SteuerGenau
Modul 6: Selbstständig nebenbei

Modul 6 · Lektion 2 von 3

Welche Steuern im Nebengewerbe anfallen

5 Minuten Lesezeit·Lektion 17 von 18 im Kurs

Gewinne aus einer selbstständigen Nebentätigkeit erhöhen Ihr zu versteuerndes Einkommen und damit Ihren Grenzsteuersatz, der 2026 zwischen 14 und 42 Prozent liegt. Dazu kommen je nach Fall Umsatzsteuer und Gewerbesteuer, die ein Freibetrag nach § 11 GewStG mindert.

Einkommensteuer: der Gewinn zählt

Besteuert wird nicht der Umsatz, sondern der Gewinn, also Einnahmen abzüglich Betriebsausgaben. Dieser Gewinn wird nach § 15 EStG als Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder nach § 18 EStG als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit erfasst und mit Ihrem Arbeitslohn zusammengerechnet.

Weil der Tarif progressiv ist, wird der Nebenverdienst mit Ihrem persönlichen Grenzsteuersatz belastet. Bei einem gut bezahlten Hauptjob kann das der Spitzensteuersatz von 42 Prozent ab 69.878 Euro zu versteuerndem Einkommen sein.

Die drei Steuerarten im Überblick

SteuerartWann sie greiftGrundlage
Einkommensteuerimmer, auf den Gewinn§ 15, § 18 EStG
Umsatzsteuersofern nicht Kleinunternehmer§ 19 UStG
Gewerbesteuerbei Gewerbebetrieb oberhalb des Freibetrags§ 11 GewStG
Solidaritätszuschlagoberhalb der Freigrenze von 20.350 Euro EinkommensteuerSolzG

Freiberufliche Tätigkeiten nach § 18 EStG lösen keine Gewerbesteuer aus. Für Gewerbebetriebe mindert der Freibetrag des § 11 GewStG den Gewerbeertrag, und die gezahlte Gewerbesteuer wird nach § 35 EStG teilweise auf die Einkommensteuer angerechnet.

Die Kleinunternehmerregelung

Nach § 19 UStG können Sie als Kleinunternehmer auf den Ausweis von Umsatzsteuer verzichten, solange Ihre Umsätze unter den dort genannten Grenzen bleiben. Die konkreten Beträge nennt das Gesetz und ändert sie gelegentlich, prüfen Sie daher immer die aktuelle Fassung.

Der Verzicht spart Verwaltungsaufwand, kostet aber den Vorsteuerabzug. Rechnen Sie Ihre Belastung im Rechner für Selbstständige, die Gewerbesteuer im Gewerbesteuer-Rechner und die Umsatzsteuer im Mehrwertsteuer-Rechner.

Selbst ausrechnen

Die Zahlen oben sind ein Beispiel. Hier rechnen Sie Ihren eigenen Fall.

§Ihre Angaben

Amtliche Sätze 2026

Kostenlos · Ihre Eingaben verlassen den Browser nicht

Ihre Einkommensteuer als Selbstständige/r 2026

14.233,00 €

Von 60.000,00 € Gewinn bleiben nach Steuern rund 45.767,00 €. Kranken- und Pflegeversicherung kommen separat dazu. Planen Sie Vorauszahlungen ein: das Finanzamt verlangt sie quartalsweise auf Basis dieses Betrags.

Einkommensteuer14.233,00 €
Solidaritätszuschlag0,00 €
Kirchensteuer0,00 €
Vierteljährliche Vorauszahlung (ca.)3.558,25 €

Vereinfacht: Gewinn = zu versteuerndes Einkommen (ohne Sonderausgaben, Vorsorge und Gewerbesteuer). Für GmbHs gilt anderes Recht.

Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung

Das Wichtigste

  • Besteuert wird der Gewinn, nicht der Umsatz
  • Der Nebenverdienst trifft Ihren Grenzsteuersatz zwischen 14 und 42 Prozent
  • Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer, Gewerbetreibende profitieren vom Freibetrag des § 11 GewStG

Quellen

Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026

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