Modul 6: Abschicken und was danach passiertModul 6 · Lektion 3 von 3
Einspruch, Erstattung und das nächste Jahr
5 Minuten Lesezeit·Lektion 18 von 18 im Kurs
Gegen den Steuerbescheid können Sie nach § 355 AO innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch einlegen. Der Einspruch ist kostenlos und formfrei möglich, auch über ELSTER. Die Erstattung geht ohne weiteren Antrag auf die im Hauptvordruck angegebene IBAN.
Der Einspruch
Der Einspruch ist nach § 355 AO innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids einzulegen. Er kostet nichts. Er muss den Bescheid bezeichnen und erkennen lassen, wer ihn einlegt, eine ausführliche Begründung können Sie nachreichen.
Zwei Punkte werden häufig übersehen. Erstens hemmt der Einspruch die Vollziehung nicht: Eine Nachzahlung bleibt zunächst fällig, wenn Sie nicht zusätzlich Aussetzung der Vollziehung beantragen. Zweitens wird der gesamte Bescheid neu geprüft, das Ergebnis kann theoretisch auch schlechter ausfallen. Das Finanzamt muss darauf vorher hinweisen und gibt Ihnen dann Gelegenheit, den Einspruch zurückzunehmen.
| Weg | Frist | Kosten |
|---|---|---|
| Einspruch nach § 355 AO | ein Monat ab Bekanntgabe | keine |
| Antrag auf schlichte Änderung, § 172 AO | ein Monat ab Bekanntgabe | keine |
| Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten, § 129 AO | bis Ablauf der Festsetzungsfrist | keine |
| Klage beim Finanzgericht | ein Monat ab Einspruchsentscheidung | Gerichtskosten |
Wann das Geld kommt
Die Erstattung wird ohne weiteren Antrag auf die angegebene IBAN überwiesen, üblicherweise wenige Tage nach dem Bescheid. Eine gesetzliche Bearbeitungsfrist für das Finanzamt gibt es nicht.
Führt die Veranlagung erst spät zu einer Festsetzung, kommt eine Verzinsung nach § 233a AO in Betracht. Die Verzinsung beginnt erst nach einer Karenzzeit, die im Gesetz geregelt ist, und gilt für Nachzahlungen und Erstattungen gleichermaßen.
Das nächste Jahr wird einfacher
ELSTER übernimmt beim nächsten Mal Ihre Stammdaten und viele Vorjahreswerte. Drei Gewohnheiten sparen dabei am meisten Zeit:
- Belege laufend ablegen. Ein Ordner oder ein Verzeichnis je Jahr genügt.
- Arbeitstage und Homeoffice-Tage notieren. Rückwirkend ist das die mühsamste Angabe.
- Den Bescheid mit der Erklärung zusammen ablegen. Abweichungen im Vorjahr sind der beste Hinweis für das Folgejahr.
Sie kennen jetzt den kompletten Ablauf. Der wichtigste Satz zum Mitnehmen: Ohne Abgabe bleibt jede zu viel gezahlte Lohnsteuer beim Finanzamt, und bei freiwilliger Abgabe haben Sie dafür vier Jahre Zeit. Prüfen Sie Ihre Erstattungschance im Lohnsteuer-Erstattungs-Check.
Selbst ausrechnen
Die Zahlen oben sind ein Beispiel. Hier rechnen Sie Ihren eigenen Fall.
§Ihre Angaben
Amtliche Sätze 2026Mögliche Erstattung
ca. 665 €
Sie haben voraussichtlich mehr Lohnsteuer gezahlt als nötig. Mit Werbungskosten, Fahrtkosten und Sonderausgaben wird die Erstattung meist noch höher. Eine Steuererklärung lohnt sich.
| Geschätzte Jahres-Lohnsteuer | 6.835 € |
| Tatsächlich gezahlt | 7.500 € |
| Differenz | 665 € |
✓Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung
Das Wichtigste
- Die Einspruchsfrist beträgt nach § 355 AO einen Monat ab Bekanntgabe
- Der Einspruch ist kostenlos, die Begründung kann nachgereicht werden
- Ein Einspruch hemmt die Vollziehung nicht, dafür braucht es einen eigenen Antrag
- Die Erstattung erfolgt automatisch auf die angegebene IBAN
Kurz geprüft
Ohne Bewertung. Die Erklärung erscheint nach Ihrer Antwort.
Wie lange haben Sie Zeit, gegen einen Steuerbescheid Einspruch einzulegen?
Quellen
Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026