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Verhinderungspflege beantragen: Anspruch und Antrag

Die Verhinderungspflege zahlt die Pflegekasse nach Paragraf 39 SGB XI, wenn die private Pflegeperson wegen Urlaub oder Krankheit ausfällt und jemand anderes einspringt. Vorausgesetzt wird ein Pflegegrad zwischen 2 und 5. Das Pflegegeld läuft während dieser Zeit anteilig zur Hälfte weiter, und die Kosten der Ersatzpflege werden gegen Nachweis erstattet.

Caregiver assisting elderly women with tea in a cozy nursing home setting.
Foto: Jsme MILA / Pexels

Zuletzt geprüft: 16. Juli 2026

Was ist die Verhinderungspflege und wer zahlt es?

Die Verhinderungspflege ist die Antwort des Gesetzes auf eine schlichte Tatsache: Wer zu Hause pflegt, kann selbst krank werden, braucht Urlaub oder muss zu einem eigenen Termin. Für diese Zeit zahlt die Pflegekasse nach Paragraf 39 SGB XI eine Ersatzpflege. Sie ersetzt also nicht die reguläre Versorgung, sondern hält sie aufrecht, während die Person ausfällt, die sie sonst leistet. Die Leistung heißt deshalb auch Ersatzpflege, und beide Begriffe meinen dasselbe.

Anspruchsberechtigt ist die pflegebedürftige Person, nicht die pflegende Angehörige. Vorausgesetzt wird ein Pflegegrad zwischen 2 und 5 sowie eine häusliche Pflege durch eine private Pflegeperson. Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Verhinderungspflege, hier bleibt es beim Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat. Zuständig ist die Pflegekasse bei Ihrer Krankenkasse, bezahlt wird aus der sozialen Pflegeversicherung nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch.

Seit der Einführung des gemeinsamen Jahresbetrages sind Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem einzigen Topf zusammengefasst. Vorher gab es zwei getrennte Budgets mit unterschiedlichen Regeln für die wechselseitige Anrechnung, was viele Familien schlicht nicht durchschaut haben. Jetzt entscheiden Sie selbst, wie Sie den Jahresbetrag zwischen Ersatzpflege zu Hause und einer vorübergehenden Unterbringung im Heim aufteilen. Welche Summe aktuell hinterlegt ist, nennt Ihnen Ihre Pflegekasse auf Nachfrage.

Kaum eine Leistung der Pflegeversicherung wird so selten abgerufen, und der Grund liegt selten am Geld. Pflegende Angehörige halten das Wort Urlaub für etwas, das ihnen nicht zusteht, und sie fürchten, die Versorgung fremden Händen zu überlassen. Dazu kommt die verbreitete Annahme, ohne Pflegedienst gebe es nichts. Beides trifft nicht zu: Die Ersatzpflege darf auch eine Nachbarin übernehmen, und die Erholung der Pflegeperson ist genau der Zweck, den der Gesetzgeber im Blick hatte.

Wer bekommt die Verhinderungspflege?

Diese Voraussetzungen entscheiden. Prüfen Sie sie der Reihe nach gegen Ihre eigene Lage; eine einzige davon nicht zu erfüllen bedeutet nicht automatisch, dass kein Anspruch besteht.

  • Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5, die zu Hause von einer privaten Pflegeperson versorgt werden. Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Verhinderungspflege.
  • Der Anlass ist die Verhinderung der Pflegeperson, nicht der Zustand der pflegebedürftigen Person. Urlaub, eine eigene Erkrankung, eine Kur, ein Arzttermin oder ein beruflicher Termin reichen aus.
  • Die Ersatzpflege darf ein ambulanter Pflegedienst übernehmen, aber ebenso Nachbarn, Freunde, Ehrenamtliche oder andere Angehörige. Auch eine Einzelperson ohne Ausbildung kommt in Betracht.
  • Beantragt wird für die pflegebedürftige Person, nicht für die Pflegeperson. Die Leistung gehört rechtlich der versicherten Person, auch wenn sie praktisch den Angehörigen entlastet.
  • Übernimmt eine nahe verwandte Person aus demselben Haushalt die Ersatzpflege, gelten für die Erstattung engere Grenzen als bei einem fremden Dienst. Der Anspruch bleibt aber bestehen.

Wie viel die Verhinderungspflege steht Ihnen zu?

