SteuerGenau
Modul 3: Die Formulare verstehen

Modul 3 · Lektion 3 von 3

Die Anlage Vorsorgeaufwand: Versicherungen eintragen

5 Minuten Lesezeit·Lektion 9 von 18 im Kurs

In die Anlage Vorsorgeaufwand gehören Ihre Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sowie private Vorsorgeverträge. Die Werte stehen auf der Lohnsteuerbescheinigung: 9,3 Prozent Rentenversicherung, 1,3 Prozent Arbeitslosenversicherung und 1,8 Prozent Pflegeversicherung als Arbeitnehmeranteil.

Warum diese Anlage oft die zweitgrößte Wirkung hat

Vorsorgeaufwendungen sind Sonderausgaben nach § 10 EStG. Beiträge zur Basisabsicherung in Kranken- und Pflegeversicherung sind in voller Höhe abziehbar, Altersvorsorgebeiträge bis zu dem in § 10 Absatz 3 EStG geregelten Höchstbetrag. Dieser Höchstbetrag ist gesetzlich an die Beitragsbemessungsgrenze der knappschaftlichen Rentenversicherung gekoppelt und ändert sich jährlich, deshalb nennen wir hier keinen festen Betrag.

Im Lohnsteuerabzug wird stattdessen eine pauschale Vorsorgepauschale angesetzt. Liegen Ihre tatsächlichen Beiträge darüber, entsteht genau daraus eine Erstattung.

Die Beitragssätze 2026 im Überblick

VersicherungArbeitnehmeranteilBeitragsbemessungsgrenze
Rentenversicherung9,3 %101.400 €
Arbeitslosenversicherung1,3 %101.400 €
Krankenversicherung, allgemeiner Satz7,3 % (von 14,6 % geteilt)69.750 €
Zusatzbeitrag KrankenversicherungHälfte von durchschnittlich 2,9 %69.750 €
Pflegeversicherung1,8 %, in Sachsen 2,3 %69.750 €
Zuschlag für Kinderlose0,6 %69.750 €

Was außerdem hineingehört

  • Beiträge zu einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung, getrennt nach Basisabsicherung und Zusatzleistungen
  • Beiträge zur Basisrente, oft Rürup genannt
  • Berufsunfähigkeits-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen als sonstige Vorsorgeaufwendungen
  • Beiträge zu berufsständischen Versorgungswerken

Riester-Verträge gehören nicht hierher, sondern in die Anlage AV. Ihre Abzüge im Detail prüfen Sie mit dem Brutto-Netto-Rechner.

Das Wichtigste

  • Vorsorgeaufwendungen sind Sonderausgaben nach § 10 EStG
  • Arbeitnehmeranteile 2026: 9,3 Prozent Rente, 1,3 Prozent Arbeitslosenversicherung, 1,8 Prozent Pflege
  • Beitragsbemessungsgrenzen: 101.400 Euro und 69.750 Euro
  • Der Höchstbetrag für Altersvorsorge ergibt sich aus § 10 Absatz 3 EStG und ändert sich jährlich

Quellen

Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026

Offiziell & genau

Jede Zahl folgt den aktuellen Sätzen des BMF und verlinkt auf die offizielle Quelle.

Privat & sicher

Berechnungen laufen in Ihrem Browser. Ihre Zahlen werden nie gespeichert oder geteilt.

Kostenlos für alle

Kein Konto, keine Paywall, keine Limits. Alle unsere Tools sind komplett kostenlos.

Diese Woche im deutschen Steuerrecht, jeden Freitag

Neue Sätze, Fristen und BMF-Änderungen, die Ihr Geld betreffen, in einer kurzen E-Mail.

Eine E-Mail jeden Freitag. Jederzeit abbestellbar.