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Sozialticket beantragen: Anspruch, Kosten, Sozialpass

Ein Sozialticket ist eine vergünstigte Fahrkarte für den öffentlichen Nahverkehr, die es in vielen, aber nicht allen Städten und Landkreisen gibt. Es gibt keine bundesweit einheitliche Regelung und keinen bundesweit festen Preis, sondern über 100 verschiedene kommunale Regelungen. Berechtigt sind meist Beziehende von Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung oder Wohngeld, die Zuständigkeit liegt beim Sozialamt oder der Stadtverwaltung vor Ort.

A striking orange tram travels through a bustling city street, showcasing urban public transportation.
Foto: Catalin Moraru / Pexels

Zuletzt geprüft: 16. Juli 2026

Was ist das Sozialticket und wer zahlt es?

Ein Sozialticket ist eine ermäßigte Fahrkarte für Busse und Bahnen im örtlichen Nahverkehr, die Menschen mit geringem Einkommen den Zugang zu Mobilität erleichtern soll. Anders als bei Bürgergeld oder Wohngeld gibt es dafür kein Bundesgesetz. Jede Stadt, jeder Landkreis und jeder Verkehrsverbund entscheidet selbst, ob es ein solches Ticket gibt, wer es bekommt und zu welchem Preis es verkauft wird.

Das führt dazu, dass die Situation in Deutschland völlig uneinheitlich ist. In einigen Großstädten gibt es seit Jahren etablierte Sozialtickets mit festen Rabatten auf die Monatskarte, in anderen Regionen existiert überhaupt kein vergleichbares Angebot. Wer umzieht, muss sich deshalb jedes Mal neu erkundigen, ob am neuen Wohnort eine solche Vergünstigung existiert.

Neben dem reinen Sozialticket bieten manche Kommunen einen sogenannten Sozialpass an. Dieser Ausweis berechtigt nicht nur zu einem vergünstigten Ticket, sondern häufig auch zu Ermäßigungen im Schwimmbad, in der Stadtbibliothek, im Museum oder an der Volkshochschule. Viele Ämter weisen von sich aus nicht auf den Sozialpass hin, sodass es sich lohnt, aktiv danach zu fragen.

Zuständig für die Ausstellung ist in aller Regel das Sozialamt der Stadt oder Gemeinde, manchmal auch eine eigene Stelle des Verkehrsverbunds. Wegen der kommunalen Zersplitterung gibt es auch keine einheitliche Antragsstelle: Sie müssen sich bei Ihrer Stadtverwaltung, Ihrem Landkreis oder direkt beim örtlichen Verkehrsbetrieb informieren, welches Verfahren bei Ihnen gilt.

Wer bekommt ein Sozialticket?

Diese Voraussetzungen entscheiden. Prüfen Sie sie der Reihe nach gegen Ihre eigene Lage; eine einzige davon nicht zu erfüllen bedeutet nicht automatisch, dass kein Anspruch besteht.

  • Menschen mit geringem Einkommen in Städten und Kreisen, die ein Sozialticket oder einen Sozialpass anbieten.
  • Eine bundesweite Regelung gibt es nicht. Bedingungen und Preise setzen Städte, Kreise und Verkehrsverbünde eigenständig fest.
  • Berechtigt sind je nach Ort Beziehende von Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen sowie Inhaberinnen und Inhaber eines Wohnberechtigungsscheins.
  • Manche Kommunen geben einen Sozialpass, der zusätzlich Ermäßigungen für Schwimmbad, Bibliothek, Museum und Volkshochschule eröffnet.
  • Ob Sie berechtigt sind, hängt allein von der örtlichen Regelung ab, nicht von einem Bundesgesetz.

Wie viel günstiger ist es?

Wovon der Preis des Sozialtickets abhängtBetrag
Regulärer Preis der Monatskarte
Grundlage für den Rabatt ist meist der reguläre Tarif vor Ort
abhängig vom örtlichen Verkehrsverbund
Höhe der Ermäßigung
Reicht von einem Festbetrag bis zu einem Prozentsatz auf den Normalpreis
von der kommunalen Satzung festgelegt
Geltungsbereichin der Regel nur innerhalb des zuständigen Verkehrsverbunds
Aktueller Preisnur bei Sozialamt, Stadtverwaltung oder Verkehrsverbund erfragbar
Sozialpass-Zusatzrabatteabhängig von der jeweiligen Kommune, teils Schwimmbad, Bibliothek, Museum, Volkshochschule
Bundesweite Regelungexistiert nicht

Wer Anspruch auf ein Sozialticket hat, hängt vollständig von der jeweiligen kommunalen Satzung ab. In den meisten Orten reicht der Bezug von Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter oder Wohngeld als Nachweis. Manche Kommunen beziehen auch Empfängerinnen und Empfänger von Kinderzuschlag, Asylbewerberleistungen oder Inhaberinnen eines Wohnberechtigungsscheins ein, andere schließen einzelne dieser Gruppen ausdrücklich aus.

