Modul 5: Sonderausgaben und außergewöhnliche BelastungenModul 5 · Lektion 3 von 3
Handwerker und haushaltsnahe Dienstleistungen
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§ 35a EStG ist keine Abzugsposition, sondern eine Steuerermäßigung: Ein Prozentsatz der Arbeitskosten wird direkt von der Steuerschuld abgezogen, begrenzt auf gesetzliche Höchstbeträge. Zwei Bedingungen sind zwingend: eine Rechnung und eine unbare Zahlung. Barzahlung wird nicht anerkannt.
Warum das anders wirkt als alles Bisherige
Werbungskosten und Sonderausgaben mindern das zu versteuernde Einkommen. Ihre Wirkung hängt deshalb vom Grenzsteuersatz ab. Die Ermäßigung nach § 35a EStG wird dagegen direkt von der berechneten Einkommensteuer abgezogen und wirkt bei jedem gleich.
Abziehbar sind nur die Arbeitskosten samt Fahrt- und Maschinenkosten. Material bleibt außen vor. Die Rechnung sollte beides getrennt ausweisen, sonst muss der Anteil geschätzt werden.
Die drei Kategorien
| Kategorie | Beispiele | Grenze |
|---|---|---|
| Haushaltsnahe Beschäftigung als Minijob | Reinigungskraft im Rahmen eines Minijobs | eigener Höchstbetrag nach § 35a Abs. 1 EStG |
| Haushaltsnahe Dienstleistungen | Reinigung, Gartenpflege, Winterdienst, Pflege | eigener Höchstbetrag nach § 35a Abs. 2 EStG |
| Handwerkerleistungen | Renovierung, Reparatur, Wartung, Schornsteinfeger | eigener Höchstbetrag nach § 35a Abs. 3 EStG |
Die Höchstbeträge und der Prozentsatz stehen unmittelbar im Gesetzestext. Wichtig ist, dass die drei Töpfe nebeneinander bestehen und sich nicht gegenseitig aufbrauchen.
Auch für Mieter
Mieter können den in der Betriebskostenabrechnung ausgewiesenen Anteil an Hausmeister, Treppenhausreinigung, Gartenpflege und Schornsteinfeger geltend machen. Viele Vermieter weisen diesen Anteil auf Nachfrage gesondert aus. Die Leistung muss im Haushalt erbracht worden sein, Werkstattarbeit zählt nicht.
Welche Ihrer Ausgaben in welche Kategorie fällt, klärt Was kann ich absetzen.
Selbst ausrechnen
Die Zahlen oben sind ein Beispiel. Hier rechnen Sie Ihren eigenen Fall.
§Ihre Angaben
Amtliche Sätze 2026Ihr Steuerbonus nach Par. 35a EStG
ca. 1.000 € / Jahr
Der Bonus wird direkt von der Steuer abgezogen, nicht nur vom Einkommen. Es zaehlen nur Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten, keine Materialkosten. Pflicht: Rechnung aufbewahren und per Ueberweisung zahlen, Barzahlung wird nicht anerkannt.
| Handwerkerbonus (20 %, max 1.200 EUR) | 600 € |
| Haushaltsnahe Dienstleistungen (20 %, max 4.000 EUR) | 400 € |
| Steuerbonus gesamt | 1.000 € |
✓Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung
Das Wichtigste
- § 35a EStG mindert direkt die Steuerschuld, nicht das Einkommen
- Nur Arbeitskosten zählen, Material nicht
- Rechnung und unbare Zahlung sind zwingend, Barzahlung wird nicht anerkannt
- Mieter können den Anteil aus der Betriebskostenabrechnung ansetzen
Quellen
Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026