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Krankengeld beantragen 2026: Höhe, Fristen, Unterlagen

Krankengeld beträgt 70 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts, höchstens aber 90 Prozent des Nettoentgelts, und wird kalendertäglich gezahlt. Es beginnt ab der siebten Woche derselben Erkrankung, nachdem der Arbeitgeber sechs Wochen lang den Lohn fortgezahlt hat. Die Höchstdauer liegt bei 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit, die sechs Wochen Lohnfortzahlung eingerechnet.

Crop African American female doctor with professional equipment doing examination of ear of woman lying on bed in hospital ward
Foto: RDNE Stock project / Pexels

Zuletzt geprüft: 16. Juli 2026

Was ist Krankengeld und wer zahlt es?

Krankengeld ist die Lohnersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die wegen Krankheit länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind. Geregelt ist es in den Paragrafen 47 und 48 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch. Es tritt an die Stelle des Lohns, wenn der Arbeitgeber seine Pflicht zur Entgeltfortzahlung erfüllt hat und keinen Lohn mehr zahlt.

Die Höhe beträgt 70 Prozent des zuletzt erzielten Bruttoarbeitsentgelts, gedeckelt auf höchstens 90 Prozent des Nettoentgelts. Berechnet wird kalendertäglich, also einschließlich Wochenenden und Feiertagen, nicht nur für Arbeitstage. Von dem errechneten Betrag werden noch die Beiträge zur Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgezogen, sodass der ausgezahlte Betrag niedriger ist als der theoretische Bruttosatz.

Anspruch haben in erster Linie pflichtversicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Freiwillig versicherte Selbstständige erhalten Krankengeld nur, wenn sie einen Wahltarif mit Krankengeldanspruch bei ihrer Kasse abgeschlossen haben. Ohne diesen Tarif besteht für Selbstständige im Krankheitsfall keinerlei Ersatzleistung durch die Krankenkasse.

Eine besondere Form ist das Kinderkrankengeld, das gezahlt wird, wenn Sie ein erkranktes Kind unter zwölf Jahren zu Hause betreuen müssen und deshalb selbst nicht arbeiten können. Es funktioniert nach denselben Grundsätzen wie das reguläre Krankengeld, nur bezogen auf die Betreuung des Kindes statt auf die eigene Erkrankung. Voraussetzung ist eine ärztliche Bescheinigung, dass das Kind der Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege bedarf.

Wer bekommt Krankengeld?

Diese Voraussetzungen entscheiden. Prüfen Sie sie der Reihe nach gegen Ihre eigene Lage; eine einzige davon nicht zu erfüllen bedeutet nicht automatisch, dass kein Anspruch besteht.

  • Gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab der siebten Woche derselben Erkrankung. Die ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber den vollen Lohn.
  • Freiwillig versicherte Selbstständige nur mit Wahltarif oder gewähltem Krankengeldanspruch.
  • Auch für die Pflege eines erkrankten Kindes unter zwölf Jahren, als Kinderkrankengeld.
  • Bezogen wird es bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit.

Wie viel Krankengeld steht Ihnen zu?

Wichtige Werte und Fristen beim KrankengeldBetrag
Höhe des Krankengeldes
höchstens 90 Prozent des Nettoentgelts
70 Prozent des Bruttoentgelts
Beginn des Anspruchsab der 7. Woche derselben Erkrankung
Dauer der Entgeltfortzahlung durch Arbeitgeber6 Wochen
Höchstdauer Krankengeld
einschließlich der 6 Wochen Lohnfortzahlung
78 Wochen innerhalb von 3 Jahren
Frist für Folgebescheinigungspätestens am nächsten Werktag
Meldefrist an die Krankenkasseinnerhalb einer Woche
Widerspruchsfrist gegen Beendigung durch MD1 Monat

Die häufigste Ursache dafür, dass Krankengeld gekürzt oder ganz gestrichen wird, ist keine inhaltliche Ablehnung, sondern eine formale Lücke in den Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Die Folgebescheinigung muss spätestens am nächsten Werktag nach dem Ende der vorherigen ausgestellt werden. Ein einziger Tag ohne gültige Bescheinigung, etwa weil der Arzttermin verschoben wurde, kann den durchgehenden Anspruch beenden und eine Neubewilligung erschweren.

