SteuerGenau
Modul 4: Alleinerziehende: Entlastungsbetrag und Steuerklasse II

Modul 4 · Lektion 2 von 3

Steuerklasse II beantragen

4 Minuten Lesezeit·Lektion 11 von 18 im Kurs

Steuerklasse II nach § 38b EStG enthält den Entlastungsbetrag von 4.260 Euro für das erste Kind und sorgt dafür, dass er sich schon monatlich auswirkt. Sie wird nicht automatisch gesetzt, sondern muss beim Finanzamt beantragt werden.

Was Steuerklasse II leistet

Nach § 38b Absatz 1 Nummer 2 EStG gilt Steuerklasse II für Alleinstehende, bei denen die Voraussetzungen des § 24b EStG vorliegen. Der Grundbetrag von 4.260 Euro ist in dieser Klasse eingearbeitet, das monatliche Netto steigt entsprechend.

Die Erhöhungsbeträge für das zweite und jedes weitere Kind sind darin nicht enthalten. Sie werden nur berücksichtigt, wenn Sie im Lohnsteuerermäßigungsverfahren nach § 39a EStG einen Freibetrag eintragen lassen. Ohne diesen Antrag kommt der Rest erst mit der Steuererklärung.

Klasse I oder Klasse II?

MerkmalSteuerklasse ISteuerklasse II
Für wenAlleinstehende ohne Kind im HaushaltAlleinerziehende nach § 24b EStG
Entlastungsbetrag enthaltenneinja, 4.260 € für das erste Kind
Erhöhungsbetrag enthaltenneinnein, nur per Freibetrag
Wird automatisch gesetztjanein, Antrag nötig

Sobald die Voraussetzungen entfallen, etwa weil ein neuer Partner einzieht, sind Sie verpflichtet, das dem Finanzamt mitzuteilen. Unterbleibt das, entsteht eine Nachzahlung. Den Effekt der Klassenwahl auf Ihr Monatsnetto zeigt der Steuerklassen-Rechner.

Selbst ausrechnen

Die Zahlen oben sind ein Beispiel. Hier rechnen Sie Ihren eigenen Fall.

§Steuerklassen-Rechner 2026

Amtliche Sätze 2026

Kostenlos · Ihre Eingaben verlassen den Browser nicht

Unsere Empfehlung fuer Ihr Monatsnetto

III / V

Diese Kombination bringt Ihnen 81,75 € mehr gemeinsames Netto pro Monat als IV/IV, insgesamt 4.462,92 € im Monat.

Alle drei Kombinationen im Vergleich

KombinationNetto P1Netto P2GemeinsamDiff. zu IV/IV
IV / IV2.893,75 €1.487,42 €4.381,17 €0,00 €
III / VEmpfehlung3.244,75 €1.218,17 €4.462,92 €+81,75 €
V / III2.538,83 €1.577,00 €4.115,83 €-265,33 €

Vereinfachte Schaetzung: ohne Kirchensteuer, Bundesland NW, Steuerklasse V naeherungsweise gerechnet. Ihre Lohnabrechnung kann abweichen.

Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung

Was Ihr Ergebnis bedeutet

1

Die Jahressteuer bleibt in jeder Kombination gleich

Die Steuerklasse steuert nur, wie viel Lohnsteuer monatlich einbehalten wird, also Ihre Liquiditaet. Nach der Steuererklaerung landet jedes Paar bei derselben Jahressteuer. Mit III / V haben Sie 81,75 € pro Monat frueher in der Tasche, nicht mehr Geld insgesamt.

2

Bei III/V ist die Steuererklaerung Pflicht

Sobald ein Ehepartner nach Steuerklasse V oder VI besteuert wird, sind Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklaerung verpflichtet (Par. 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG). Bei IV/IV besteht diese Pflicht nicht automatisch.

3

Nachzahlungsrisiko bei III/V einplanen

Die Kombination III/V behaelt oft zu wenig Lohnsteuer ein, vor allem wenn beide Partner nennenswert verdienen. Dann fordert das Finanzamt die Differenz mit dem Steuerbescheid nach. Legen Sie den monatlichen Vorteil am besten teilweise zurueck oder waehlen Sie IV/IV mit Faktor.

4

Elterngeld: rechtzeitig die Steuerklasse wechseln

Das Elterngeld bemisst sich am Nettoeinkommen vor der Geburt. Der Partner, der in Elternzeit geht, sollte deshalb frueh in die guenstigere Steuerklasse (III) wechseln. Der Wechsel muss in der Regel mindestens 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes beantragt sein, damit er beim Elterngeld zaehlt.

Das Wichtigste

  • Steuerklasse II enthält den Entlastungsbetrag von 4.260 Euro
  • Sie wird nie automatisch gesetzt, sondern muss beantragt werden
  • Erhöhungsbeträge nur über einen Freibetrag nach § 39a EStG
  • Der Wegfall der Voraussetzungen ist meldepflichtig

Kurz geprüft

Ohne Bewertung. Die Erklärung erscheint nach Ihrer Antwort.

Sie sind alleinerziehend mit drei Kindern und stehen in Steuerklasse II. Was ist zusätzlich nötig?

Quellen

Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026

Offiziell & genau

Jede Zahl folgt den aktuellen Sätzen des BMF und verlinkt auf die offizielle Quelle.

Privat & sicher

Berechnungen laufen in Ihrem Browser. Ihre Zahlen werden nie gespeichert oder geteilt.

Kostenlos für alle

Kein Konto, keine Paywall, keine Limits. Alle unsere Tools sind komplett kostenlos.

Diese Woche im deutschen Steuerrecht, jeden Freitag

Neue Sätze, Fristen und BMF-Änderungen, die Ihr Geld betreffen, in einer kurzen E-Mail.

Eine E-Mail jeden Freitag. Jederzeit abbestellbar.