teilzeit-Netto wird jedoch angerechnet: Berechnet wird nur die Differenz zum Netto vor der Geburt, das dabei mit höchstens 2.770 Euro angesetzt wird. Bei Teilzeit lohnt sich meist ElterngeldPlus.

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