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Erwerbsminderungsrente beantragen: Anspruch und Höhe

Die Erwerbsminderungsrente zahlt die Deutsche Rentenversicherung, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen weniger als 6 Stunden täglich arbeiten können. Unter 3 Stunden gibt es die volle Rente, bei 3 bis unter 6 Stunden die halbe. Bewilligt wird meist befristet auf längstens 3 Jahre.

Experienced doctor consulting a patient in a medical office setting.
Foto: Vitaly Gariev / Pexels

Zuletzt geprüft: 16. Juli 2026

Was ist die Erwerbsminderungsrente und wer zahlt es?

Die Erwerbsminderungsrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können. Gezahlt wird sie von der Deutschen Rentenversicherung, nicht von der Krankenkasse und nicht vom Jobcenter. Rechtsgrundlage ist Paragraf 43 SGB VI. Maßgeblich ist dort nicht Ihre Diagnose, sondern die Frage, wie viele Stunden täglich Sie unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes noch arbeiten können.

Das Gesetz kennt zwei Stufen. Wer weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, gilt als voll erwerbsgemindert und erhält die volle Erwerbsminderungsrente. Wer noch drei bis unter sechs Stunden täglich schafft, ist teilweise erwerbsgemindert; diese Rente ist halb so hoch wie die volle. Ab sechs Stunden täglich besteht kein Anspruch, und zwar auch dann nicht, wenn Sie in Ihrem erlernten Beruf nicht mehr arbeiten können. Beurteilt wird das Leistungsvermögen für jede denkbare Tätigkeit.

Neben der gesundheitlichen steht eine versicherungsrechtliche Voraussetzung, die unabhängig davon geprüft wird. Sie müssen die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben, und in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen drei Jahre mit Pflichtbeiträgen liegen. An dieser zweiten Hürde scheitern Anträge auch dann, wenn die gesundheitliche Einschränkung unstrittig ist, etwa nach langen Jahren ohne Beschäftigung oder nach einer Selbstständigkeit ohne Versicherungspflicht.

Bewilligt wird die Rente in aller Regel nicht auf Dauer, sondern befristet auf längstens drei Jahre. Vor Ablauf der Frist stellen Sie einen Verlängerungsantrag, über den medizinisch neu entschieden wird. Hinzu kommt eine sehr hohe Ablehnungsquote: Ein erheblicher Teil der Erstanträge wird zurückgewiesen. Ein Widerspruch innerhalb eines Monats lohnt sich deshalb häufig, und viele Menschen erhalten die Rente erst im zweiten Anlauf oder nach einer Klage vor dem Sozialgericht.

Wer bekommt die Erwerbsminderungsrente?

Diese Voraussetzungen entscheiden. Prüfen Sie sie der Reihe nach gegen Ihre eigene Lage; eine einzige davon nicht zu erfüllen bedeutet nicht automatisch, dass kein Anspruch besteht.

  • Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können. Unter drei Stunden täglich führt zur vollen, drei bis unter sechs Stunden zur teilweisen Erwerbsminderungsrente.
  • Wer die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hat. Dazu zählen nicht nur Beitragszeiten aus Beschäftigung, sondern auch Kindererziehungszeiten und bestimmte Ersatzzeiten.
  • Wer in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge nachweisen kann. Zeiten mit Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Kindererziehung zählen dabei in der Regel mit.
  • Wer nur teilweise erwerbsgemindert ist, aber keinen Teilzeitarbeitsplatz findet. In dieser Lage wird die volle Rente als sogenannte Arbeitsmarktrente gezahlt.
  • Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit auch durch eine medizinische oder berufliche Rehabilitation nicht wiederhergestellt werden kann. Leistungen zur Teilhabe prüft die Rentenversicherung vorrangig vor der Rente.
  • Nicht erwerbsgemindert ist dagegen, wer noch sechs Stunden und mehr täglich arbeiten kann. Das gilt auch dann, wenn der erlernte Beruf gesundheitlich nicht mehr möglich ist.

Wie viel die Erwerbsminderungsrente steht Ihnen zu?

