Modul 2: Midijob und der ÜbergangsbereichModul 2 · Lektion 2 von 3
Wie die Sozialabgaben im Übergangsbereich steigen
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Am unteren Rand des Übergangsbereichs liegt Ihr Beitragsanteil nahe null, am oberen Rand tragen Sie den vollen Arbeitnehmeranteil: 9,3 Prozent Rentenversicherung, 1,3 Prozent Arbeitslosenversicherung, die Hälfte von 14,6 Prozent Krankenversicherung samt Zusatzbeitrag und 1,8 Prozent Pflegeversicherung.
Die Mechanik des Übergangs
Im Übergangsbereich wird nicht Ihr tatsächliches Entgelt verbeitragt, sondern eine nach der Formel des § 20 Absatz 2a SGB IV ermittelte fiktive Bemessungsgrundlage. Diese liegt am unteren Rand deutlich unter Ihrem Bruttolohn und nähert sich ihm bis zur Obergrenze an.
Das Ergebnis ist ein stetiger Anstieg Ihres Beitragsanteils ohne Sprung. Jeder zusätzlich verdiente Euro erhöht Ihr Netto, wenn auch langsamer als bei einem Job unterhalb der Minijob-Grenze.
Die vollen Arbeitnehmeranteile am oberen Ende
| Versicherungszweig | Arbeitnehmeranteil 2026 |
|---|---|
| Rentenversicherung | 9,3 % |
| Arbeitslosenversicherung | 1,3 % |
| Krankenversicherung, allgemeiner Satz | 14,6 % geteilt, also 7,3 % |
| Kassenindividueller Zusatzbeitrag | im Schnitt 2,9 %, geteilt |
| Pflegeversicherung | 1,8 %, in Sachsen 2,3 % |
| Zuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung | 0,6 % |
Diese Sätze gelten bis zu den Beitragsbemessungsgrenzen von 69.750 Euro in der Kranken- und Pflegeversicherung und 101.400 Euro in der Renten- und Arbeitslosenversicherung. Im Übergangsbereich spielen diese Grenzen keine Rolle, weil die Entgelte weit darunter liegen.
Die Lohnsteuer läuft getrennt
Die Beitragsentlastung des Übergangsbereichs betrifft nur die Sozialversicherung. Die Lohnsteuer wird ganz normal nach Ihren Lohnsteuerabzugsmerkmalen berechnet. In Steuerklasse I bleibt sie bei einem Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro bei null.
Rechnen Sie Ihren konkreten Fall im Midijob-Rechner und vergleichen Sie mit dem Brutto-Netto-Rechner.
Das Wichtigste
- Der Beitragsanteil steigt stetig, es gibt keinen Sprung im Netto
- Am oberen Rand tragen Sie 9,3 Prozent Rentenversicherung und 1,3 Prozent Arbeitslosenversicherung
- Die Lohnsteuer bleibt vom Übergangsbereich unberührt
Quellen
Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026