Modul 3: Der Nebenjob neben dem HauptjobModul 3 · Lektion 2 von 3
Steuerklasse VI verstehen: der Abzug im Zweitjob
5 Minuten Lesezeit·Lektion 8 von 18 im Kurs
Steuerklasse VI gilt für jedes zweite und weitere Arbeitsverhältnis, das nicht pauschal versteuert wird. In ihr gibt es weder den Grundfreibetrag von 12.348 Euro noch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro. Deshalb ist der Abzug hoch, und die Steuererklärung holt die Differenz zurück.
Warum der Abzug so hoch ist
Nach § 38b EStG werden die Freibeträge einer Person genau einmal berücksichtigt, nämlich im ersten Dienstverhältnis. Das zweite bekommt Steuerklasse VI, in der diese Freibeträge fehlen. Andernfalls würden Grundfreibetrag und Pauschbeträge doppelt wirken und der Lohnsteuerabzug wäre systematisch zu niedrig.
Der hohe Abzug ist also kein Malus, sondern eine Vorsichtsmaßnahme des Systems. Er sorgt dafür, dass Sie am Jahresende nicht nachzahlen müssen.
Klasse I und Klasse VI im Vergleich
| Merkmal | Steuerklasse I | Steuerklasse VI |
|---|---|---|
| Grundfreibetrag | 12.348 € | nicht berücksichtigt |
| Arbeitnehmer-Pauschbetrag | 1.230 € | nicht berücksichtigt |
| Sonderausgaben-Pauschbetrag | 36 € | nicht berücksichtigt |
| Kinderfreibeträge | berücksichtigt | nicht berücksichtigt |
| Lohnsteuerabzug | normal | deutlich höher |
So kommt das Geld zurück
In der Einkommensteuererklärung werden alle Arbeitsverhältnisse zusammengeführt und einmal nach dem Tarif des § 32a EStG besteuert. Der Eingangssteuersatz beträgt 14 Prozent, der Spitzensteuersatz 42 Prozent ab 69.878 Euro zu versteuerndem Einkommen. Was in Klasse VI zu viel einbehalten wurde, erstattet das Finanzamt.
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Amtliche Sätze 2026Unsere Empfehlung fuer Ihr Monatsnetto
III / V
Diese Kombination bringt Ihnen 81,75 € mehr gemeinsames Netto pro Monat als IV/IV, insgesamt 4.462,92 € im Monat.
Alle drei Kombinationen im Vergleich
| Kombination | Netto P1 | Netto P2 | Gemeinsam | Diff. zu IV/IV |
|---|---|---|---|---|
| IV / IV | 2.893,75 € | 1.487,42 € | 4.381,17 € | 0,00 € |
| III / VEmpfehlung | 3.244,75 € | 1.218,17 € | 4.462,92 € | +81,75 € |
| V / III | 2.538,83 € | 1.577,00 € | 4.115,83 € | -265,33 € |
Vereinfachte Schaetzung: ohne Kirchensteuer, Bundesland NW, Steuerklasse V naeherungsweise gerechnet. Ihre Lohnabrechnung kann abweichen.
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Die Jahressteuer bleibt in jeder Kombination gleich
Die Steuerklasse steuert nur, wie viel Lohnsteuer monatlich einbehalten wird, also Ihre Liquiditaet. Nach der Steuererklaerung landet jedes Paar bei derselben Jahressteuer. Mit III / V haben Sie 81,75 € pro Monat frueher in der Tasche, nicht mehr Geld insgesamt.
Bei III/V ist die Steuererklaerung Pflicht
Sobald ein Ehepartner nach Steuerklasse V oder VI besteuert wird, sind Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklaerung verpflichtet (Par. 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG). Bei IV/IV besteht diese Pflicht nicht automatisch.
Nachzahlungsrisiko bei III/V einplanen
Die Kombination III/V behaelt oft zu wenig Lohnsteuer ein, vor allem wenn beide Partner nennenswert verdienen. Dann fordert das Finanzamt die Differenz mit dem Steuerbescheid nach. Legen Sie den monatlichen Vorteil am besten teilweise zurueck oder waehlen Sie IV/IV mit Faktor.
Elterngeld: rechtzeitig die Steuerklasse wechseln
Das Elterngeld bemisst sich am Nettoeinkommen vor der Geburt. Der Partner, der in Elternzeit geht, sollte deshalb frueh in die guenstigere Steuerklasse (III) wechseln. Der Wechsel muss in der Regel mindestens 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes beantragt sein, damit er beim Elterngeld zaehlt.
Das Wichtigste
- Steuerklasse VI kennt keinen Grundfreibetrag und keinen Arbeitnehmer-Pauschbetrag
- Der hohe Abzug verhindert eine Nachzahlung, er ist keine zusätzliche Steuer
- Die Jahressteuer ergibt sich erst aus der Veranlagung aller Arbeitsverhältnisse
Kurz geprüft
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Warum ist der Lohnsteuerabzug in Steuerklasse VI so hoch?
Quellen
Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026