Die Höchstdauer von 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gilt für dieselbe Krankheit und schließt die sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber mit ein. Wer also sechs Wochen Lohnfortzahlung erhalten hat, bekommt danach noch für maximal 72 Wochen Krankengeld für diese Erkrankung. Erst nach Ablauf der Blockfrist von drei Jahren beginnt für dieselbe Diagnose wieder ein neuer Anspruchszeitraum.

Die Krankenkasse ist verpflichtet, Sie über den bevorstehenden Ablauf der Lohnfortzahlung zu informieren und meldet sich in der Regel von selbst mit einem Auszahlschein. Verlassen Sie sich darauf jedoch nicht vollständig: Melden Sie die fortdauernde Arbeitsunfähigkeit selbst zusätzlich, denn der Anspruch ruht, solange die Kasse keine Meldung über die Arbeitsunfähigkeit erhalten hat. Die Meldung sollte innerhalb einer Woche erfolgen, um Zahlungslücken zu vermeiden.

Die Krankenkasse kann während des Bezugs den Medizinischen Dienst einschalten, um die fortbestehende Arbeitsunfähigkeit zu prüfen. Versäumte Termine dort führen häufig direkt zur Einstellung der Zahlung, unabhängig davon, ob tatsächlich Genesung eingetreten ist. Erscheinen Sie deshalb unbedingt zu jedem angesetzten Termin, auch wenn Sie sich subjektiv noch krank fühlen und die Untersuchung als überflüssig empfinden.

Beispiel: Krankengeld nach sechs Wochen Lohnfortzahlung

Ein durchgerechneter Fall sagt mehr als jede Voraussetzungenliste. Die Zahlen sind gerundet und ersetzen keinen Bescheid, zeigen aber die Größenordnung.

PositionWert
AusgangslageBruttomonatsentgelt 3.000 Euro, arbeitsunfähig seit 8 Wochen
Lohnfortzahlung durch Arbeitgebervolle 6 Wochen Lohn bereits erhalten
Beginn Krankengeldab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit
Berechnungsgrundlage70 Prozent von rund 100 Euro kalendertäglichem Brutto
Deckelung prüfen90 Prozent des Nettotagesentgelts als Obergrenze
AbzügeBeiträge zur Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung
Bescheinigungenlückenlose Folgebescheinigung am nächsten Werktag beantragt
Maximale Restdauer72 Wochen für diese Erkrankung, da 6 Wochen schon verbraucht

Entscheidend in diesem Beispiel ist nicht nur die Berechnung der 70 Prozent, sondern die lückenlose Kette der Bescheinigungen. Selbst bei korrekter Berechnung verliert die Betroffene ihren Anspruch, wenn zwischen zwei Bescheinigungen ein einziger Werktag ohne gültiges Attest liegt. Die sechs Wochen Lohnfortzahlung zählen zudem voll auf die 78-Wochen-Höchstdauer an, sodass für dieselbe Krankheit real nur noch 72 Wochen Krankengeld möglich sind.

So beantragen Sie Krankengeld

In dieser Reihenfolge, weil jeder Schritt den nächsten möglich macht. Ein unvollständiger Antrag wahrt in der Regel bereits die Frist, Unterlagen lassen sich nachreichen.

  1. Die Arbeitsunfähigkeit lückenlos durch ärztliche Bescheinigungen belegen. Die elektronische Meldung geht heute meist direkt an die Kasse.
  2. Wichtig: Die Folgebescheinigung muss spätestens am nächsten Werktag nach dem Ende der vorherigen ausgestellt werden. Eine Lücke von einem Tag kann den Anspruch beenden.
  3. Die Krankenkasse meldet sich meist von selbst und schickt einen Auszahlschein.
  4. Die Kasse kann den Medizinischen Dienst einschalten. Termine dort unbedingt wahrnehmen.