Stundengrenzen, Wartezeiten und Abschläge im ÜberblickBetrag
Volle Erwerbsminderung
Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
weniger als 3 Stunden täglich
Teilweise Erwerbsminderung
Diese Rente ist halb so hoch wie die volle
3 bis unter 6 Stunden täglich
Kein Anspruch6 Stunden und mehr täglich
Allgemeine Wartezeit5 Jahre
Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren3 Jahre
Abschlag je Monat des vorzeitigen Beginns0,3 Prozent
Höchster Abschlag
Erreicht nach 36 Monaten vorzeitigem Beginn
10,8 Prozent
Dauer der Bewilligung
Verlängerung auf Antrag möglich
längstens 3 Jahre
Frist für den Widerspruch1 Monat ab Bekanntgabe

Wie hoch Ihre Rente ausfällt, ergibt sich aus Ihrem Versicherungsverlauf, also aus den Entgeltpunkten, die Sie bis zum Eintritt der Erwerbsminderung gesammelt haben. Weil Sie vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden, wird ein Abschlag abgezogen: 0,3 Prozent für jeden Monat, um den die Rente vor der maßgeblichen Altersgrenze beginnt, höchstens jedoch 10,8 Prozent. Diesen Höchstwert erreichen die meisten, weil zwischen Rentenbeginn und Altersgrenze fast immer mehr als 36 Monate liegen.

Damit die Rente nicht allein aus den wenigen Beitragsjahren bis zur Erkrankung berechnet wird, rechnet die Rentenversicherung eine Zurechnungszeit hinzu. Sie stellt Sie so, als hätten Sie bis zu einem gesetzlich festgelegten Alter weitergearbeitet, bewertet mit dem Durchschnitt Ihres bisherigen Verdienstes. Gerade für jüngere Versicherte ist das der Teil der Berechnung, der die Rente überhaupt auf ein tragfähiges Niveau hebt. Was am Ende herauskommt, sagt Ihnen nur der Bescheid.

Teilweise erwerbsgemindert zu sein bedeutet nicht zwangsläufig, dass es nur die halbe Rente gibt. Finden Sie mit Ihrem verbliebenen Leistungsvermögen keinen Teilzeitarbeitsplatz, wird die volle Rente gezahlt. In der Praxis heißt diese Konstellation Arbeitsmarktrente. Sie ist der Grund, warum Versicherte mit einem Restleistungsvermögen von drei bis unter sechs Stunden am Ende doch die volle Leistung bekommen. Von sich aus weist darauf im Verfahren kaum jemand hin, gefragt werden muss also aktiv.

Reicht die Rente nicht zum Leben, kommt ergänzend die Grundsicherung bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII in Betracht. Sie wird beim Sozialamt beantragt und deckt die Lücke zum Bedarf, solange Sie dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Bei einer befristeten Rente kann stattdessen Bürgergeld in Betracht kommen. Beides zu prüfen lohnt sich, weil eine Erwerbsminderungsrente nach Abschlägen häufig unterhalb dessen liegt, was für Miete und Lebensunterhalt gebraucht wird.

Beispiel: Wie ein Antrag mit 52 Jahren tatsächlich verläuft

Ein durchgerechneter Fall sagt mehr als jede Voraussetzungenliste. Die Zahlen sind gerundet und ersetzen keinen Bescheid, zeigen aber die Größenordnung.

PositionWert
Ausgangslage52 Jahre, seit 14 Monaten arbeitsunfähig, Krankengeld läuft aus
Ärztliche EinschätzungLeistungsvermögen unter 3 Stunden täglich
Art der RenteVolle Erwerbsminderungsrente
Wartezeit5 Jahre erfüllt, 28 Beitragsjahre im Konto
Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren3 Jahre erfüllt, Krankengeldzeiten zählen mit
Abschlag36 Monate zu 0,3 Prozent, also 10,8 Prozent
Erster BescheidAblehnung, Restleistungsvermögen von 6 Stunden angenommen
WiderspruchInnerhalb eines Monats, Begründung mit neuen Befunden nachgereicht
ErgebnisBewilligung, befristet auf 3 Jahre
Ergänzend geprüftGrundsicherung nach SGB XII und Wohngeld

Der Fall zeigt die beiden Stellen, an denen sich solche Verfahren entscheiden. Die erste ist das Restleistungsvermögen: Der Gutachter nahm zunächst sechs Stunden an, die behandelnden Ärzte deutlich weniger, und erst die nachgereichten Befunde haben diese Lücke geschlossen. Die zweite ist der Abschlag von 10,8 Prozent, der dauerhaft bleibt und auch später bei der Altersrente nicht zurückgenommen wird. Wer nach der Bewilligung feststellt, dass der Betrag nicht reicht, sollte deshalb sofort die ergänzenden Leistungen prüfen, statt damit zu warten, bis die Mietrückstände auflaufen.

So beantragen Sie die Erwerbsminderungsrente

In dieser Reihenfolge, weil jeder Schritt den nächsten möglich macht. Ein unvollständiger Antrag wahrt in der Regel bereits die Frist, Unterlagen lassen sich nachreichen.

