SteuerGenau

Rundfunkbeitrag Härtefall: Befreiung nach Par. 4 Abs. 6

Die Härtefallbefreiung erlässt den Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro im Monat für Menschen, deren Einkommen die Bedarfsgrenze einer Sozialleistung um weniger als diesen Betrag übersteigt. Sie greift also genau dort, wo die reguläre Befreiung knapp scheitert. Der Antrag geht an den Beitragsservice und kann rückwirkend bis zu drei Jahre gestellt werden.

Modern TV and fireplace hanging on wall in minimalist apartment with white furniture and comfortable armchair
Foto: Max Vakhtbovych / Pexels

Zuletzt geprüft: 16. Juli 2026

Was ist die Härtefallbefreiung vom Rundfunkbeitrag?

Die Härtefallbefreiung nach Paragraf 4 Absatz 6 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags ist eine Ausnahmeregelung für Menschen, die keinen der üblichen Befreiungsgründe erfüllen, aber trotzdem finanziell knapp dastehen. Anders als bei Bürgergeld, Grundsicherung oder BAföG, die automatisch von der Beitragspflicht befreien, prüft der Beitragsservice hier den Einzelfall. Es gibt keinen Bescheid, der automatisch zur Befreiung führt, sondern eine Ermessensentscheidung anhand vorgelegter Unterlagen.

Der typische Anwendungsfall ist der sogenannte Knapp-darüber-Fall. Jemand beantragt Wohngeld oder eine andere Sozialleistung und bekommt eine Ablehnung, weil das Einkommen die Bedarfsgrenze übersteigt, aber nur um einen kleinen Betrag, der kleiner ist als der monatliche Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro. In dieser Konstellation würde die Zahlung des Beitrags das Einkommen faktisch wieder unter die Bedarfsgrenze drücken, und genau das soll die Härtefallregelung verhindern.

Die Regelung ist wenig bekannt, weil sie nicht wie eine eigenständige Leistung beworben wird, sondern als Fußnote im Kleingedruckten des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags existiert. Viele Menschen mit kleiner Rente oder knapp abgelehntem Wohngeldantrag zahlen deshalb weiter, obwohl sie eigentlich einen Anspruch auf Befreiung hätten. Der Beitragsservice informiert nicht aktiv über diese Möglichkeit, weil er dazu rechtlich nicht verpflichtet ist.

Wichtig ist der Unterschied zur regulären Befreiung. Wer tatsächlich Bürgergeld, Grundsicherung im Alter oder Hilfe zum Lebensunterhalt bezieht, ist ohnehin automatisch befreit und braucht keinen Härtefallantrag. Die Härtefallregelung ist ausdrücklich für die Fälle gedacht, in denen der Sozialleistungsantrag abgelehnt wurde, aber nur knapp, und in denen die Ablehnung selbst der Nachweis für die Bedürftigkeit ist.

Wer bekommt eine Härtefallbefreiung?

Diese Voraussetzungen entscheiden. Prüfen Sie sie der Reihe nach gegen Ihre eigene Lage; eine einzige davon nicht zu erfüllen bedeutet nicht automatisch, dass kein Anspruch besteht.

  • Menschen, deren Einkommen die Bedarfsgrenze einer Sozialleistung um weniger als den Rundfunkbeitrag übersteigt, die sogenannten Knapp-darüber-Fälle.
  • Typisch betroffen sind Wohngeldbeziehende und Menschen mit kleiner Rente, die keinen Regelbefreiungsgrund haben.
  • Voraussetzung ist ein Ablehnungsbescheid der Sozialleistung, aus dem der knappe Überschuss hervorgeht.
  • Der Beitrag beträgt 18,36 Euro je Wohnung und Monat.
  • Die Befreiung gilt für die Wohnung, nicht für die einzelne Person.
  • Wer eine der befreienden Sozialleistungen bezieht, braucht den Härtefall nicht, sondern beantragt die reguläre Befreiung.

Was wird erlassen?

