SteuerGenau
Modul 2: Was Sie vorbereiten müssen

Modul 2 · Lektion 2 von 3

Die Lohnsteuerbescheinigung richtig lesen

5 Minuten Lesezeit·Lektion 5 von 18 im Kurs

Die Lohnsteuerbescheinigung nach § 41b EStG fasst ein komplettes Arbeitsjahr auf einer Seite zusammen. Sie nennt den Bruttoarbeitslohn und darunter die einbehaltene Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag mit 5,5 Prozent Satz und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Diese Werte übertragen Sie in die Anlage N.

Was auf der Bescheinigung steht

Der Arbeitgeber muss nach § 41b EStG nach Ablauf des Kalenderjahres eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung an die Finanzverwaltung übermitteln und Ihnen einen Ausdruck aushändigen. Die Zeilen sind durchnummeriert, damit sie eindeutig den Feldern der Anlage N zugeordnet werden können.

Die ersten Zeilen nennen den Zeitraum der Beschäftigung und die zugrunde gelegte Steuerklasse. Danach folgen der Bruttoarbeitslohn und die davon einbehaltenen Abzüge: Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Weiter unten stehen die Beiträge zur Sozialversicherung, getrennt nach Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

Woher die einzelnen Beträge stammen

Block auf der BescheinigungBedeutungSatz 2026
BruttoarbeitslohnAusgangsgröße für alles Weitereindividuell
Einbehaltene LohnsteuerVorauszahlung auf die EinkommensteuerTarif nach § 32a EStG
SolidaritätszuschlagZuschlag auf die Lohnsteuer5,5 %, Freigrenze 20.350 € Einkommensteuer
Kirchensteuernur bei Kirchenmitgliedschaft9 %, in Bayern und Baden-Württemberg 8 %
RentenversicherungArbeitnehmeranteil9,3 % bis zur Beitragsbemessungsgrenze 101.400 €
ArbeitslosenversicherungArbeitnehmeranteil1,3 % bis 101.400 €
Krankenversicherungallgemeiner Satz, geteilt14,6 % zuzüglich Zusatzbeitrag, Grenze 69.750 €
PflegeversicherungArbeitnehmeranteil1,8 %, in Sachsen 2,3 %, Kinderlose zuzüglich 0,6 %

Was Sie prüfen sollten

Stimmen Beschäftigungszeitraum und Steuerklasse? Ein falscher Zeitraum deutet auf eine Lücke hin, etwa nach einem Jobwechsel. Fehlt eine Bescheinigung eines früheren Arbeitgebers, holen Sie sie nach, bevor Sie beginnen.

In ELSTER können Sie die vom Arbeitgeber übermittelten Daten über den Belegabruf direkt in das Formular übernehmen. Das erspart das Abtippen und schließt Zahlendreher aus. Prüfen Sie Ihre Abzüge gegen den Brutto-Netto-Rechner.

Selbst ausrechnen

Die Zahlen oben sind ein Beispiel. Hier rechnen Sie Ihren eigenen Fall.

§Brutto-Netto-Rechner 2026

Amtliche Sätze 2026

Ihr Gehalt

IHR NETTO

2.625,83 €

Sie behalten 66 % Ihres Bruttolohns

Brutto4.000,00 €
Lohnsteuer-528,17 €
Sozialabgaben-846,00 €
Netto2.625,83 €

121,19 €

pro Arbeitstag

15,15 €

pro Stunde

Ohne individuelle Freibeträge und betriebliche Altersvorsorge gerechnet. Ihre Lohnabrechnung kann leicht abweichen.

Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung · keine Steuerberatung

Was Ihr Ergebnis bedeutet

1

Sie behalten 66 % Ihres Bruttolohns

6.338,00 € gehen als Steuern, 10.152,00 € als Sozialabgaben pro Jahr. Der Rest gehört Ihnen.

2

Von der nächsten Gehaltserhöhung kommen ca. 60 % an

Ihr Grenzsteuersatz liegt bei 31 %. 100 Euro mehr brutto bringen Ihnen grob 60 € netto.

3

Sie zahlen keinen Solidaritätszuschlag

Ihre Lohnsteuer liegt unter der Freigrenze von 20.350 €.

ALS NÄCHSTES

Netto über alle Gehälter

Monatsnetto von 1.500 bis 10.000 Euro Monatsbrutto, mit Ihren Einstellungen. Der Punkt markiert Ihr Gehalt.

1.4k2.9k4.3k5.7k2k4k6k8k10k

Das Wichtigste

  • Die Lohnsteuerbescheinigung ist die Datengrundlage der Anlage N
  • Solidaritätszuschlag 5,5 Prozent, Kirchensteuer 9 Prozent oder 8 Prozent in Bayern und Baden-Württemberg
  • Beitragsbemessungsgrenzen 2026: 101.400 Euro in der Renten- und Arbeitslosenversicherung, 69.750 Euro in der Kranken- und Pflegeversicherung
  • Der Belegabruf in ELSTER übernimmt die Werte automatisch

Quellen

Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026

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