SteuerGenau
Modul 4: Werbungskosten eintragen

Modul 4 · Lektion 2 von 3

Fahrten zur Arbeit und Homeoffice absetzen

5 Minuten Lesezeit·Lektion 11 von 18 im Kurs

Für den Weg zur ersten Tätigkeitsstätte gilt die Entfernungspauschale nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 EStG: ein fester Betrag je Entfernungskilometer und Arbeitstag, ab dem 21. Kilometer erhöht. Für Homeoffice-Tage gibt es stattdessen eine Tagespauschale, gedeckelt auf eine Höchstzahl von Tagen.

Die Entfernungspauschale

Nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 EStG wird für jeden Arbeitstag die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte angesetzt, nicht Hin- und Rückweg. Der gesetzlich festgelegte Betrag je Kilometer steigt ab dem 21. Entfernungskilometer, und es gilt ein Jahreshöchstbetrag, der bei Nutzung des eigenen Fahrzeugs nicht greift. Die genauen Beträge stehen im Gesetzestext.

Das Verkehrsmittel spielt keine Rolle. Die Pauschale gilt auch, wenn Sie zu Fuß gehen, Fahrrad fahren oder mitfahren. Wer öffentliche Verkehrsmittel nutzt und dafür mehr zahlt, als die Pauschale ergibt, kann die tatsächlichen Kosten ansetzen.

Was Sie konkret eintragen

AngabeWoherTypische Fehler
Adresse der ersten TätigkeitsstätteArbeitsvertragWechselnde Einsatzorte falsch als feste Stätte erklärt
Einfache Entfernung in Kilometernkürzeste StraßenverbindungHin- und Rückweg addiert
Zahl der ArbeitstageKalender, Urlaub und Krankheit abziehenAlle Werktage angesetzt, ohne Urlaub abzuziehen
Homeoffice-Tageeigene AufzeichnungGleicher Tag doppelt als Fahrt und Homeoffice

Ein Tag zählt entweder als Fahrt zur Arbeit oder als Homeoffice-Tag. Beides zusammen geht nur in eng begrenzten Ausnahmen, etwa wenn für die Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Die Tagespauschale für das Arbeiten zu Hause

Die Tagespauschale nach § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6c EStG gilt für Tage, an denen die berufliche Tätigkeit überwiegend in der häuslichen Wohnung ausgeübt wurde. Sie ist auf eine gesetzlich festgelegte Zahl von Tagen im Jahr begrenzt und setzt kein eigenes Arbeitszimmer voraus. Der Betrag je Tag und der Jahreshöchstbetrag stehen im Gesetz.

Rechnen Sie beide Varianten durch: Pendlerpauschale-Rechner und Homeoffice-Pauschale-Rechner.

Selbst ausrechnen

Die Zahlen oben sind ein Beispiel. Hier rechnen Sie Ihren eigenen Fall.

§Ihre Angaben

Amtliche Sätze 2026

Kostenlos · Ihre Eingaben verlassen den Browser nicht

Ihre Steuerersparnis durch die Pendlerpauschale

ca. 711 € / Jahr

Sie setzen 2.090 € als Werbungskosten an. Bei Ihrem Grenzsteuersatz von 34 % spart das die angezeigte Summe. Wirkung entsteht erst oberhalb des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.230 Euro.

Pauschale (0,38 EUR je Entfernungskilometer)2.090 €
Ihr Grenzsteuersatz34 %
Steuerersparnis711 €

Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung

Das Wichtigste

  • Angesetzt wird die einfache Entfernung, nicht die gefahrene Strecke
  • Ab dem 21. Entfernungskilometer gilt ein höherer Satz, § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 EStG
  • Ein Tag zählt entweder als Fahrt oder als Homeoffice-Tag
  • Die Zahl der Arbeitstage muss um Urlaub und Krankheit bereinigt werden

Kurz geprüft

Ohne Bewertung. Die Erklärung erscheint nach Ihrer Antwort.

Ihr Arbeitsweg beträgt 20 Kilometer je Richtung. Welche Entfernung tragen Sie ein?

Quellen

Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026

Offiziell & genau

Jede Zahl folgt den aktuellen Sätzen des BMF und verlinkt auf die offizielle Quelle.

Privat & sicher

Berechnungen laufen in Ihrem Browser. Ihre Zahlen werden nie gespeichert oder geteilt.

Kostenlos für alle

Kein Konto, keine Paywall, keine Limits. Alle unsere Tools sind komplett kostenlos.

Diese Woche im deutschen Steuerrecht, jeden Freitag

Neue Sätze, Fristen und BMF-Änderungen, die Ihr Geld betreffen, in einer kurzen E-Mail.

Eine E-Mail jeden Freitag. Jederzeit abbestellbar.