SteuerGenau
Modul 3: Die Formulare verstehen

Modul 3 · Lektion 2 von 3

Die Anlage N: Arbeitslohn und Werbungskosten

5 Minuten Lesezeit·Lektion 8 von 18 im Kurs

Die Anlage N hat zwei Hälften. Oben stehen die Einnahmen aus der Lohnsteuerbescheinigung, unten die Werbungskosten. Nur wenn diese den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro übersteigen, wirken sie sich aus. Jeder Arbeitnehmer im Haushalt füllt eine eigene Anlage N aus.

Der Aufbau in zwei Hälften

Der obere Teil ist reines Abschreiben. Bruttoarbeitslohn, Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer stehen genau so auf der Lohnsteuerbescheinigung und werden übernommen. Bei aktiviertem Belegabruf füllt ELSTER diesen Teil selbst.

Der untere Teil ist der eigentliche Hebel. Werbungskosten sind nach § 9 EStG Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Was darunter fällt, mindert Ihr zu versteuerndes Einkommen.

Warum 1.230 Euro die entscheidende Schwelle sind

Nach § 9a EStG wird der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro immer abgezogen, auch ohne einen einzigen Beleg. Tatsächliche Werbungskosten wirken erst, soweit sie darüber hinausgehen, und dann in voller Höhe statt zusätzlich.

Tatsächliche WerbungskostenAbgezogen werdenZusätzliche Wirkung
0 €1.230 €keine
800 €1.230 €keine, Belege lohnen nicht
1.230 €1.230 €keine
2.000 €2.000 €770 € mehr als der Pauschbetrag
3.500 €3.500 €2.270 € mehr als der Pauschbetrag

Daraus folgt eine praktische Regel: Sammeln Sie erst grob, ob Sie über 1.230 Euro kommen. Liegen Sie darunter, ersparen Sie sich die Detailarbeit. Rechnen Sie es mit dem Werbungskosten-Rechner durch.

Mehrere Arbeitgeber, mehrere Zeilenblöcke

Hatten Sie im Jahr mehrere Arbeitgeber, tragen Sie jeden gesondert ein. Der Pauschbetrag von 1.230 Euro gilt trotzdem nur einmal pro Person und Jahr, nicht je Arbeitsverhältnis.

Selbst ausrechnen

Die Zahlen oben sind ein Beispiel. Hier rechnen Sie Ihren eigenen Fall.

§Ihre Angaben

Amtliche Sätze 2026

Kostenlos · Ihre Eingaben verlassen den Browser nicht

Ihre Steuerersparnis durch Werbungskosten

Ersparnis ca. 524 € / Jahr

Ihre Werbungskosten von 2.772 € liegen 1.542 € über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 EUR. Nur dieser Teil spart bei Ihrem Grenzsteuersatz von 34 % zusätzlich Steuern.

Pendlerpauschale (0,38 EUR/km)1.672 €
Homeoffice-Pauschale (max. 1.260 EUR)360 €
Arbeitsmittel300 €
Telefon/Internet240 €
Fortbildung und Sonstiges200 €
Summe Werbungskosten2.772 €
Über dem Pauschbetrag (1.230 EUR)1.542 €
Steuerersparnis524 €

Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung

Das Wichtigste

  • Der obere Teil der Anlage N wird aus der Lohnsteuerbescheinigung übernommen
  • Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro wird auch ohne Belege abgezogen
  • Erst oberhalb von 1.230 Euro wirken tatsächliche Werbungskosten
  • Der Pauschbetrag gilt einmal pro Person, nicht je Arbeitgeber

Kurz geprüft

Ohne Bewertung. Die Erklärung erscheint nach Ihrer Antwort.

Ihre Werbungskosten betragen 900 Euro. Was zieht das Finanzamt ab?

Quellen

Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026

Offiziell & genau

Jede Zahl folgt den aktuellen Sätzen des BMF und verlinkt auf die offizielle Quelle.

Privat & sicher

Berechnungen laufen in Ihrem Browser. Ihre Zahlen werden nie gespeichert oder geteilt.

Kostenlos für alle

Kein Konto, keine Paywall, keine Limits. Alle unsere Tools sind komplett kostenlos.

Diese Woche im deutschen Steuerrecht, jeden Freitag

Neue Sätze, Fristen und BMF-Änderungen, die Ihr Geld betreffen, in einer kurzen E-Mail.

Eine E-Mail jeden Freitag. Jederzeit abbestellbar.