Betrag und Fristen der HärtefallbefreiungBetrag
Rundfunkbeitrag je Wohnung und Monat18,36 Euro
Maßgebliche Differenz zur Bedarfsgrenze
Ergibt sich aus dem Ablehnungsbescheid der Sozialleistung
weniger als 18,36 Euro im Monat
Rückwirkende Antragstellungbis zu 3 Jahre
Zuständige StelleARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
RechtsgrundlageParagraf 4 Absatz 6 RBStV
Zahlungspflicht während der Prüfungbleibt bestehen, bis eine Entscheidung vorliegt

Der Rundfunkbeitrag betrifft jeden Haushalt in Deutschland unabhängig davon, ob tatsächlich ein Fernseher oder Radio genutzt wird. Für Menschen mit sehr geringem Einkommen ist er deshalb keine Kleinigkeit, sondern ein Fixkostenposten, der bei knapper Kasse jeden Monat wehtut. Die Härtefallregelung ist der einzige Weg, diesen Fixposten loszuwerden, wenn kein regulärer Befreiungsgrund vorliegt.

Besonders betroffen sind Menschen mit kleiner Rente, die keinen Anspruch auf Grundsicherung im Alter haben, weil ihr Einkommen knapp darüber liegt, aber trotzdem kaum zum Leben reicht. Ähnlich ergeht es Wohngeldbeziehenden, deren Antrag abgelehnt wurde, weil das Einkommen die Wohngeldgrenze um einen kleinen Betrag übersteigt. In beiden Fällen bestätigt der Ablehnungsbescheid der jeweiligen Behörde genau die Zahl, die für den Härtefallantrag gebraucht wird.

Die Härtefallbefreiung steht damit in einem engen Zusammenhang mit anderen Sozialleistungen, ohne selbst eine zu sein. Wer Wohngeld, Kinderzuschlag oder Pflegegeld beantragt und dabei knapp abgelehnt wird, sollte den Ablehnungsbescheid aufheben und prüfen, ob der Unterschied kleiner ist als 18,36 Euro im Monat. Diese Prüfung kostet nichts und wird von den meisten Betroffenen nie vorgenommen, weil der Zusammenhang zwischen Sozialleistungsablehnung und Rundfunkbeitrag kaum bekannt ist.

Ein weiterer Aspekt ist die Ermessensentscheidung des Beitragsservice. Anders als bei gesetzlich klar geregelten Leistungen gibt es keine Tabelle, die den Anspruch eindeutig festlegt. Der Beitragsservice wägt im Einzelfall ab, ob eine unbillige Härte vorliegt, weshalb eine vollständige und nachvollziehbare Begründung mit allen Belegen entscheidend für den Erfolg des Antrags ist.

Beispiel: Rentnerin mit knapp abgelehntem Wohngeldantrag

Ein durchgerechneter Fall sagt mehr als jede Voraussetzungenliste. Die Zahlen sind gerundet und ersetzen keinen Bescheid, zeigen aber die Größenordnung.

PositionWert
AusgangslageAlleinstehende Rentnerin, monatliche Rente 950 Euro
Wohngeldantrag gestelltBedarfsgrenze nach Wohngeldberechnung bei 940 Euro
AblehnungsbescheidEinkommen übersteigt die Grenze um 10 Euro monatlich
Vergleich mit Rundfunkbeitrag10 Euro liegen unter 18,36 Euro
Antrag auf Härtefallbefreiungbeim Beitragsservice mit Ablehnungsbescheid eingereicht
Nachweis der BedürftigkeitAblehnungsbescheid als alleiniger Beleg ausreichend
Entscheidung des BeitragsserviceBefreiung wird für die laufende Beitragsperiode gewährt
RückwirkungAntrag auch für die letzten drei Jahre möglich, wenn die Voraussetzungen vorlagen

Entscheidend in diesem Beispiel ist, dass die Differenz zwischen dem Renteneinkommen und der Wohngeldgrenze kleiner ist als der monatliche Rundfunkbeitrag. Genau das ist die Kernvoraussetzung des Härtefalls: Ein Beitrag, der eine bereits knapp verfehlte Bedürftigkeit erst richtig entstehen lässt, soll nicht zusätzlich zur Last werden. Die Rentnerin muss dafür keine neuen Nachweise über ihr Einkommen erstellen, sondern kann den bereits vorliegenden Ablehnungsbescheid direkt verwenden. Wer einen solchen Bescheid erhalten hat und ihn ungeprüft ablegt, verschenkt in vielen Fällen die Möglichkeit auf eine dauerhafte Entlastung von 18,36 Euro im Monat.

