Modul 6: Selbstständig nebenbeiModul 6 · Lektion 1 von 3
Nebenjob oder Nebengewerbe: die Abgrenzung
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Drei Merkmale entscheiden: Weisungsgebundenheit, Eingliederung in eine fremde Organisation und fehlendes Unternehmerrisiko sprechen für ein Arbeitsverhältnis nach § 7 SGB IV. Bei Zweifeln klärt das Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV die Frage verbindlich.
Woran sich der Status entscheidet
Nicht der Titel des Vertrags entscheidet, sondern die tatsächliche Durchführung. § 7 SGB IV definiert Beschäftigung als nichtselbstständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis, und nennt als Anhaltspunkte die Tätigkeit nach Weisungen und die Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers.
| Merkmal | Spricht für Anstellung | Spricht für Selbstständigkeit |
|---|---|---|
| Weisungen zu Zeit und Ort | ja | nein |
| Eingliederung in Abläufe | ja | nein |
| Unternehmerrisiko | nein | ja |
| Eigene Betriebsmittel | nein | ja |
| Mehrere Auftraggeber | selten | häufig |
| Auftreten am Markt | nein | ja |
Warum die Frage teuer werden kann
Wird eine vermeintlich selbstständige Tätigkeit später als Beschäftigung eingestuft, fordert die Rentenversicherung Beiträge nach. Diese treffen in erster Linie den Auftraggeber, können aber auch Ihre Rechtsposition verändern. Umgekehrt kann eine falsch angenommene Anstellung dazu führen, dass Betriebsausgaben nicht anerkannt werden.
Das Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV schafft Klarheit. Es kann von beiden Seiten eingeleitet werden und ist gerade bei längerfristigen Aufträgen sinnvoll.
Beides nebeneinander ist möglich
Eine Anstellung und eine selbstständige Nebentätigkeit schließen sich nicht aus. Steuerlich laufen sie in verschiedenen Einkunftsarten und werden erst im zu versteuernden Einkommen zusammengeführt. Was das für Ihre Steuerlast bedeutet, zeigt der Rechner für Selbstständige im Vergleich zum Brutto-Netto-Rechner.
Das Wichtigste
- Maßgeblich ist die tatsächliche Durchführung, nicht die Bezeichnung im Vertrag
- Weisungsgebundenheit und Eingliederung sprechen für ein Arbeitsverhältnis
- Das Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV klärt Zweifelsfälle verbindlich
Kurz geprüft
Ohne Bewertung. Die Erklärung erscheint nach Ihrer Antwort.
Was entscheidet über den sozialversicherungsrechtlichen Status?
Quellen
Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026