Welche Unterlagen brauchen Sie?

Legen Sie diese Unterlagen vor dem Ausfüllen bereit. Fehlende Nachweise sind der häufigste Grund, warum sich eine Bewilligung um Wochen verzögert.

  • Lückenlose Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
  • Auszahlschein der Krankenkasse
  • Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers
  • Bei Kinderkrankengeld: ärztliche Bescheinigung über die Erkrankung des Kindes

Ab wann wird gezahlt, und gibt es Geld rückwirkend?

  • Der Anspruch ruht, solange die Krankenkasse die Arbeitsunfähigkeit nicht gemeldet bekommt. Melden Sie sie innerhalb einer Woche.
  • Die 78 Wochen zählen ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit, einschließlich der sechs Wochen Lohnfortzahlung.
  • Gegen eine Beendigung durch den Medizinischen Dienst können Sie Widerspruch einlegen. Die Frist beträgt einen Monat.

Die häufigsten Irrtümer

Diese Annahmen halten mehr Menschen von einem Antrag ab als die tatsächlichen Voraussetzungen.

Ich bekomme automatisch meinen vollen Lohn weiter. Nach sechs Wochen endet die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber vollständig, und Krankengeld ersetzt nur noch 70 Prozent des Bruttos, gedeckelt auf 90 Prozent des Nettos. Viele Versicherte kalkulieren ihre laufenden Kosten nach dem alten Nettogehalt weiter und geraten dadurch in finanzielle Schwierigkeiten. Rechnen Sie den tatsächlichen Auszahlungsbetrag rechtzeitig gegen, sobald absehbar ist, dass die sechs Wochen nicht ausreichen werden.

Ein Tag ohne Attest macht nichts. Das ist der teuerste Irrtum bei dieser Leistung. Die Folgebescheinigung muss spätestens am nächsten Werktag nach dem Ende der vorherigen ausgestellt werden, sonst kann die durchgehende Arbeitsunfähigkeit als unterbrochen gelten und der Anspruch endet. Vereinbaren Sie Folgetermine deshalb immer vor Ablauf der aktuellen Bescheinigung, nicht erst danach.

Selbstständige haben denselben Anspruch wie Angestellte. Nur wer als Selbstständiger freiwillig versichert ist und zusätzlich einen Wahltarif mit Krankengeldanspruch gewählt hat, erhält im Krankheitsfall überhaupt eine Zahlung von der Kasse. Ohne diesen Tarif gibt es keinerlei Lohnersatz, egal wie lange die Erkrankung dauert. Das unterscheidet Selbstständige grundlegend von pflichtversicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.

Sonderfälle, die häufig übersehen werden

Die Regelfälle stehen oben. Diese Konstellationen entscheiden in der Praxis über viele Anträge und stehen in keinem Merkblatt an prominenter Stelle.

Selbstständige ohne Wahltarif. Freiwillig versicherte Selbstständige haben nur dann Anspruch auf Krankengeld, wenn sie zuvor bei ihrer Krankenkasse einen Wahltarif mit Krankengeldanspruch abgeschlossen haben. Ohne diesen Tarif zahlt die Kasse im Krankheitsfall gar nichts, unabhängig davon, wie lange die Arbeitsunfähigkeit dauert. Prüfen Sie als Selbstständiger frühzeitig, ob ein solcher Tarif für Sie sinnvoll ist, denn ein nachträglicher Abschluss während bestehender Krankheit ist ausgeschlossen.

