Modul 6: Abschicken und was danach passiertModul 6 · Lektion 1 von 3
Vor dem Absenden: die letzten Prüfschritte
4 Minuten Lesezeit·Lektion 16 von 18 im Kurs
Prüfen Sie vor dem Absenden vier Dinge: Steuer-Identifikationsnummer, IBAN, Vollständigkeit aller Arbeitgeber und die Plausibilitätshinweise von ELSTER. Belege gehen nicht mit, sondern bleiben bei Ihnen. Nach dem Absenden erhalten Sie ein Übermittlungsprotokoll, das Sie mit Datum aufbewahren sollten.
Die Prüfliste vor dem Klick
| Prüfpunkt | Warum |
|---|---|
| Steuer-Identifikationsnummer korrekt | Ohne sie kann die Erklärung nicht zugeordnet werden |
| IBAN eingetragen und aktuell | Eine Erstattung ohne Bankverbindung verzögert sich |
| Alle Arbeitgeber erfasst | Fehlt einer, weicht der Bescheid von den Meldedaten ab |
| Arbeitstage plausibel | Zu viele angesetzte Tage sind der häufigste Rückfragegrund |
| Hinweise der Plausibilitätsprüfung gelesen | ELSTER meldet Widersprüche vor dem Absenden |
| Steuerberechnung angesehen | Die Vorabberechnung zeigt Erstattung oder Nachzahlung |
Die Vorabberechnung nutzen
ELSTER zeigt vor dem Absenden eine unverbindliche Steuerberechnung. Sie ist keine Festsetzung, aber ein guter Test: Weicht das Ergebnis stark von Ihrer Erwartung ab, liegt meist ein Eingabefehler vor. Vergleichen Sie das Ergebnis gegen den Einkommensteuer-Rechner.
Ergibt die Vorabberechnung eine Nachzahlung und liegt bei Ihnen nur eine Antragsveranlagung vor, können Sie die Erklärung schlicht nicht absenden oder den Antrag später zurücknehmen.
Belege und Aufbewahrung
Seit der Umstellung auf die Belegvorhaltepflicht schicken Sie nichts mit. Das Finanzamt fordert an, was es sehen will. § 147 AO regelt die Aufbewahrung für Buchführungspflichtige. Für Arbeitnehmer gibt es keine feste Frist, praktisch sinnvoll ist die Aufbewahrung bis der Bescheid bestandskräftig ist.
Speichern Sie das Übermittlungsprotokoll. Es ist Ihr Nachweis, dass und wann Sie abgegeben haben, und damit im Streitfall über die Frist entscheidend.
Das Wichtigste
- IBAN und Steuer-Identifikationsnummer sind die beiden häufigsten Stolpersteine
- Die Plausibilitätshinweise von ELSTER vor dem Absenden lesen
- Belege werden nicht mitgeschickt, sondern vorgehalten
- Das Übermittlungsprotokoll ist der Nachweis für den Abgabezeitpunkt
Quellen
Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026