SteuerGenau
Modul 1: Kindergeld: Anspruch, Dauer und Antrag

Modul 1 · Lektion 1 von 3

Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

4 Minuten Lesezeit·Lektion 1 von 18 im Kurs

Anspruch hat, wer einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und ein Kind im Sinne von § 63 EStG hat. Gezahlt wird je Kind nur einmal und nur an eine Person, in der Regel an den Elternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt.

Wer ist anspruchsberechtigt?

Nach § 62 EStG hat Anspruch, wer im Inland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat oder nach § 1 EStG unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist. Zusätzlich verlangt das Gesetz die Steuer-Identifikationsnummer der antragstellenden Person und die des Kindes. Ohne beide Nummern zahlt die Familienkasse nicht aus.

Das Einkommen der Eltern spielt keine Rolle. Kindergeld ist keine Sozialleistung, sondern eine Steuervergütung, die das Existenzminimum des Kindes freistellt. Auch Spitzenverdiener erhalten es, dort wirkt allerdings meist der Kinderfreibetrag stärker, dazu Modul 2.

Welche Kinder zählen?

§ 63 EStG zieht den Kreis weiter, als viele erwarten:

KindAnspruchBedingung
Leibliche Kinderjaohne weitere Voraussetzung
Adoptivkinderjaohne weitere Voraussetzung
Pflegekinderjafamilienähnliches Band, Obhutsverhältnis
StiefkinderjaAufnahme in den Haushalt
EnkelkinderjaAufnahme in den Haushalt

Warum nur eine Person das Geld bekommt

Für dasselbe Kind wird Kindergeld nach § 64 EStG nur einer Person gezahlt. Maßgeblich ist das Obhutsprinzip: Es erhält, wer das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat. Leben die Eltern zusammen, bestimmen sie selbst, an wen ausgezahlt wird.

Ob und in welcher Höhe Ihnen Kindergeld zusteht, prüft der Kindergeld-Rechner.

Selbst ausrechnen

Die Zahlen oben sind ein Beispiel. Hier rechnen Sie Ihren eigenen Fall.

§Ihre Angaben

Amtliche Sätze 2026

Kostenlos · Ihre Eingaben verlassen den Browser nicht

Ihr Kindergeld 2026

518 € / Monat

Das sind 6.216 € im Jahr für 2 Kinder (259 € je Kind und Monat).

Je Kind und Monat259 €
Gesamt pro Monat518 €
Gesamt pro Jahr6.216 €

Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung

Was Ihr Ergebnis bedeutet

1

Kindergeld gibt es nur auf Antrag bei der Familienkasse

Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zahlt das Kindergeld monatlich aus. Der Antrag geht online, rückwirkend gezahlt wird aber nur für die letzten 6 Monate vor Antragseingang. Nach der Geburt also nicht lange warten.

2

Ab 18 nur noch mit Ausbildung oder Studium, längstens bis 25

Bis zum 18. Geburtstag fliesst das Kindergeld ohne Bedingungen. Danach nur, wenn das Kind in Ausbildung oder Studium ist, einen Freiwilligendienst leistet oder als ausbildungssuchend gemeldet ist, längstens bis zum 25. Geburtstag.

3

Die Günstigerprüfung macht das Finanzamt automatisch

Mit der Anlage Kind in der Steuererklärung prüft das Finanzamt von selbst, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag für Sie besser ist, und setzt automatisch die günstigere Variante an. Falsch entscheiden können Sie sich hier nicht.

Das Wichtigste

  • Anspruch setzt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland voraus
  • Die Steuer-Identifikationsnummer von Elternteil und Kind ist Pflicht
  • Auch Stief-, Pflege- und Enkelkinder zählen bei Haushaltsaufnahme
  • Je Kind zahlt die Familienkasse nur an eine Person

Quellen

Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026

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