SteuerGenau
Modul 6: Firmenwagen, Jobticket und Dienstrad

Modul 6 · Lektion 3 von 3

Dienstrad, E-Bike und der eigene Drahtesel

4 Minuten Lesezeit·Lektion 18 von 18 im Kurs

Überlässt der Arbeitgeber ein betriebliches Fahrrad zusätzlich zum Arbeitslohn, ist der Vorteil nach § 3 Nummer 37 EStG steuerfrei. Anders als beim Jobticket bleibt Ihre Entfernungspauschale dabei ungekürzt. Wer mit dem eigenen Rad fährt, setzt dieselben Kilometer an wie ein Autofahrer.

Das überlassene Dienstrad

§ 3 Nummer 37 EStG stellt die Überlassung eines betrieblichen Fahrrads steuerfrei, sofern sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgt. Erfasst sind auch E-Bikes, solange sie verkehrsrechtlich als Fahrrad gelten. Die Befreiung ist gesetzlich befristet, die geltende Frist steht in § 52 EStG.

Läuft das Rad über eine Gehaltsumwandlung, ist die Zusätzlichkeit nicht erfüllt. Dann entsteht ein geldwerter Vorteil, der allerdings nur mit einem verminderten Anteil der unverbindlichen Preisempfehlung angesetzt wird. Auch dieser Anteil ergibt sich aus der Verwaltungsregelung und nicht aus einem selbst gewählten Wert.

Dienstrad und Jobticket nebeneinander

ModellSteuerlichEntfernungspauschale
Dienstrad zusätzlich zum Gehaltsteuerfrei nach § 3 Nummer 37 EStGungekürzt
Dienstrad per Gehaltsumwandlunggeldwerter Vorteil, verminderte Bemessungungekürzt
Jobticket steuerfreisteuerfrei nach § 3 Nummer 15 EStGgekürzt
Eigenes Fahrradkein Arbeitgeberbezugungekürzt

Das ist der auffälligste Unterschied zwischen den beiden Modellen: Beim Rad bleibt die Entfernungspauschale erhalten, beim Ticket nicht. Wer beides angeboten bekommt, sollte diesen Punkt in den Vergleich einbeziehen.

Mit dem eigenen Rad zur Arbeit

Die Entfernungspauschale ist verkehrsmittelunabhängig. Wer die Strecke mit dem Rad zurücklegt, setzt dieselbe einfache Entfernung an wie jemand, der fährt. Ein Kostennachweis ist nicht nötig, weil die Pauschale gerade nicht an tatsächlichen Aufwand anknüpft.

Damit schließt sich der Kreis zu Modul 1: Es zählen die einfache Entfernung, die Zahl der Arbeitstage und der gesetzliche Satz. Rechnen Sie Ihren Fall mit dem Pendlerpauschale-Rechner und prüfen Sie im Lohnsteuer-Erstattungs-Check, was am Jahresende zurückkommen könnte.

Das Wichtigste

  • Ein zusätzlich überlassenes Dienstrad ist nach § 3 Nummer 37 EStG steuerfrei
  • Bei Gehaltsumwandlung entsteht ein geldwerter Vorteil mit verminderter Bemessung
  • Anders als beim Jobticket bleibt die Entfernungspauschale beim Rad ungekürzt
  • Wer mit dem eigenen Rad pendelt, setzt dieselbe Entfernung an wie ein Autofahrer

Quellen

Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026

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