Modul 3: Die Formulare verstehenModul 3 · Lektion 2 von 3
Die Anlage N: Arbeitslohn und Werbungskosten
5 Minuten Lesezeit·Lektion 8 von 18 im Kurs
Die Anlage N hat zwei Hälften. Oben stehen die Einnahmen aus der Lohnsteuerbescheinigung, unten die Werbungskosten. Nur wenn diese den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro übersteigen, wirken sie sich aus. Jeder Arbeitnehmer im Haushalt füllt eine eigene Anlage N aus.
Der Aufbau in zwei Hälften
Der obere Teil ist reines Abschreiben. Bruttoarbeitslohn, Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer stehen genau so auf der Lohnsteuerbescheinigung und werden übernommen. Bei aktiviertem Belegabruf füllt ELSTER diesen Teil selbst.
Der untere Teil ist der eigentliche Hebel. Werbungskosten sind nach § 9 EStG Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Was darunter fällt, mindert Ihr zu versteuerndes Einkommen.
Warum 1.230 Euro die entscheidende Schwelle sind
Nach § 9a EStG wird der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro immer abgezogen, auch ohne einen einzigen Beleg. Tatsächliche Werbungskosten wirken erst, soweit sie darüber hinausgehen, und dann in voller Höhe statt zusätzlich.
| Tatsächliche Werbungskosten | Abgezogen werden | Zusätzliche Wirkung |
|---|---|---|
| 0 € | 1.230 € | keine |
| 800 € | 1.230 € | keine, Belege lohnen nicht |
| 1.230 € | 1.230 € | keine |
| 2.000 € | 2.000 € | 770 € mehr als der Pauschbetrag |
| 3.500 € | 3.500 € | 2.270 € mehr als der Pauschbetrag |
Daraus folgt eine praktische Regel: Sammeln Sie erst grob, ob Sie über 1.230 Euro kommen. Liegen Sie darunter, ersparen Sie sich die Detailarbeit. Rechnen Sie es mit dem Werbungskosten-Rechner durch.
Mehrere Arbeitgeber, mehrere Zeilenblöcke
Hatten Sie im Jahr mehrere Arbeitgeber, tragen Sie jeden gesondert ein. Der Pauschbetrag von 1.230 Euro gilt trotzdem nur einmal pro Person und Jahr, nicht je Arbeitsverhältnis.
Selbst ausrechnen
Die Zahlen oben sind ein Beispiel. Hier rechnen Sie Ihren eigenen Fall.
§Ihre Angaben
Amtliche Sätze 2026Ihre Steuerersparnis durch Werbungskosten
Ersparnis ca. 524 € / Jahr
Ihre Werbungskosten von 2.772 € liegen 1.542 € über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 EUR. Nur dieser Teil spart bei Ihrem Grenzsteuersatz von 34 % zusätzlich Steuern.
| Pendlerpauschale (0,38 EUR/km) | 1.672 € |
| Homeoffice-Pauschale (max. 1.260 EUR) | 360 € |
| Arbeitsmittel | 300 € |
| Telefon/Internet | 240 € |
| Fortbildung und Sonstiges | 200 € |
| Summe Werbungskosten | 2.772 € |
| Über dem Pauschbetrag (1.230 EUR) | 1.542 € |
| Steuerersparnis | 524 € |
✓Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung
Das Wichtigste
- Der obere Teil der Anlage N wird aus der Lohnsteuerbescheinigung übernommen
- Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro wird auch ohne Belege abgezogen
- Erst oberhalb von 1.230 Euro wirken tatsächliche Werbungskosten
- Der Pauschbetrag gilt einmal pro Person, nicht je Arbeitgeber
Kurz geprüft
Ohne Bewertung. Die Erklärung erscheint nach Ihrer Antwort.
Ihre Werbungskosten betragen 900 Euro. Was zieht das Finanzamt ab?
Quellen
Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026