So beantragen Sie die Härtefallbefreiung vom Rundfunkbeitrag

In dieser Reihenfolge, weil jeder Schritt den nächsten möglich macht. Ein unvollständiger Antrag wahrt in der Regel bereits die Frist, Unterlagen lassen sich nachreichen.

  1. Beantragen Sie zuerst die Sozialleistung, auf die Sie knapp keinen Anspruch haben, und lassen Sie sich den Ablehnungsbescheid geben. Er ist der Nachweis.
  2. Stellen Sie den Antrag auf Befreiung als besonderer Härtefall beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.
  3. Legen Sie den Ablehnungsbescheid bei und weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass das Einkommen die Bedarfsgrenze um weniger als den Beitrag übersteigt.
  4. Geben Sie Ihre Beitragsnummer an, damit der Antrag dem richtigen Konto zugeordnet wird.
  5. Beantragen Sie die Befreiung rückwirkend, wenn der Ablehnungsbescheid einen früheren Zeitraum abdeckt.
  6. Zahlen Sie bis zur Entscheidung weiter. Eine eingestellte Zahlung führt zu Mahnungen und Festsetzungsbescheiden.

Welche Unterlagen brauchen Sie?

Legen Sie diese Unterlagen vor dem Ausfüllen bereit. Fehlende Nachweise sind der häufigste Grund, warum sich eine Bewilligung um Wochen verzögert.

  • Ablehnungsbescheid der Sozialleistung mit dem ausgewiesenen Überschuss
  • Beitragsnummer des Beitragsservice
  • Einkommensnachweise, etwa Rentenbescheid oder Lohnabrechnungen
  • Nachweis über die Wohnkosten, soweit der Bescheid sie nicht ausweist

Ab wann wird gezahlt, und gibt es Geld rückwirkend?

  • Rückwirkend ist die Befreiung bis zu drei Jahre möglich, wenn der Nachweis den Zeitraum abdeckt.
  • Die Befreiung wird für den Zeitraum des Nachweises ausgesprochen und muss danach neu beantragt werden.
  • Stellen Sie Zahlungen bis zur Entscheidung nicht ein.
  • Gegen den Bescheid des Beitragsservice ist der Widerspruch binnen eines Monats möglich.

Die häufigsten Irrtümer

Diese Annahmen halten mehr Menschen von einem Antrag ab als die tatsächlichen Voraussetzungen.

Ohne Sozialleistungsbezug gibt es keine Befreiung. Das stimmt so nicht. Die Härtefallregelung ist ausdrücklich für Menschen gedacht, die keine Sozialleistung beziehen, weil ihr Antrag abgelehnt wurde. Der Ablehnungsbescheid ist hier kein Hindernis, sondern der wichtigste Beleg für den Härtefallantrag.

Der Beitragsservice informiert von sich aus über den Härtefall. Der Beitragsservice hat keine Pflicht, aktiv auf diese Möglichkeit hinzuweisen, und tut es in der Praxis kaum. Wer nicht selbst nach der Härtefallregelung fragt oder einen Antrag stellt, bleibt beitragspflichtig, auch wenn die Voraussetzungen eindeutig vorliegen.

Eine rückwirkende Befreiung ist nicht möglich. Das ist falsch. Der Antrag kann rückwirkend für bis zu drei Jahre gestellt werden, wenn die Voraussetzungen in diesem Zeitraum vorlagen. Wer also erst jetzt von der Regelung erfährt, kann bereits gezahlte Beiträge der letzten drei Jahre zurückfordern, sofern die Nachweise für diesen Zeitraum vorliegen.

Sonderfälle, die häufig übersehen werden

Die Regelfälle stehen oben. Diese Konstellationen entscheiden in der Praxis über viele Anträge und stehen in keinem Merkblatt an prominenter Stelle.

Ablehnung von Wohngeld nur knapp verfehlt. Wenn der Wohngeldantrag abgelehnt wird, weil das Einkommen die Bedarfsgrenze um weniger als 18,36 Euro übersteigt, ist genau dieser Bescheid der zentrale Nachweis für den Härtefallantrag. Bewahren Sie den Bescheid auf und reichen Sie ihn zusammen mit dem Härtefallantrag beim Beitragsservice ein, auch wenn seit der Ablehnung schon einige Zeit vergangen ist.