Kinderkrankengeld für erkrankte Kinder. Wenn Ihr Kind unter zwölf Jahren erkrankt und der Beaufsichtigung bedarf, können Sie Kinderkrankengeld beantragen, sofern niemand anderes im Haushalt die Betreuung übernehmen kann. Notwendig ist eine ärztliche Bescheinigung über die Erkrankung des Kindes. Die Berechnung folgt denselben Grundsätzen wie beim regulären Krankengeld, bezogen auf Ihr eigenes Arbeitsentgelt.

Wiederholte Arbeitsunfähigkeit wegen derselber Krankheit. Die 78 Wochen gelten je Krankheit innerhalb einer Blockfrist von drei Jahren. Erkranken Sie an einer neuen, unabhängigen Krankheit, beginnt für diese ein eigener Anspruchszeitraum, auch wenn Sie gerade erst aus einem langen Krankengeldbezug wegen einer anderen Erkrankung kommen. Die Abgrenzung, ob es sich um dieselbe oder eine neue Krankheit handelt, wird von der Krankenkasse anhand der ärztlichen Diagnosen geprüft und ist oft strittig.

Ruhen des Anspruchs bei verspäteter Meldung. Solange die Krankenkasse keine Meldung über die fortbestehende Arbeitsunfähigkeit erhalten hat, ruht der Anspruch auf Krankengeld vollständig. Das gilt auch dann, wenn die Arbeitsunfähigkeit tatsächlich durchgehend bestanden hat. Melden Sie deshalb jede neue Bescheinigung möglichst sofort und verlassen Sie sich nicht allein auf die elektronische Übermittlung durch die Arztpraxis.

Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Wird der Krankengeldbezug durch ein Gutachten des Medizinischen Dienstes vorzeitig beendet, können Sie dagegen innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Prüfen Sie zunächst, ob das Gutachten Ihre tatsächlichen gesundheitlichen Einschränkungen vollständig erfasst hat, und legen Sie im Zweifel eine ausführliche Stellungnahme Ihres behandelnden Arztes bei. Reichen Sie den Widerspruch schriftlich bei der Krankenkasse ein und bestehen Sie bei Bedarf auf einer erneuten ärztlichen Begutachtung, da Aktenlage-Entscheidungen häufig angreifbar sind.

Ein Widerspruch ist formlos möglich und kostet nichts. Ein Satz genügt: dass Sie dem Bescheid vom Datum X widersprechen und die Begründung nachreichen. Die Frist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe; welches Gericht anschließend zuständig ist, steht in der Rechtsbehelfsbelehrung Ihres Bescheids. Kostenlose Hilfe bekommen Sie bei den Sozialverbänden VdK und SoVD, bei Caritas und Diakonie und bei den Verbraucherzentralen.

Wo Sie kostenlose Hilfe beim Antrag bekommen

Sie müssen das nicht allein ausfüllen, und Beratung kostet nichts. Nach Paragraf 14 SGB I hat jede Behörde eine gesetzliche Beratungspflicht: Die Stelle, bei der Sie beantragen, muss Ihnen beim Ausfüllen helfen und Sie auf Leistungen hinweisen, die Ihnen zustehen. Bestehen Sie darauf, wenn Sie abgewiesen werden.

Unabhängig beraten die Sozialverbände VdK und SoVD, die Wohlfahrtsverbände Caritas, Diakonie, Arbeiterwohlfahrt und Paritätischer, die Verbraucherzentralen sowie die allgemeinen Sozialberatungsstellen der Kommunen. Für Mietfragen kommen die Mietervereine dazu, bei Schulden die anerkannten Schuldnerberatungsstellen. Diese Stellen kennen die örtliche Praxis der Ämter, was bei Ermessensentscheidungen oft mehr wert ist als die Kenntnis des Gesetzestextes.

Geht es um einen Widerspruch oder eine Klage vor dem Sozialgericht, gibt es Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe. Verfahren vor den Sozialgerichten sind für Versicherte und Leistungsempfänger gerichtskostenfrei. Der Gang zum Sozialgericht ist also kein finanzielles Risiko, und ein erheblicher Teil der Klagen gegen Sozialleistungsbescheide hat zumindest teilweise Erfolg.