Voraussetzung und Leistung der VerhinderungspflegeBetrag
Vorausgesetzter Pflegegrad
Die Pflege muss zu Hause durch eine private Pflegeperson geleistet werden
Pflegegrad 2 bis 5
Pflegegrad 1
Hier bleibt der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat
kein Anspruch
Gemeinsamer Jahresbetrag mit der Kurzzeitpflege
Die konkrete Summe nennt Ihnen die Pflegekasse auf Nachfrage
ein gemeinsamer Topf je Kalenderjahr
Pflegegeld während der Verhinderungspflege
Nur für die Tage der Ersatzpflege, nicht für den ganzen Monat
anteilig die Hälfte
Beispiel Pflegegrad 3
Also 299,50 Euro auf den Monat gerechnet, für die betroffenen Tage
599 Euro Pflegegeld, davon die Hälfte
Art der Auszahlung
Rechnung des Dienstes oder Aufstellung der privaten Ersatzpflege
Erstattung gegen Nachweis
Nicht genutzter Jahresbetrag
Er wird nicht in das nächste Kalenderjahr übertragen
verfällt zum Jahresende

Der gemeinsame Jahresbetrag ist ein Budget, kein monatlicher Anspruch. Er steht je Kalenderjahr zur Verfügung und kann in einem Stück oder über das Jahr verteilt genutzt werden, für Ersatzpflege zu Hause ebenso wie für eine Kurzzeitpflege im Heim. Was bis zum Jahresende nicht abgerufen wurde, geht verloren und wird nicht übertragen. Die konkrete Summe hat sich mit der Zusammenlegung geändert, deshalb lassen Sie sich den aktuellen Stand und den bereits verbrauchten Anteil von Ihrer Pflegekasse bestätigen.

Das Pflegegeld läuft während der Verhinderungspflege anteilig weiter, und zwar zur Hälfte. Für einen Pflegegrad 3 mit 599 Euro monatlich bedeutet das, dass für die Tage der Ersatzpflege die Hälfte dieses Betrages gezahlt wird, also 299,50 Euro auf den Monat gerechnet. Der Rest des Pflegegeldes bleibt für die übrigen Tage unberührt. Diese anteilige Fortzahlung ist wichtig, weil viele Familien befürchten, mit der Verhinderungspflege das Pflegegeld ganz zu verlieren, und deshalb auf beides verzichten.

Abgerechnet wird nicht pauschal, sondern gegen Nachweis. Die Pflegekasse erstattet die Kosten, die für die Ersatzpflege tatsächlich angefallen sind, bis zur Höhe des noch verfügbaren Jahresbetrages. Bei einem ambulanten Dienst ist das die Rechnung. Bei privater Ersatzpflege sind es die vereinbarte Vergütung sowie notwendige Aufwendungen wie Fahrtkosten oder Verdienstausfall. Heben Sie deshalb jeden Beleg auf und lassen Sie sich Einsätze mit Datum und Stundenzahl schriftlich bestätigen.

Die Verhinderungspflege lohnt sich auch in kleinen Portionen. Sie muss keine zusammenhängende Urlaubswoche sein, sondern kann stundenweise in Anspruch genommen werden, etwa für einen eigenen Arzttermin, eine Fortbildung oder einen freien Nachmittag pro Woche. Gerade diese Nutzung ist wenig bekannt, obwohl sie den Alltag pflegender Angehöriger spürbar entlastet. Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach, wie stundenweise Einsätze in Ihrem Fall auf das Pflegegeld angerechnet werden.

Beispiel: Zwei Wochen Urlaub der pflegenden Tochter

Ein durchgerechneter Fall sagt mehr als jede Voraussetzungenliste. Die Zahlen sind gerundet und ersetzen keinen Bescheid, zeigen aber die Größenordnung.

PositionWert
AusgangslageTochter pflegt ihren Vater mit Pflegegrad 3 zu Hause
Bisheriges Pflegegeld599 Euro im Monat
Anlasszwei Wochen Urlaub im Juli
Ersatzpflege durcheinen ambulanten Pflegedienst, täglich zwei Einsätze
Meldung bei der Pflegekassetelefonisch vier Wochen vor dem Urlaub
Abgefragter Stand des Jahresbetragesin diesem Jahr noch nichts verbraucht
Pflegegeld für die 14 Tage der Ersatzpflegedie Hälfte, also 299,50 Euro auf den Monat gerechnet
Kosten des PflegedienstesErstattung gegen Rechnung aus dem Jahresbetrag
NachweiseRechnung des Dienstes und Einsatzprotokoll
Rest des Jahresbetragessteht für weitere Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege bereit

Der Urlaub kostet die Familie in diesem Fall nichts außer der halben Monatsrate Pflegegeld für zwei Wochen, während die Kosten des Pflegedienstes aus dem gemeinsamen Jahresbetrag erstattet werden. Entscheidend war der Anruf vier Wochen vorher: Er hat geklärt, wie viel vom Jahresbetrag noch frei ist, und damit die Planung überhaupt möglich gemacht. Familien, die diesen Anruf scheuen, verzichten Jahr für Jahr auf ein Budget, das zum 31. Dezember ersatzlos verfällt. Wer den Stand einmal im Frühjahr abfragt, hat den Rest des Jahres eine belastbare Grundlage.