Kleine Rente ohne Grundsicherungsanspruch. Wer Grundsicherung im Alter beantragt hat und abgelehnt wurde, weil das Einkommen knapp über der Grenze liegt, befindet sich in derselben Lage wie Wohngeldbeziehende. Auch hier zählt allein die Differenz zwischen Einkommen und Bedarfsgrenze, nicht die absolute Höhe der Rente.

Mehrpersonenhaushalte mit nur einer betroffenen Person. Lebt die betroffene Person mit anderen zusammen, die selbst über ausreichendes Einkommen verfügen, wird die Härtefallprüfung schwieriger, weil der Beitragsservice den gesamten Haushalt betrachten kann. Legen Sie in solchen Fällen dar, wessen Einkommen tatsächlich in die Bedarfsberechnung der abgelehnten Sozialleistung eingeflossen ist.

Wechsel der Lebenssituation während der Bearbeitung. Verbessert sich das Einkommen während der Prüfung des Härtefallantrags, etwa durch eine Rentenerhöhung, kann sich die Differenz zur Bedarfsgrenze verändern und den Anspruch entfallen lassen. Melden Sie solche Änderungen dem Beitragsservice, weil eine zu Unrecht gewährte Befreiung später zurückgefordert werden kann.

Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Wird der Härtefallantrag abgelehnt, sollten Sie den Ablehnungsbescheid genau darauf prüfen, welche Differenz zwischen Einkommen und Bedarfsgrenze der Beitragsservice zugrunde gelegt hat. Häufig werden Einkommensbestandteile falsch berücksichtigt oder der zugrunde liegende Sozialleistungsbescheid wird nicht vollständig ausgewertet. Legen Sie innerhalb der genannten Frist Widerspruch ein und fügen Sie eine detaillierte Gegenüberstellung Ihrer Einkünfte und der maßgeblichen Bedarfsgrenze bei. Zahlen Sie den Rundfunkbeitrag währenddessen weiter, da ein laufender Widerspruch die Zahlungspflicht nicht aussetzt und Rückstände sonst zu Mahngebühren führen können.

Ein Widerspruch ist formlos möglich und kostet nichts. Ein Satz genügt: dass Sie dem Bescheid vom Datum X widersprechen und die Begründung nachreichen. Die Frist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe; welches Gericht anschließend zuständig ist, steht in der Rechtsbehelfsbelehrung Ihres Bescheids. Kostenlose Hilfe bekommen Sie bei den Sozialverbänden VdK und SoVD, bei Caritas und Diakonie und bei den Verbraucherzentralen.

Wo Sie kostenlose Hilfe beim Antrag bekommen

Sie müssen das nicht allein ausfüllen, und Beratung kostet nichts. Nach Paragraf 14 SGB I hat jede Behörde eine gesetzliche Beratungspflicht: Die Stelle, bei der Sie beantragen, muss Ihnen beim Ausfüllen helfen und Sie auf Leistungen hinweisen, die Ihnen zustehen. Bestehen Sie darauf, wenn Sie abgewiesen werden.

Unabhängig beraten die Sozialverbände VdK und SoVD, die Wohlfahrtsverbände Caritas, Diakonie, Arbeiterwohlfahrt und Paritätischer, die Verbraucherzentralen sowie die allgemeinen Sozialberatungsstellen der Kommunen. Für Mietfragen kommen die Mietervereine dazu, bei Schulden die anerkannten Schuldnerberatungsstellen. Diese Stellen kennen die örtliche Praxis der Ämter, was bei Ermessensentscheidungen oft mehr wert ist als die Kenntnis des Gesetzestextes.

Geht es um einen Widerspruch oder eine Klage vor dem Sozialgericht, gibt es Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe. Verfahren vor den Sozialgerichten sind für Versicherte und Leistungsempfänger gerichtskostenfrei. Der Gang zum Sozialgericht ist also kein finanzielles Risiko, und ein erheblicher Teil der Klagen gegen Sozialleistungsbescheide hat zumindest teilweise Erfolg.