  1. Stellen Sie den Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung, online über deren Portal, schriftlich mit den Antragsvordrucken oder persönlich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle. Die Beratung dort ist kostenlos.
  2. Lassen Sie vorher Ihren Versicherungsverlauf klären. Ob die drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren zusammenkommen, entscheidet sich an Zeiten, die im Konto oft noch fehlen.
  3. Benennen Sie im Antrag alle behandelnden Ärztinnen und Ärzte, Kliniken und Reha-Einrichtungen und entbinden Sie sie von der Schweigepflicht. Ohne diese Erklärung kann die Rentenversicherung die Befunde nicht beiziehen.
  4. Rechnen Sie damit, dass ein ärztliches Gutachten veranlasst wird. Nehmen Sie den Termin wahr und schildern Sie Ihren Alltag an einem schlechten Tag, nicht an einem guten.
  5. Lesen Sie den Bescheid sofort und notieren Sie das Datum der Zustellung. Ab der Bekanntgabe läuft die Widerspruchsfrist von einem Monat, und sie läuft auch während einer Krankheit weiter.
  6. Ist die Rente befristet bewilligt, stellen Sie den Verlängerungsantrag etwa drei Monate vor Ablauf. Sonst entsteht eine Lücke, in der kein Geld fließt.

Welche Unterlagen brauchen Sie?

Legen Sie diese Unterlagen vor dem Ausfüllen bereit. Fehlende Nachweise sind der häufigste Grund, warum sich eine Bewilligung um Wochen verzögert.

  • Versicherungsnummer sowie Personalausweis oder Reisepass.
  • Aktuelle Befundberichte, Entlassungsberichte aus Kliniken und Reha-Einrichtungen sowie eine vollständige Liste aller behandelnden Ärztinnen und Ärzte mit Anschrift.
  • Nachweise über Zeiten der Arbeitsunfähigkeit sowie über den Bezug von Krankengeld und Arbeitslosengeld in den letzten Jahren.
  • Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes, soweit vorhanden.
  • Das Schreiben der Krankenkasse über das Ende des Krankengeldes, falls die Aussteuerung bevorsteht oder bereits erfolgt ist.
  • Bankverbindung und Steuer-Identifikationsnummer, weil die Rente an die Finanzverwaltung gemeldet wird.

Ab wann wird gezahlt, und gibt es Geld rückwirkend?

  • Die Rente beginnt mit dem Monat, in dem die Erwerbsminderung eingetreten ist, wenn Sie den Antrag innerhalb von drei Monaten danach stellen. Wer später beantragt, bekommt sie erst ab dem Antragsmonat.
  • Befristete Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden nicht vor Beginn des siebten Kalendermonats nach Eintritt der Erwerbsminderung gezahlt. Für die Zeit davor kommen Krankengeld oder Arbeitslosengeld in Betracht.
  • Die Befristung beträgt längstens drei Jahre. Verlängerungen sind möglich; ist eine Besserung nach mehrjähriger Befristung unwahrscheinlich, kommt eine unbefristete Rente in Betracht.
  • Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist formlos möglich, die Begründung dürfen Sie nachreichen.
  • Den Verlängerungsantrag sollten Sie etwa drei Monate vor Ablauf der Befristung stellen. Geht er zu spät ein, wird die Zahlung unterbrochen, auch wenn der Anspruch später bestätigt wird.
  • Wird der Widerspruch zurückgewiesen, haben Sie einen Monat Zeit für die Klage beim Sozialgericht. Das Verfahren ist für Versicherte gerichtskostenfrei.

Die häufigsten Irrtümer

Diese Annahmen halten mehr Menschen von einem Antrag ab als die tatsächlichen Voraussetzungen.

Ich kann meinen Beruf nicht mehr ausüben, also bekomme ich die Rente. Das Gesetz misst nicht den erlernten Beruf, sondern jede Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Wer sechs Stunden täglich irgendeine leichte Tätigkeit verrichten kann, ist nicht erwerbsgemindert. Umgekehrt stellen viele den Antrag gar nicht, weil sie glauben, mit einer Restfähigkeit stehe ihnen nichts zu. Genau dafür gibt es die teilweise Rente und die Arbeitsmarktrente.

Eine Ablehnung ist das Ende. Ein großer Teil der Erstanträge wird abgelehnt, und ein erheblicher Teil dieser Ablehnungen hält dem Widerspruch nicht stand. Der Widerspruch ist formlos möglich, kostet nichts und muss nur innerhalb eines Monats eingehen. Die Begründung dürfen Sie nachreichen. Wer nach dem ersten Bescheid aufgibt, verzichtet auf ein Verfahren, das in der Praxis oft erst im zweiten Schritt entschieden wird.

