Modul 4: Werbungskosten eintragenModul 4 · Lektion 1 von 3
Den Pauschbetrag von 1.230 Euro überschreiten
4 Minuten Lesezeit·Lektion 10 von 18 im Kurs
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag nach § 9a EStG beträgt 1.230 Euro und wird ohne Nachweis abgezogen. Werbungskosten lohnen sich erst darüber, dann aber vollständig. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent bringen 1.000 Euro zusätzliche Werbungskosten rund 300 Euro Steuerersparnis.
Die Schwelle verstehen
Der Pauschbetrag ist kein Bonus, sondern ein Ersatz. Er wird abgezogen, wenn Sie nichts nachweisen. Weisen Sie mehr nach, tritt der höhere Betrag an seine Stelle. Es gibt also einen Bereich zwischen null und 1.230 Euro, in dem sich das Sammeln von Belegen rechnerisch nicht auszahlt.
Was die Schwelle in Steuer umrechnet, hängt vom Grenzsteuersatz ab. Der Tarif nach § 32a EStG beginnt oberhalb des Grundfreibetrags von 12.348 Euro mit 14 Prozent und erreicht ab 69.878 Euro zu versteuerndem Einkommen 42 Prozent.
Was 1.000 Euro Werbungskosten wirklich bringen
| Grenzsteuersatz | Ersparnis aus 1.000 € zusätzlichen Werbungskosten |
|---|---|
| 14 % | rund 140 € |
| 24 % | rund 240 € |
| 30 % | rund 300 € |
| 42 % | rund 420 € |
Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, soweit sie anfallen. Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent der Einkommensteuer und wird erst oberhalb einer Freigrenze von 20.350 Euro Einkommensteuer bei Einzelveranlagung erhoben.
Die Reihenfolge, die am schnellsten zum Ziel führt
- Fahrten zur Arbeit. Bei den meisten Arbeitnehmern der größte Einzelposten. Oft allein schon über dem Pauschbetrag.
- Homeoffice. Für jeden Tag, an dem überwiegend zu Hause gearbeitet wurde.
- Arbeitsmittel. Computer, Fachliteratur, Werkzeug, Büromöbel.
- Fortbildung. Kurse, Prüfungsgebühren, Fahrten dorthin.
- Bewerbungen, Umzug, Kontoführung, Berufsverbände.
Eine schnelle Gesamtschätzung liefert der Werbungskosten-Rechner.
Selbst ausrechnen
Die Zahlen oben sind ein Beispiel. Hier rechnen Sie Ihren eigenen Fall.
§Ihre Angaben
Amtliche Sätze 2026Ihre Steuerersparnis durch Werbungskosten
Ersparnis ca. 524 € / Jahr
Ihre Werbungskosten von 2.772 € liegen 1.542 € über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 EUR. Nur dieser Teil spart bei Ihrem Grenzsteuersatz von 34 % zusätzlich Steuern.
| Pendlerpauschale (0,38 EUR/km) | 1.672 € |
| Homeoffice-Pauschale (max. 1.260 EUR) | 360 € |
| Arbeitsmittel | 300 € |
| Telefon/Internet | 240 € |
| Fortbildung und Sonstiges | 200 € |
| Summe Werbungskosten | 2.772 € |
| Über dem Pauschbetrag (1.230 EUR) | 1.542 € |
| Steuerersparnis | 524 € |
✓Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung
Das Wichtigste
- Der Pauschbetrag von 1.230 Euro ersetzt tatsächliche Kosten, er kommt nicht dazu
- Unterhalb von 1.230 Euro lohnt das Belegsammeln rechnerisch nicht
- Die Ersparnis entspricht dem Grenzsteuersatz zwischen 14 und 42 Prozent
- Fahrten zur Arbeit sind meist der schnellste Weg über die Schwelle
Quellen
Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026