Welche Leistungen Sie zusätzlich prüfen sollten

Sozialleistungen hängen zusammen: Der Bezug der einen schaltet oft die nächste frei, und genau diese Kette kennt kaum jemand. Prüfen Sie mit dem Geld-Finder in einem Durchgang alle Leistungen für Ihren Haushalt.

Wohngeld beantragen · Kinderzuschlag beantragen · Pflegegeld beantragen · Entlastungsbetrag Pflege beantragen · Geld-Finder für Sozialleistungen · Alle Leistungen im Überblick

Rechtsgrundlagen und amtliche Informationen: Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV), Paragraf 4, ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, Befreiung und Ermäßigung, Beitragsservice, Härtefallregelung im Detail, Gesetze im Internet, Übersicht Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.

Häufige Fragen

1Wer bekommt eine Härtefallbefreiung vom Rundfunkbeitrag?

Anspruch haben vor allem Menschen, deren Antrag auf eine Sozialleistung wie Wohngeld oder Grundsicherung abgelehnt wurde, weil ihr Einkommen die Bedarfsgrenze um weniger als 18,36 Euro im Monat übersteigt. Der Ablehnungsbescheid dient dabei als zentraler Nachweis. Wer bereits eine Sozialleistung bezieht, ist ohnehin regulär befreit und braucht keinen Härtefallantrag.

2Was genau wird bei der Härtefallbefreiung erlassen?

Erlassen wird der volle monatliche Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro je Wohnung. Die Befreiung gilt für den Zeitraum, in dem die Härtefallvoraussetzungen nachweislich vorlagen, und kann bei fortbestehender Situation auch für spätere Beitragsperioden neu beantragt werden.

3Kann ich die Befreiung auch rückwirkend beantragen?

Ja, die Härtefallbefreiung kann rückwirkend für bis zu drei Jahre beantragt werden, wenn die Voraussetzungen in diesem Zeitraum bereits vorlagen. Dafür müssen Sie die entsprechenden Ablehnungsbescheide oder Einkommensnachweise aus dieser Zeit vorlegen können.

4Muss ich den Rundfunkbeitrag während der Prüfung weiterzahlen?

Ja, solange keine Entscheidung des Beitragsservice vorliegt, bleibt die Zahlungspflicht bestehen. Stellen Sie die Zahlungen nicht eigenmächtig ein, weil sonst Mahngebühren und im schlimmsten Fall ein Vollstreckungsverfahren drohen, unabhängig vom Ausgang des Härtefallantrags.

5Welche Unterlagen brauche ich für den Härtefallantrag?

Der wichtigste Beleg ist der Ablehnungsbescheid der Sozialleistung, aus dem die genaue Differenz zwischen Einkommen und Bedarfsgrenze hervorgeht. Ergänzend sind aktuelle Einkommensnachweise wie Rentenbescheid oder Gehaltsabrechnungen sinnvoll, um die Angaben im Ablehnungsbescheid zu untermauern.

6Was passiert, wenn sich mein Einkommen nach der Befreiung ändert?

Eine dauerhafte Einkommensverbesserung, die die Differenz zur Bedarfsgrenze über 18,36 Euro hebt, sollten Sie dem Beitragsservice melden. Wird eine Änderung nicht gemeldet und die Befreiung war zu Unrecht gewährt, kann der Beitrag rückwirkend nachgefordert werden.

Quellen

Jede Zahl auf dieser Seite folgt diesen amtlichen Veröffentlichungen.

Weitere Leistungen

Offiziell & genau

Jede Zahl folgt den aktuellen Sätzen des BMF und verlinkt auf die offizielle Quelle.

Privat & sicher

Berechnungen laufen in Ihrem Browser. Ihre Zahlen werden nie gespeichert oder geteilt.

Kostenlos für alle

Kein Konto, keine Paywall, keine Limits. Alle unsere Tools sind komplett kostenlos.

Newsletter

Diese Woche im deutschen Steuerrecht, jeden Freitag

Neue Sätze, Fristen und BMF-Änderungen, die Ihr Geld betreffen, in einer kurzen E-Mail.

Eine E-Mail jeden Freitag. Jederzeit abbestellbar.