SteuerGenau
Modul 1: Kindergeld: Anspruch, Dauer und Antrag

Modul 1 · Lektion 2 von 3

Wie lange wird Kindergeld gezahlt?

5 Minuten Lesezeit·Lektion 2 von 18 im Kurs

Bis zum 18. Geburtstag ohne weitere Voraussetzungen. Danach bis 21, wenn das Kind arbeitsuchend gemeldet ist, und bis 25 während Ausbildung, Studium oder Freiwilligendienst. Bei einer vor dem 25. Geburtstag eingetretenen Behinderung entfällt die Altersgrenze vollständig.

Die drei Altersgrenzen

Die Dauer des Anspruchs steht in § 32 Absatz 4 EStG. Bis zum 18. Geburtstag fragt niemand, was das Kind tut. Danach muss für jeden weiteren Monat ein Grund vorliegen, und dieser Grund muss der Familienkasse nachgewiesen werden.

Situation des KindesAnspruch bisRechtsgrundlage
Minderjährig18. Geburtstag§ 32 Abs. 3 EStG
Ohne Beschäftigung, arbeitsuchend gemeldet21. Geburtstag§ 32 Abs. 4 Nr. 1 EStG
Berufsausbildung oder Studium25. Geburtstag§ 32 Abs. 4 Nr. 2a EStG
Übergangszeit zwischen zwei Abschnittenhöchstens 4 Monate§ 32 Abs. 4 Nr. 2b EStG
Kein Ausbildungsplatz trotz Bemühens25. Geburtstag§ 32 Abs. 4 Nr. 2c EStG
Freiwilligendienst25. Geburtstag§ 32 Abs. 4 Nr. 2d EStG
Behinderung, eingetreten vor dem 25. Geburtstagohne Altersgrenze§ 32 Abs. 4 Nr. 3 EStG

Die Vier-Monats-Falle

Zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn liegt oft eine Lücke. Sie ist nur überbrückt, wenn sie höchstens vier volle Kalendermonate dauert. Wer im Juni die Schule beendet und erst im November das Studium aufnimmt, verliert die Monate dazwischen, sofern das Kind nicht arbeitsuchend gemeldet ist oder einen Freiwilligendienst leistet.

Praktisch heißt das: Melden Sie jeden Statuswechsel des Kindes sofort der Familienkasse. Zu Unrecht bezogenes Kindergeld fordert sie zurück, und zwar für den gesamten Zeitraum.

Das Wichtigste

  • Bis 18 gilt der Anspruch ohne jede weitere Bedingung
  • Bis 21 bei Arbeitsuche, bis 25 bei Ausbildung, Studium oder Freiwilligendienst
  • Übergangszeiten sind nur bis zu vier Monate abgedeckt
  • Bei Behinderung vor dem 25. Geburtstag gibt es keine Altersgrenze

Quellen

Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026

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