Modul 1: Minijob: Grundlagen und AbgabenModul 1 · Lektion 2 von 3
Welche Abgaben fallen im Minijob an?
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Im Minijob trägt der Arbeitgeber Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung sowie eine pauschale Lohnsteuer nach § 40a EStG. Bei Ihnen kommt in der Regel nur ein Eigenanteil zur Rentenversicherung an. Das sind zwei Abgabenblöcke mit sehr ungleicher Verteilung zwischen den beiden Seiten.
Wer trägt welche Abgabe?
Der Minijob ist nicht abgabenfrei, er ist für Sie abgabenarm. Der Arbeitgeber meldet die Beschäftigung bei der Minijob-Zentrale an und führt dort Pauschalbeiträge ab. Diese Beiträge belasten Ihren Lohn nicht.
| Abgabe | Wer trägt sie | Grundlage |
|---|---|---|
| Pauschalbeitrag Krankenversicherung | Arbeitgeber | § 249b SGB V |
| Pauschalbeitrag Rentenversicherung | Arbeitgeber | § 172 SGB VI |
| Pauschale Lohnsteuer | Arbeitgeber, Abwälzung möglich | § 40a EStG |
| Eigenanteil Rentenversicherung | Sie, sofern keine Befreiung | § 168 SGB VI |
| Umlagen und Unfallversicherung | Arbeitgeber | AAG, SGB VII |
Die genauen Prozentsätze der Pauschalbeiträge veröffentlicht die Minijob-Zentrale. Sie unterscheiden sich zwischen gewerblichen Minijobs und Minijobs in Privathaushalten deutlich.
Der Minijob im Privathaushalt
Für Haushaltshilfen gilt § 8a SGB IV mit dem vereinfachten Haushaltsscheckverfahren. Die Pauschalabgaben liegen dort spürbar niedriger als im gewerblichen Bereich. Zusätzlich kann der Haushalt die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend machen.
Pauschal oder individuell versteuern?
Der Arbeitgeber entscheidet, ob er den Minijob pauschal nach § 40a EStG oder nach Ihren individuellen Lohnsteuermerkmalen abrechnet. Die pauschale Variante ist der Normalfall und für Sie unkompliziert, weil der Verdienst dann nicht in Ihrer Steuererklärung auftaucht.
Die individuelle Abrechnung kann günstiger sein, wenn der Minijob Ihr einziges Arbeitsverhältnis ist und Ihr Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro bleibt. Rechnen Sie beide Wege im Minijob-Rechner durch und prüfen Sie Ihre Erstattung im Lohnsteuer-Erstattungs-Check.
Das Wichtigste
- Die Pauschalbeiträge zahlt der Arbeitgeber an die Minijob-Zentrale
- Bei Ihnen kommt regelmäßig nur der Eigenanteil zur Rentenversicherung an
- Im Privathaushalt gilt das günstigere Haushaltsscheckverfahren nach § 8a SGB IV
Quellen
Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026