Modul 2: Was Sie vorbereiten müssenModul 2 · Lektion 2 von 3
Die Lohnsteuerbescheinigung richtig lesen
5 Minuten Lesezeit·Lektion 5 von 18 im Kurs
Die Lohnsteuerbescheinigung nach § 41b EStG fasst ein komplettes Arbeitsjahr auf einer Seite zusammen. Sie nennt den Bruttoarbeitslohn und darunter die einbehaltene Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag mit 5,5 Prozent Satz und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Diese Werte übertragen Sie in die Anlage N.
Was auf der Bescheinigung steht
Der Arbeitgeber muss nach § 41b EStG nach Ablauf des Kalenderjahres eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung an die Finanzverwaltung übermitteln und Ihnen einen Ausdruck aushändigen. Die Zeilen sind durchnummeriert, damit sie eindeutig den Feldern der Anlage N zugeordnet werden können.
Die ersten Zeilen nennen den Zeitraum der Beschäftigung und die zugrunde gelegte Steuerklasse. Danach folgen der Bruttoarbeitslohn und die davon einbehaltenen Abzüge: Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Weiter unten stehen die Beiträge zur Sozialversicherung, getrennt nach Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
Woher die einzelnen Beträge stammen
| Block auf der Bescheinigung | Bedeutung | Satz 2026 |
|---|---|---|
| Bruttoarbeitslohn | Ausgangsgröße für alles Weitere | individuell |
| Einbehaltene Lohnsteuer | Vorauszahlung auf die Einkommensteuer | Tarif nach § 32a EStG |
| Solidaritätszuschlag | Zuschlag auf die Lohnsteuer | 5,5 %, Freigrenze 20.350 € Einkommensteuer |
| Kirchensteuer | nur bei Kirchenmitgliedschaft | 9 %, in Bayern und Baden-Württemberg 8 % |
| Rentenversicherung | Arbeitnehmeranteil | 9,3 % bis zur Beitragsbemessungsgrenze 101.400 € |
| Arbeitslosenversicherung | Arbeitnehmeranteil | 1,3 % bis 101.400 € |
| Krankenversicherung | allgemeiner Satz, geteilt | 14,6 % zuzüglich Zusatzbeitrag, Grenze 69.750 € |
| Pflegeversicherung | Arbeitnehmeranteil | 1,8 %, in Sachsen 2,3 %, Kinderlose zuzüglich 0,6 % |
Was Sie prüfen sollten
Stimmen Beschäftigungszeitraum und Steuerklasse? Ein falscher Zeitraum deutet auf eine Lücke hin, etwa nach einem Jobwechsel. Fehlt eine Bescheinigung eines früheren Arbeitgebers, holen Sie sie nach, bevor Sie beginnen.
In ELSTER können Sie die vom Arbeitgeber übermittelten Daten über den Belegabruf direkt in das Formular übernehmen. Das erspart das Abtippen und schließt Zahlendreher aus. Prüfen Sie Ihre Abzüge gegen den Brutto-Netto-Rechner.
Selbst ausrechnen
Die Zahlen oben sind ein Beispiel. Hier rechnen Sie Ihren eigenen Fall.
§Brutto-Netto-Rechner 2026
Amtliche Sätze 2026IHR NETTO
2.625,83 €
Sie behalten 66 % Ihres Bruttolohns
121,19 €
pro Arbeitstag
15,15 €
pro Stunde
Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung · keine Steuerberatung
✓Was Ihr Ergebnis bedeutet
Sie behalten 66 % Ihres Bruttolohns
6.338,00 € gehen als Steuern, 10.152,00 € als Sozialabgaben pro Jahr. Der Rest gehört Ihnen.
Von der nächsten Gehaltserhöhung kommen ca. 60 % an
Ihr Grenzsteuersatz liegt bei 31 %. 100 Euro mehr brutto bringen Ihnen grob 60 € netto.
Sie zahlen keinen Solidaritätszuschlag
Ihre Lohnsteuer liegt unter der Freigrenze von 20.350 €.
ALS NÄCHSTES
- › Verheiratet? Prüfen Sie, ob eine andere Kombination mehr bringt: Steuerklassen-Rechner
- › Sehen Sie, was eine Gehaltserhöhung wirklich bringt: Gehaltserhöhung-Rechner
- › Zu viel Lohnsteuer gezahlt? Erstattung prüfen
Netto über alle Gehälter
Monatsnetto von 1.500 bis 10.000 Euro Monatsbrutto, mit Ihren Einstellungen. Der Punkt markiert Ihr Gehalt.
Das Wichtigste
- Die Lohnsteuerbescheinigung ist die Datengrundlage der Anlage N
- Solidaritätszuschlag 5,5 Prozent, Kirchensteuer 9 Prozent oder 8 Prozent in Bayern und Baden-Württemberg
- Beitragsbemessungsgrenzen 2026: 101.400 Euro in der Renten- und Arbeitslosenversicherung, 69.750 Euro in der Kranken- und Pflegeversicherung
- Der Belegabruf in ELSTER übernimmt die Werte automatisch
Quellen
Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026