SteuerGenau
Modul 2: Midijob und der Übergangsbereich

Modul 2 · Lektion 2 von 3

Wie die Sozialabgaben im Übergangsbereich steigen

5 Minuten Lesezeit·Lektion 5 von 18 im Kurs

Am unteren Rand des Übergangsbereichs liegt Ihr Beitragsanteil nahe null, am oberen Rand tragen Sie den vollen Arbeitnehmeranteil: 9,3 Prozent Rentenversicherung, 1,3 Prozent Arbeitslosenversicherung, die Hälfte von 14,6 Prozent Krankenversicherung samt Zusatzbeitrag und 1,8 Prozent Pflegeversicherung.

Die Mechanik des Übergangs

Im Übergangsbereich wird nicht Ihr tatsächliches Entgelt verbeitragt, sondern eine nach der Formel des § 20 Absatz 2a SGB IV ermittelte fiktive Bemessungsgrundlage. Diese liegt am unteren Rand deutlich unter Ihrem Bruttolohn und nähert sich ihm bis zur Obergrenze an.

Das Ergebnis ist ein stetiger Anstieg Ihres Beitragsanteils ohne Sprung. Jeder zusätzlich verdiente Euro erhöht Ihr Netto, wenn auch langsamer als bei einem Job unterhalb der Minijob-Grenze.

Die vollen Arbeitnehmeranteile am oberen Ende

VersicherungszweigArbeitnehmeranteil 2026
Rentenversicherung9,3 %
Arbeitslosenversicherung1,3 %
Krankenversicherung, allgemeiner Satz14,6 % geteilt, also 7,3 %
Kassenindividueller Zusatzbeitragim Schnitt 2,9 %, geteilt
Pflegeversicherung1,8 %, in Sachsen 2,3 %
Zuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung0,6 %

Diese Sätze gelten bis zu den Beitragsbemessungsgrenzen von 69.750 Euro in der Kranken- und Pflegeversicherung und 101.400 Euro in der Renten- und Arbeitslosenversicherung. Im Übergangsbereich spielen diese Grenzen keine Rolle, weil die Entgelte weit darunter liegen.

Die Lohnsteuer läuft getrennt

Die Beitragsentlastung des Übergangsbereichs betrifft nur die Sozialversicherung. Die Lohnsteuer wird ganz normal nach Ihren Lohnsteuerabzugsmerkmalen berechnet. In Steuerklasse I bleibt sie bei einem Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro bei null.

Rechnen Sie Ihren konkreten Fall im Midijob-Rechner und vergleichen Sie mit dem Brutto-Netto-Rechner.

Das Wichtigste

  • Der Beitragsanteil steigt stetig, es gibt keinen Sprung im Netto
  • Am oberen Rand tragen Sie 9,3 Prozent Rentenversicherung und 1,3 Prozent Arbeitslosenversicherung
  • Die Lohnsteuer bleibt vom Übergangsbereich unberührt

Quellen

Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026

Offiziell & genau

Jede Zahl folgt den aktuellen Sätzen des BMF und verlinkt auf die offizielle Quelle.

Privat & sicher

Berechnungen laufen in Ihrem Browser. Ihre Zahlen werden nie gespeichert oder geteilt.

Kostenlos für alle

Kein Konto, keine Paywall, keine Limits. Alle unsere Tools sind komplett kostenlos.

Diese Woche im deutschen Steuerrecht, jeden Freitag

Neue Sätze, Fristen und BMF-Änderungen, die Ihr Geld betreffen, in einer kurzen E-Mail.

Eine E-Mail jeden Freitag. Jederzeit abbestellbar.