Mit einer Erwerbsminderungsrente darf ich nichts mehr dazuverdienen. Ein Hinzuverdienst ist möglich. Dafür gelten jährliche Grenzen, die sich nach der Art der Rente richten und die Ihnen die Rentenversicherung nennt. Bei Überschreiten wird die Rente gekürzt, sie entfällt nicht automatisch. Die Sorge, den gesamten Anspruch zu verlieren, hält Menschen davon ab, überhaupt zu beantragen oder eine kleine Beschäftigung anzunehmen.

Sonderfälle, die häufig übersehen werden

Die Regelfälle stehen oben. Diese Konstellationen entscheiden in der Praxis über viele Anträge und stehen in keinem Merkblatt an prominenter Stelle.

Arbeitsmarktrente bei teilweiser Erwerbsminderung. Wer nur noch drei bis unter sechs Stunden täglich arbeiten kann und keinen Teilzeitarbeitsplatz findet, bekommt die volle Rente statt der halben. Der Arbeitsmarkt gilt in diesem Fall als verschlossen. Diese Regel steht in keinem Merkblatt an prominenter Stelle, entscheidet aber über viele Verfahren. Sprechen Sie sie im Antrag und im Widerspruch ausdrücklich an.

Rehabilitation hat Vorrang vor der Rente. Die Rentenversicherung prüft zuerst, ob Ihre Erwerbsfähigkeit durch eine medizinische oder berufliche Rehabilitation wiederhergestellt werden kann. Ein Rentenantrag kann deshalb in einen Reha-Antrag umgedeutet werden, und aus einer abgeschlossenen Reha wird ein Rentenverfahren, wenn der Entlassungsbericht ein Leistungsvermögen unter sechs Stunden feststellt.

Die Befristung und der Verlängerungsantrag. Eine befristete Rente endet ohne weitere Nachricht mit Ablauf der Frist. Der Verlängerungsantrag gehört etwa drei Monate vorher gestellt, damit die medizinische Prüfung rechtzeitig abgeschlossen ist. Wird er vergessen, entsteht eine Zahlungslücke, die sich später nur mühsam schließen lässt, und der Lebensunterhalt muss in dieser Zeit anders gesichert werden.

Wenn die Beitragszeiten nicht reichen. Fehlen die drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren, wird der Antrag abgelehnt, auch bei schwerer Erkrankung. Der Zeitraum kann sich allerdings durch Anwartschaftserhaltungszeiten verlängern, etwa durch Zeiten der Kindererziehung oder der Pflege. Besteht dauerhaft volle Erwerbsminderung, bleibt in dieser Lage die Grundsicherung nach dem SGB XII, die keine Beitragszeiten voraussetzt.

Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Die Ablehnungsquote bei Erstanträgen ist sehr hoch, und die Begründung lautet fast immer gleich: Das Restleistungsvermögen betrage sechs Stunden täglich. Lesen Sie den Bescheid deshalb daraufhin, welches Gutachten zugrunde liegt und welche Befunde darin ausgewertet wurden. Häufig fehlen aktuelle Berichte, oder mehrere Erkrankungen wurden einzeln beurteilt statt in ihrem Zusammenwirken. Legen Sie innerhalb eines Monats Widerspruch ein, fordern Sie Akteneinsicht an und lassen Sie sich von Ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten eine Stellungnahme zum täglichen Leistungsvermögen in Stunden geben.

Ein Widerspruch ist formlos möglich und kostet nichts. Ein Satz genügt: dass Sie dem Bescheid vom Datum X widersprechen und die Begründung nachreichen. Die Frist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe; welches Gericht anschließend zuständig ist, steht in der Rechtsbehelfsbelehrung Ihres Bescheids. Kostenlose Hilfe bekommen Sie bei den Sozialverbänden VdK und SoVD, bei Caritas und Diakonie und bei den Verbraucherzentralen.

Wo Sie kostenlose Hilfe beim Antrag bekommen

Sie müssen das nicht allein ausfüllen, und Beratung kostet nichts. Nach Paragraf 14 SGB I hat jede Behörde eine gesetzliche Beratungspflicht: Die Stelle, bei der Sie beantragen, muss Ihnen beim Ausfüllen helfen und Sie auf Leistungen hinweisen, die Ihnen zustehen. Bestehen Sie darauf, wenn Sie abgewiesen werden.

