Modul 4: Werbungskosten eintragenModul 4 · Lektion 2 von 3
Fahrten zur Arbeit und Homeoffice absetzen
5 Minuten Lesezeit·Lektion 11 von 18 im Kurs
Für den Weg zur ersten Tätigkeitsstätte gilt die Entfernungspauschale nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 EStG: ein fester Betrag je Entfernungskilometer und Arbeitstag, ab dem 21. Kilometer erhöht. Für Homeoffice-Tage gibt es stattdessen eine Tagespauschale, gedeckelt auf eine Höchstzahl von Tagen.
Die Entfernungspauschale
Nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 EStG wird für jeden Arbeitstag die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte angesetzt, nicht Hin- und Rückweg. Der gesetzlich festgelegte Betrag je Kilometer steigt ab dem 21. Entfernungskilometer, und es gilt ein Jahreshöchstbetrag, der bei Nutzung des eigenen Fahrzeugs nicht greift. Die genauen Beträge stehen im Gesetzestext.
Das Verkehrsmittel spielt keine Rolle. Die Pauschale gilt auch, wenn Sie zu Fuß gehen, Fahrrad fahren oder mitfahren. Wer öffentliche Verkehrsmittel nutzt und dafür mehr zahlt, als die Pauschale ergibt, kann die tatsächlichen Kosten ansetzen.
Was Sie konkret eintragen
| Angabe | Woher | Typische Fehler |
|---|---|---|
| Adresse der ersten Tätigkeitsstätte | Arbeitsvertrag | Wechselnde Einsatzorte falsch als feste Stätte erklärt |
| Einfache Entfernung in Kilometern | kürzeste Straßenverbindung | Hin- und Rückweg addiert |
| Zahl der Arbeitstage | Kalender, Urlaub und Krankheit abziehen | Alle Werktage angesetzt, ohne Urlaub abzuziehen |
| Homeoffice-Tage | eigene Aufzeichnung | Gleicher Tag doppelt als Fahrt und Homeoffice |
Ein Tag zählt entweder als Fahrt zur Arbeit oder als Homeoffice-Tag. Beides zusammen geht nur in eng begrenzten Ausnahmen, etwa wenn für die Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Die Tagespauschale für das Arbeiten zu Hause
Die Tagespauschale nach § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6c EStG gilt für Tage, an denen die berufliche Tätigkeit überwiegend in der häuslichen Wohnung ausgeübt wurde. Sie ist auf eine gesetzlich festgelegte Zahl von Tagen im Jahr begrenzt und setzt kein eigenes Arbeitszimmer voraus. Der Betrag je Tag und der Jahreshöchstbetrag stehen im Gesetz.
Rechnen Sie beide Varianten durch: Pendlerpauschale-Rechner und Homeoffice-Pauschale-Rechner.
Selbst ausrechnen
Die Zahlen oben sind ein Beispiel. Hier rechnen Sie Ihren eigenen Fall.
§Ihre Angaben
Amtliche Sätze 2026Ihre Steuerersparnis durch die Pendlerpauschale
ca. 711 € / Jahr
Sie setzen 2.090 € als Werbungskosten an. Bei Ihrem Grenzsteuersatz von 34 % spart das die angezeigte Summe. Wirkung entsteht erst oberhalb des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.230 Euro.
| Pauschale (0,38 EUR je Entfernungskilometer) | 2.090 € |
| Ihr Grenzsteuersatz | 34 % |
| Steuerersparnis | 711 € |
✓Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung
Das Wichtigste
- Angesetzt wird die einfache Entfernung, nicht die gefahrene Strecke
- Ab dem 21. Entfernungskilometer gilt ein höherer Satz, § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 EStG
- Ein Tag zählt entweder als Fahrt oder als Homeoffice-Tag
- Die Zahl der Arbeitstage muss um Urlaub und Krankheit bereinigt werden
Kurz geprüft
Ohne Bewertung. Die Erklärung erscheint nach Ihrer Antwort.
Ihr Arbeitsweg beträgt 20 Kilometer je Richtung. Welche Entfernung tragen Sie ein?
Quellen
Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026