So beantragen Sie die Verhinderungspflege

In dieser Reihenfolge, weil jeder Schritt den nächsten möglich macht. Ein unvollständiger Antrag wahrt in der Regel bereits die Frist, Unterlagen lassen sich nachreichen.

  1. Melden Sie den Bedarf bei der Pflegekasse, möglichst vor Beginn der Ersatzpflege. Ein Anruf genügt, um die Sache anzustoßen, das Formular kann folgen.
  2. Klären Sie im selben Gespräch, wie viel aus dem gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in diesem Kalenderjahr noch zur Verfügung steht. Die Pflegekasse nennt Ihnen den aktuellen Stand auf Nachfrage.
  3. Halten Sie schriftlich fest, wer an welchen Tagen und in welchem Umfang die Pflege übernimmt. Bei privaten Ersatzpflegepersonen reicht eine formlose Aufstellung mit Datum und Stundenzahl.
  4. Lassen Sie sich vom Pflegedienst eine Rechnung ausstellen oder reichen Sie bei privater Ersatzpflege einen Nachweis über die vereinbarte Vergütung und die Fahrtkosten ein.
  5. Reichen Sie den ausgefüllten Antrag mit den Nachweisen bei der Pflegekasse ein. Die Erstattung erfolgt nach Prüfung auf Ihr Konto, nicht als laufende monatliche Zahlung.
  6. Bei einem plötzlichen Ausfall der Pflegeperson organisieren Sie zuerst die Versorgung und melden danach. Verhinderungspflege lässt sich auch nachträglich im laufenden Kalenderjahr beantragen.

Welche Unterlagen brauchen Sie?

Legen Sie diese Unterlagen vor dem Ausfüllen bereit. Fehlende Nachweise sind der häufigste Grund, warum sich eine Bewilligung um Wochen verzögert.

  • Der Bescheid über den Pflegegrad, damit die Kasse die Voraussetzung nach Paragraf 39 SGB XI prüfen kann.
  • Rechnung des ambulanten Pflegedienstes oder der Betreuungseinrichtung, mit Datum, Stunden und Leistungsart.
  • Bei privater Ersatzpflege eine formlose Aufstellung der Einsatztage und Stunden, unterschrieben von der Ersatzpflegeperson.
  • Nachweise über Fahrtkosten und Verdienstausfall der Ersatzpflegeperson, soweit solche Aufwendungen entstanden sind.
  • Bei Krankheit der Pflegeperson die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder eine ärztliche Bestätigung, bei einer Kur der Bewilligungsbescheid.
  • Ihre Bankverbindung, weil die Verhinderungspflege als Erstattung überwiesen und nicht mit dem Pflegegeld verrechnet wird.

Ab wann wird gezahlt, und gibt es Geld rückwirkend?

  • Der Anspruch besteht je Kalenderjahr. Was bis zum 31. Dezember nicht abgerufen wurde, steht im neuen Jahr nicht zusätzlich zur Verfügung.
  • Melden Sie geplante Ersatzpflege möglichst vorher an. Bei Krankheit oder einem unvorhergesehenen Ausfall ist die nachträgliche Beantragung im selben Kalenderjahr aber ausdrücklich zulässig.
  • Das Pflegegeld läuft während der Verhinderungspflege anteilig zur Hälfte weiter. Es entfällt also nicht, sondern wird für die betroffenen Tage gekürzt.
  • Die Pflegekasse entscheidet über die Erstattung nach Eingang der Nachweise. Bei längeren Bearbeitungszeiten lohnt eine schriftliche Erinnerung mit Hinweis auf das Eingangsdatum.
  • Gegen einen ablehnenden oder gekürzten Bescheid können Sie binnen eines Monats nach Zustellung Widerspruch einlegen. Die Begründung dürfen Sie nachreichen.

Die häufigsten Irrtümer

Diese Annahmen halten mehr Menschen von einem Antrag ab als die tatsächlichen Voraussetzungen.

Verhinderungspflege gibt es nur für den Urlaub. Das Gesetz nennt jede Verhinderung der Pflegeperson als Anlass, nicht nur die Erholung. Eine eigene Erkrankung, eine Kur, ein Krankenhausaufenthalt, ein Arzttermin, eine Fortbildung oder ein beruflicher Termin reichen ebenso aus. Auch der Wunsch, einen Nachmittag in der Woche frei zu haben, ist ein zulässiger Grund. Wer auf die eine große Urlaubsreise wartet, ruft den Jahresbetrag am Ende gar nicht ab.