Unabhängig beraten die Sozialverbände VdK und SoVD, die Wohlfahrtsverbände Caritas, Diakonie, Arbeiterwohlfahrt und Paritätischer, die Verbraucherzentralen sowie die allgemeinen Sozialberatungsstellen der Kommunen. Für Mietfragen kommen die Mietervereine dazu, bei Schulden die anerkannten Schuldnerberatungsstellen. Diese Stellen kennen die örtliche Praxis der Ämter, was bei Ermessensentscheidungen oft mehr wert ist als die Kenntnis des Gesetzestextes.

Geht es um einen Widerspruch oder eine Klage vor dem Sozialgericht, gibt es Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe. Verfahren vor den Sozialgerichten sind für Versicherte und Leistungsempfänger gerichtskostenfrei. Der Gang zum Sozialgericht ist also kein finanzielles Risiko, und ein erheblicher Teil der Klagen gegen Sozialleistungsbescheide hat zumindest teilweise Erfolg.

Welche Leistungen Sie zusätzlich prüfen sollten

Sozialleistungen hängen zusammen: Der Bezug der einen schaltet oft die nächste frei, und genau diese Kette kennt kaum jemand. Prüfen Sie mit dem Geld-Finder in einem Durchgang alle Leistungen für Ihren Haushalt.

Wohngeld beantragen · Pflegegeld beantragen · Entlastungsbetrag in der Pflege beantragen · Alle Leistungen im Überblick

Rechtsgrundlagen und amtliche Informationen: Paragraf 43 SGB VI, Rente wegen Erwerbsminderung, Paragraf 77 SGB VI, Zugangsfaktor und Abschläge, Paragraf 101 SGB VI, Beginn der Rente, Paragraf 102 SGB VI, Befristung der Rente, Paragraf 41 SGB XII, Grundsicherung bei Erwerbsminderung, Deutsche Rentenversicherung.

Häufige Fragen

1Wie viele Stunden darf ich noch arbeiten können, um Erwerbsminderungsrente zu bekommen?

Weniger als drei Stunden täglich führen zur vollen Erwerbsminderungsrente, drei bis unter sechs Stunden zur teilweisen. Ab sechs Stunden täglich besteht kein Anspruch. Gemessen wird das Leistungsvermögen für jede Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, nicht für Ihren bisherigen Beruf.

2Wie hoch sind die Abschläge bei der Erwerbsminderungsrente?

0,3 Prozent für jeden Monat, um den die Rente vor der maßgeblichen Altersgrenze beginnt, höchstens 10,8 Prozent. Diesen Höchstwert erreichen die meisten Versicherten, weil der Abstand zur Altersgrenze in der Regel mehr als 36 Monate beträgt. Der Abschlag bleibt auch bestehen, wenn später die Altersrente folgt.

3Warum wird die Rente nur befristet bewilligt?

Weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass sich der Gesundheitszustand bessern kann. Die Befristung beträgt längstens drei Jahre und wird auf Antrag verlängert, wenn die Erwerbsminderung fortbesteht. Stellen Sie den Verlängerungsantrag etwa drei Monate vor Ablauf, sonst entsteht eine Lücke in der Zahlung.

4Was kann ich tun, wenn mein Antrag abgelehnt wird?

Legen Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides Widerspruch ein. Das ist formlos möglich und kostenlos, die Begründung können Sie nachreichen. Verlangen Sie Akteneinsicht, damit Sie das Gutachten kennen, und lassen Sie sich von Ihren Ärztinnen und Ärzten das tägliche Leistungsvermögen in Stunden bescheinigen.

5Was passiert, wenn die Erwerbsminderungsrente nicht zum Leben reicht?

Dann prüfen Sie ergänzende Leistungen. Bei dauerhafter voller Erwerbsminderung kommt die Grundsicherung nach dem SGB XII beim Sozialamt in Betracht, bei befristeter Rente unter Umständen Bürgergeld. Auch Wohngeld als Zuschuss zur Miete ist möglich, solange keine dieser Leistungen bezogen wird.

6Bekomme ich die volle Rente, wenn ich keinen Teilzeitarbeitsplatz finde?

Ja, in diesem Fall wird die volle Rente gezahlt, obwohl Sie medizinisch nur teilweise erwerbsgemindert sind. Der Arbeitsmarkt gilt dann als verschlossen, und die Leistung heißt in der Praxis Arbeitsmarktrente. Sprechen Sie diesen Punkt im Antrag und im Widerspruch ausdrücklich an, weil er sonst leicht übergangen wird.

Quellen

Jede Zahl auf dieser Seite folgt diesen amtlichen Veröffentlichungen.

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