Modul 1: Minijob: Grundlagen und AbgabenModul 1 · Lektion 1 von 3
Was ist ein Minijob und wo liegt die Verdienstgrenze?
4 Minuten Lesezeit·Lektion 1 von 18 im Kurs
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung nach § 8 SGB IV. Seit 2022 ist die Verdienstgrenze dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt und steigt mit ihm. Feste Eurobeträge aus älteren Ratgebern sind deshalb oft veraltet. Den gültigen Monatswert veröffentlicht die Minijob-Zentrale.
Was zählt als geringfügige Beschäftigung?
§ 8 SGB IV kennt zwei Formen der geringfügigen Beschäftigung. Die erste ist die geringfügig entlohnte Beschäftigung, umgangssprachlich der Minijob: Der regelmäßige Monatsverdienst bleibt unter der Geringfügigkeitsgrenze. Die zweite ist die kurzfristige Beschäftigung, bei der nicht der Verdienst, sondern die Dauer begrenzt ist. Ihr widmet sich Modul 5.
Beide Formen sind eigenständige Beschäftigungsverhältnisse mit allen arbeitsrechtlichen Ansprüchen. Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Kündigungsfristen gelten genauso wie in einer Vollzeitstelle.
Warum hier kein fester Eurobetrag steht
Die Geringfügigkeitsgrenze ist seit der Reform von 2022 dynamisch. Sie leitet sich rechnerisch aus dem gesetzlichen Mindestlohn ab und wird jedes Mal neu festgesetzt, wenn dieser steigt. Der Gedanke dahinter: Eine Aushilfe soll eine gleichbleibende Zahl von Wochenstunden arbeiten können, ohne durch Mindestlohnerhöhungen aus dem Minijob zu fallen.
Den jeweils gültigen Monatsbetrag nennt § 8 Absatz 1a SGB IV, veröffentlicht wird er von der Minijob-Zentrale. Maßgeblich ist der regelmäßige Verdienst im Jahresdurchschnitt, nicht der einzelne Monat.
Was beim Überschreiten passiert
| Fall | Folge | Grundlage |
|---|---|---|
| Regelmäßig über der Grenze | kein Minijob mehr, Übergangsbereich oder volle Versicherungspflicht | § 8, § 20 SGB IV |
| Gelegentlich und unvorhersehbar über der Grenze | Minijob bleibt bestehen, in den Grenzen des § 8 Absatz 1b SGB IV | § 8 SGB IV |
| Mehrere Minijobs nebeneinander | Verdienste werden zusammengerechnet | § 8 Absatz 2 SGB IV |
Wie sich ein Minijob im Vergleich zu einer regulären Anstellung auf Ihr Netto auswirkt, zeigen der Minijob-Rechner und der Brutto-Netto-Rechner.
Selbst ausrechnen
Die Zahlen oben sind ein Beispiel. Hier rechnen Sie Ihren eigenen Fall.
§Ihre Angaben
Amtliche Sätze 2026Ihr Netto im Minijob
556,00 € / Monat
Im Minijob zahlen Sie keine Steuern und keine Sozialabgaben. Da Sie von der Rentenversicherung befreit sind, bleibt der volle Verdienst übrig.
| Verdienst | 556,00 € |
| RV-Eigenanteil (0 %) | 0,00 € |
| Netto | 556,00 € |
| Jahresverdienst | 6.672 € |
✓Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung
Das Wichtigste
- Der Minijob ist eine von zwei Formen der geringfügigen Beschäftigung nach § 8 SGB IV
- Die Verdienstgrenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und ändert sich mit ihm
- Maßgeblich ist der regelmäßige Verdienst im Jahresdurchschnitt
Quellen
Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026