Modul 3: Die Formulare verstehenModul 3 · Lektion 3 von 3
Die Anlage Vorsorgeaufwand: Versicherungen eintragen
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In die Anlage Vorsorgeaufwand gehören Ihre Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sowie private Vorsorgeverträge. Die Werte stehen auf der Lohnsteuerbescheinigung: 9,3 Prozent Rentenversicherung, 1,3 Prozent Arbeitslosenversicherung und 1,8 Prozent Pflegeversicherung als Arbeitnehmeranteil.
Warum diese Anlage oft die zweitgrößte Wirkung hat
Vorsorgeaufwendungen sind Sonderausgaben nach § 10 EStG. Beiträge zur Basisabsicherung in Kranken- und Pflegeversicherung sind in voller Höhe abziehbar, Altersvorsorgebeiträge bis zu dem in § 10 Absatz 3 EStG geregelten Höchstbetrag. Dieser Höchstbetrag ist gesetzlich an die Beitragsbemessungsgrenze der knappschaftlichen Rentenversicherung gekoppelt und ändert sich jährlich, deshalb nennen wir hier keinen festen Betrag.
Im Lohnsteuerabzug wird stattdessen eine pauschale Vorsorgepauschale angesetzt. Liegen Ihre tatsächlichen Beiträge darüber, entsteht genau daraus eine Erstattung.
Die Beitragssätze 2026 im Überblick
| Versicherung | Arbeitnehmeranteil | Beitragsbemessungsgrenze |
|---|---|---|
| Rentenversicherung | 9,3 % | 101.400 € |
| Arbeitslosenversicherung | 1,3 % | 101.400 € |
| Krankenversicherung, allgemeiner Satz | 7,3 % (von 14,6 % geteilt) | 69.750 € |
| Zusatzbeitrag Krankenversicherung | Hälfte von durchschnittlich 2,9 % | 69.750 € |
| Pflegeversicherung | 1,8 %, in Sachsen 2,3 % | 69.750 € |
| Zuschlag für Kinderlose | 0,6 % | 69.750 € |
Was außerdem hineingehört
- Beiträge zu einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung, getrennt nach Basisabsicherung und Zusatzleistungen
- Beiträge zur Basisrente, oft Rürup genannt
- Berufsunfähigkeits-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen als sonstige Vorsorgeaufwendungen
- Beiträge zu berufsständischen Versorgungswerken
Riester-Verträge gehören nicht hierher, sondern in die Anlage AV. Ihre Abzüge im Detail prüfen Sie mit dem Brutto-Netto-Rechner.
Das Wichtigste
- Vorsorgeaufwendungen sind Sonderausgaben nach § 10 EStG
- Arbeitnehmeranteile 2026: 9,3 Prozent Rente, 1,3 Prozent Arbeitslosenversicherung, 1,8 Prozent Pflege
- Beitragsbemessungsgrenzen: 101.400 Euro und 69.750 Euro
- Der Höchstbetrag für Altersvorsorge ergibt sich aus § 10 Absatz 3 EStG und ändert sich jährlich
Quellen
Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026