Welche Leistungen Sie zusätzlich prüfen sollten

Sozialleistungen hängen zusammen: Der Bezug der einen schaltet oft die nächste frei, und genau diese Kette kennt kaum jemand. Prüfen Sie mit dem Geld-Finder in einem Durchgang alle Leistungen für Ihren Haushalt.

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Rechtsgrundlagen und amtliche Informationen: Paragraf 47 SGB V, Berechnung des Krankengeldes, Paragraf 48 SGB V, Dauer des Krankengeldes, Paragraf 45 SGB V, Krankengeld bei Erkrankung des Kindes, Paragraf 49 SGB V, Ruhen des Anspruchs, GKV-Spitzenverband, Informationen zum Krankengeld.

Häufige Fragen

1Wie hoch ist das Krankengeld genau?

Krankengeld beträgt 70 Prozent des zuletzt erzielten Bruttoarbeitsentgelts, darf aber 90 Prozent des Nettoentgelts nicht überschreiten. Berechnet wird kalendertäglich, also auch für Wochenenden und Feiertage. Von dem Betrag werden noch Beiträge zur Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgezogen, sodass der tatsächliche Auszahlungsbetrag niedriger liegt als der theoretische Prozentsatz.

2Ab wann wird Krankengeld gezahlt?

Krankengeld wird ab der siebten Woche derselben Erkrankung gezahlt, nachdem der Arbeitgeber sechs Wochen lang den vollen Lohn im Rahmen der Entgeltfortzahlung gezahlt hat. Voraussetzung ist, dass die Arbeitsunfähigkeit lückenlos durch ärztliche Bescheinigungen belegt ist. Der Anspruch ruht, solange die Krankenkasse keine Meldung über die Arbeitsunfähigkeit erhalten hat.

3Wie lange kann ich maximal Krankengeld beziehen?

Die Höchstdauer liegt bei 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit, einschließlich der sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Nach Abzug dieser sechs Wochen bleiben also maximal 72 Wochen Krankengeld für dieselbe Erkrankung. Erst nach Ablauf der Dreijahresfrist beginnt für diese Diagnose ein neuer Anspruchszeitraum.

4Was passiert, wenn eine Folgebescheinigung zu spät ausgestellt wird?

Die Folgebescheinigung muss spätestens am nächsten Werktag nach dem Ende der vorherigen Bescheinigung ausgestellt werden. Wird diese Frist verpasst, kann die Krankenkasse die durchgehende Arbeitsunfähigkeit als unterbrochen ansehen und die Zahlung einstellen. Das ist der häufigste praktische Grund für den Verlust von Krankengeldansprüchen und lässt sich nur durch rechtzeitige Arzttermine vermeiden.

5Bekommen Selbstständige auch Krankengeld?

Nur freiwillig versicherte Selbstständige, die bei ihrer Krankenkasse einen Wahltarif mit Krankengeldanspruch abgeschlossen haben, erhalten im Krankheitsfall eine Zahlung. Ohne diesen Tarif besteht für Selbstständige kein Anspruch auf Krankengeld, unabhängig von der Dauer der Erkrankung. Ein solcher Tarif sollte deshalb möglichst vor Eintritt einer Krankheit abgeschlossen werden.

6Was ist Kinderkrankengeld und wer kann es beantragen?

Kinderkrankengeld erhalten Eltern, die wegen der notwendigen Betreuung eines erkrankten Kindes unter zwölf Jahren selbst nicht arbeiten können. Voraussetzung ist eine ärztliche Bescheinigung über die Erkrankung des Kindes und dass keine andere im Haushalt lebende Person die Betreuung übernehmen kann. Die Berechnung erfolgt wie beim regulären Krankengeld auf Basis Ihres eigenen Arbeitsentgelts.

Quellen

Jede Zahl auf dieser Seite folgt diesen amtlichen Veröffentlichungen.

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