Ohne Pflegedienst bekommen wir nichts. Die Ersatzpflege darf jede Person übernehmen, die dazu in der Lage ist: Nachbarn, Freunde, Ehrenamtliche, andere Angehörige oder eine Betreuungskraft. Eine Ausbildung ist nicht vorgeschrieben. Nötig ist lediglich ein Nachweis darüber, wer an welchen Tagen und wie lange gepflegt hat, und über die vereinbarte Vergütung. Gerade im ländlichen Raum, wo Pflegedienste knapp sind, ist das der praktikable Weg.

Wenn ich Ersatzpflege nutze, verliere ich das Pflegegeld. Das Pflegegeld entfällt nicht, es läuft während der Verhinderungspflege anteilig zur Hälfte weiter. Bei Pflegegrad 3 sind das aus 599 Euro monatlich die Hälfte für die betroffenen Tage, der Rest des Monats bleibt unberührt. Diese Sorge ist einer der häufigsten Gründe, warum Familien auf die Leistung verzichten, obwohl sie die Ersatzpflege obendrauf bekämen.

Sonderfälle, die häufig übersehen werden

Die Regelfälle stehen oben. Diese Konstellationen entscheiden in der Praxis über viele Anträge und stehen in keinem Merkblatt an prominenter Stelle.

Ersatzpflege durch nahe Angehörige aus demselben Haushalt. Springt eine nahe verwandte oder im selben Haushalt lebende Person ein, erstattet die Pflegekasse nicht die frei vereinbarte Vergütung, sondern nur einen begrenzten Betrag, der sich am Pflegegeld für den betroffenen Zeitraum orientiert. Notwendige Aufwendungen wie Fahrtkosten oder nachgewiesener Verdienstausfall kommen hinzu. Der Anspruch besteht also, er fällt nur anders aus als bei einem fremden Dienst.

Stundenweise Verhinderungspflege. Die Ersatzpflege muss kein ganzer Tag und keine ganze Woche sein. Sie kann stundenweise genutzt werden, für einen eigenen Arzttermin, eine Fortbildung oder einen regelmäßigen freien Nachmittag. Wie sich stundenweise Einsätze auf das Pflegegeld auswirken, hängt vom täglichen Umfang ab. Fragen Sie das vorher bei Ihrer Pflegekasse ab, damit die Abrechnung später keine Überraschung wird.

Plötzliche Erkrankung der Pflegeperson. Wenn die Pflegeperson unvorhergesehen ausfällt, organisieren Sie zuerst die Versorgung und melden danach. Verhinderungspflege lässt sich innerhalb desselben Kalenderjahres auch nachträglich beantragen, solange Sie die Kosten und die Einsatztage belegen können. Legen Sie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder eine ärztliche Bestätigung bei, damit der Anlass für die Kasse nachvollziehbar ist.

Zusammenspiel mit der Kurzzeitpflege. Seit der Zusammenlegung zum gemeinsamen Jahresbetrag müssen Sie nicht mehr entscheiden, welches der beiden Budgets Sie anbrechen. Sie können denselben Topf für Ersatzpflege zu Hause und für eine vorübergehende Unterbringung im Heim nutzen und die Aufteilung selbst bestimmen. Nur eines gilt weiter: Was in einem Kalenderjahr nicht abgerufen wird, verfällt zum Jahresende und wird nicht übertragen.

Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Bei der Verhinderungspflege wird selten der Anspruch dem Grunde nach abgelehnt, häufiger wird die Erstattung gekürzt. Prüfen Sie im Bescheid deshalb drei Punkte: welchen Stand des gemeinsamen Jahresbetrages die Pflegekasse angesetzt hat, welche Tage sie als Ersatzpflege anerkannt hat und ob sie die Erstattung nach den engeren Regeln für nahe Angehörige berechnet hat, obwohl die Ersatzpflege von einer fremden Person geleistet wurde. Fordern Sie eine nachvollziehbare Aufstellung an, wenn die Rechnung im Bescheid nicht offengelegt wird. Der Widerspruch ist formlos möglich und muss binnen eines Monats nach Zustellung eingehen.

Ein Widerspruch ist formlos möglich und kostet nichts. Ein Satz genügt: dass Sie dem Bescheid vom Datum X widersprechen und die Begründung nachreichen. Die Frist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe; welches Gericht anschließend zuständig ist, steht in der Rechtsbehelfsbelehrung Ihres Bescheids. Kostenlose Hilfe bekommen Sie bei den Sozialverbänden VdK und SoVD, bei Caritas und Diakonie und bei den Verbraucherzentralen.

