SteuerGenau
Modul 5: Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen

Modul 5 · Lektion 3 von 3

Handwerker und haushaltsnahe Dienstleistungen

4 Minuten Lesezeit·Lektion 15 von 18 im Kurs

§ 35a EStG ist keine Abzugsposition, sondern eine Steuerermäßigung: Ein Prozentsatz der Arbeitskosten wird direkt von der Steuerschuld abgezogen, begrenzt auf gesetzliche Höchstbeträge. Zwei Bedingungen sind zwingend: eine Rechnung und eine unbare Zahlung. Barzahlung wird nicht anerkannt.

Warum das anders wirkt als alles Bisherige

Werbungskosten und Sonderausgaben mindern das zu versteuernde Einkommen. Ihre Wirkung hängt deshalb vom Grenzsteuersatz ab. Die Ermäßigung nach § 35a EStG wird dagegen direkt von der berechneten Einkommensteuer abgezogen und wirkt bei jedem gleich.

Abziehbar sind nur die Arbeitskosten samt Fahrt- und Maschinenkosten. Material bleibt außen vor. Die Rechnung sollte beides getrennt ausweisen, sonst muss der Anteil geschätzt werden.

Die drei Kategorien

KategorieBeispieleGrenze
Haushaltsnahe Beschäftigung als MinijobReinigungskraft im Rahmen eines Minijobseigener Höchstbetrag nach § 35a Abs. 1 EStG
Haushaltsnahe DienstleistungenReinigung, Gartenpflege, Winterdienst, Pflegeeigener Höchstbetrag nach § 35a Abs. 2 EStG
HandwerkerleistungenRenovierung, Reparatur, Wartung, Schornsteinfegereigener Höchstbetrag nach § 35a Abs. 3 EStG

Die Höchstbeträge und der Prozentsatz stehen unmittelbar im Gesetzestext. Wichtig ist, dass die drei Töpfe nebeneinander bestehen und sich nicht gegenseitig aufbrauchen.

Auch für Mieter

Mieter können den in der Betriebskostenabrechnung ausgewiesenen Anteil an Hausmeister, Treppenhausreinigung, Gartenpflege und Schornsteinfeger geltend machen. Viele Vermieter weisen diesen Anteil auf Nachfrage gesondert aus. Die Leistung muss im Haushalt erbracht worden sein, Werkstattarbeit zählt nicht.

Welche Ihrer Ausgaben in welche Kategorie fällt, klärt Was kann ich absetzen.

Selbst ausrechnen

Die Zahlen oben sind ein Beispiel. Hier rechnen Sie Ihren eigenen Fall.

§Ihre Angaben

Amtliche Sätze 2026

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Ihr Steuerbonus nach Par. 35a EStG

ca. 1.000 € / Jahr

Der Bonus wird direkt von der Steuer abgezogen, nicht nur vom Einkommen. Es zaehlen nur Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten, keine Materialkosten. Pflicht: Rechnung aufbewahren und per Ueberweisung zahlen, Barzahlung wird nicht anerkannt.

Handwerkerbonus (20 %, max 1.200 EUR)600 €
Haushaltsnahe Dienstleistungen (20 %, max 4.000 EUR)400 €
Steuerbonus gesamt1.000 €

Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung

Das Wichtigste

  • § 35a EStG mindert direkt die Steuerschuld, nicht das Einkommen
  • Nur Arbeitskosten zählen, Material nicht
  • Rechnung und unbare Zahlung sind zwingend, Barzahlung wird nicht anerkannt
  • Mieter können den Anteil aus der Betriebskostenabrechnung ansetzen

Quellen

Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026

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