Wo Sie kostenlose Hilfe beim Antrag bekommen

Sie müssen das nicht allein ausfüllen, und Beratung kostet nichts. Nach Paragraf 14 SGB I hat jede Behörde eine gesetzliche Beratungspflicht: Die Stelle, bei der Sie beantragen, muss Ihnen beim Ausfüllen helfen und Sie auf Leistungen hinweisen, die Ihnen zustehen. Bestehen Sie darauf, wenn Sie abgewiesen werden.

Unabhängig beraten die Sozialverbände VdK und SoVD, die Wohlfahrtsverbände Caritas, Diakonie, Arbeiterwohlfahrt und Paritätischer, die Verbraucherzentralen sowie die allgemeinen Sozialberatungsstellen der Kommunen. Für Mietfragen kommen die Mietervereine dazu, bei Schulden die anerkannten Schuldnerberatungsstellen. Diese Stellen kennen die örtliche Praxis der Ämter, was bei Ermessensentscheidungen oft mehr wert ist als die Kenntnis des Gesetzestextes.

Geht es um einen Widerspruch oder eine Klage vor dem Sozialgericht, gibt es Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe. Verfahren vor den Sozialgerichten sind für Versicherte und Leistungsempfänger gerichtskostenfrei. Der Gang zum Sozialgericht ist also kein finanzielles Risiko, und ein erheblicher Teil der Klagen gegen Sozialleistungsbescheide hat zumindest teilweise Erfolg.

Welche Leistungen Sie zusätzlich prüfen sollten

Sozialleistungen hängen zusammen: Der Bezug der einen schaltet oft die nächste frei, und genau diese Kette kennt kaum jemand. Prüfen Sie mit dem Geld-Finder in einem Durchgang alle Leistungen für Ihren Haushalt.

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Rechtsgrundlagen und amtliche Informationen: Paragraf 39 SGB XI, Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson, Paragraf 42 SGB XI, Kurzzeitpflege, Paragraf 37 SGB XI, Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen, Elftes Buch Sozialgesetzbuch, Soziale Pflegeversicherung, Bundesministerium für Gesundheit, Leistungen der Pflegeversicherung.

Häufige Fragen

1Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die zu Hause von einer privaten Pflegeperson versorgt werden. Anlass ist die Verhinderung dieser Pflegeperson durch Urlaub, Krankheit, eine Kur oder einen eigenen Termin. Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch, dort bleibt es beim Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat.

2Wie viel zahlt die Pflegekasse für die Verhinderungspflege?

Erstattet werden die tatsächlichen Kosten der Ersatzpflege bis zur Höhe des gemeinsamen Jahresbetrages, den sich Verhinderungs- und Kurzzeitpflege seit der Zusammenlegung teilen. Wie hoch dieser Betrag aktuell ist und wie viel davon in diesem Kalenderjahr noch frei ist, nennt Ihnen Ihre Pflegekasse auf Nachfrage.

3Wird das Pflegegeld während der Verhinderungspflege weitergezahlt?

Ja, anteilig zur Hälfte. Für die Tage der Ersatzpflege zahlt die Pflegekasse die Hälfte des bisherigen Pflegegeldes weiter, bei Pflegegrad 3 also die Hälfte von 599 Euro auf den Monat gerechnet. Der Rest des Monats bleibt unberührt, und die Kosten der Ersatzpflege kommen getrennt davon obendrauf.

4Darf eine Nachbarin die Verhinderungspflege übernehmen?

Ja. Das Gesetz schreibt keine Ausbildung vor, die Ersatzpflege dürfen Nachbarn, Freunde, Ehrenamtliche oder Angehörige leisten. Nötig sind ein Nachweis über Einsatztage und Stundenzahl sowie über die vereinbarte Vergütung. Bei nahen Angehörigen aus demselben Haushalt gelten für die Höhe der Erstattung allerdings engere Grenzen.

5Kann ich Verhinderungspflege auch nachträglich beantragen?

Ja, innerhalb desselben Kalenderjahres. Wenn die Pflegeperson plötzlich erkrankt, organisieren Sie zuerst die Versorgung und reichen die Nachweise danach ein. Heben Sie dafür Rechnungen, Einsatzprotokolle und die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf. Geplante Ersatzpflege melden Sie besser vorher an, damit der verfügbare Jahresbetrag vorab geklärt ist.

Quellen

Jede Zahl auf dieser Seite folgt diesen amtlichen Veröffentlichungen.

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