Der Preis des Sozialtickets wird ebenfalls örtlich festgelegt und orientiert sich meist am regulären Preis der Monatskarte im jeweiligen Verkehrsverbund. Da sich diese Preise von Region zu Region erheblich unterscheiden, lässt sich kein bundesweiter Betrag nennen. Verlässliche Auskunft über den aktuellen Preis gibt ausschließlich die Stadtverwaltung, das Sozialamt oder der örtliche Verkehrsverbund selbst.

Ein zentraler Grund, warum viele Berechtigte kein Sozialticket nutzen, ist schlicht Unwissen über die Existenz des Angebots. Weil es keine bundesweite Kampagne und keine einheitliche Bezeichnung gibt, taucht das Sozialticket in Bescheiden von Jobcenter oder Sozialamt oft nicht automatisch auf. Wer nicht gezielt danach fragt, erfährt häufig gar nicht, dass es in der eigenen Stadt ein entsprechendes Angebot gibt.

Ein zweiter Grund liegt darin, dass Sozialticket und Sozialpass oft getrennt beworben werden, obwohl sie zusammenhängen. Manche Ämter stellen nur auf ausdrückliche Nachfrage den Sozialpass aus, der zusätzliche Vergünstigungen im kulturellen und sportlichen Bereich eröffnet. Wer nur das Ticket beantragt, verschenkt dadurch häufig weitere Ermäßigungen, die im selben Amtsgang möglich gewesen wären.

Beispiel: Wie eine Bürgergeld-Empfängerin an ihr Sozialticket kommt

Ein durchgerechneter Fall sagt mehr als jede Voraussetzungenliste. Die Zahlen sind gerundet und ersetzen keinen Bescheid, zeigen aber die Größenordnung.

PositionWert
AusgangslageAlleinstehende Frau, bezieht Bürgergeld, wohnt in einer Stadt mit eigenem Verkehrsverbund
Erster SchrittSie erkundigt sich bei der Stadtverwaltung, ob ein Sozialticket oder ein Sozialpass angeboten wird
NachweisSie legt ihren aktuellen Bürgergeldbescheid als Einkommensnachweis vor
AntragSie füllt das Antragsformular des Sozialamts aus und reicht ein Passfoto ein
AusstellungDas Amt stellt einen Berechtigungsnachweis oder direkt den Sozialpass aus
Kauf des TicketsMit dem Nachweis kauft sie die vergünstigte Fahrkarte beim Verkehrsverbund
ZusatznutzenMit dem Sozialpass erhält sie zusätzlich Ermäßigung im Schwimmbad und in der Bibliothek

Entscheidend in diesem Beispiel ist, dass die Frau von sich aus nach dem Sozialpass gefragt hat, statt sich mit dem reinen Ticket zufriedenzugeben. Ohne diese Nachfrage wäre ihr die zusätzliche Ermäßigung für Schwimmbad und Bibliothek entgangen, weil das Amt nicht von sich aus darauf hingewiesen hätte. Wer sich in einer neuen Stadt über ein Sozialticket informiert, sollte deshalb immer ausdrücklich auch den Sozialpass erfragen, denn beide Leistungen hängen an unterschiedlichen Formularen und werden nicht automatisch gemeinsam vergeben.

So beantragen Sie das Sozialticket

In dieser Reihenfolge, weil jeder Schritt den nächsten möglich macht. Ein unvollständiger Antrag wahrt in der Regel bereits die Frist, Unterlagen lassen sich nachreichen.

  1. Fragen Sie beim Sozialamt oder bei Ihrer Stadt oder Gemeinde ausdrücklich nach Sozialticket und Sozialpass. Viele Ämter weisen nicht von sich aus darauf hin.
  2. Fragen Sie zusätzlich beim Verkehrsverbund nach einem ermäßigten Abonnement, denn manche Ermäßigungen laufen nicht über die Kommune.
  3. Legen Sie Ihren aktuellen Leistungsbescheid vor. Er ist in der Regel der einzige Nachweis, der verlangt wird.
  4. Lassen Sie sich die Berechtigung bescheinigen und schließen Sie das Abonnement mit dieser Bescheinigung ab.
  5. Fragen Sie nach, was der Pass außerdem eröffnet, etwa Eintritt, Kurse oder die Nutzung der Bibliothek.
  6. Denken Sie an die Verlängerung, sobald ein neuer Leistungsbescheid ergeht.

Welche Unterlagen brauchen Sie?

Legen Sie diese Unterlagen vor dem Ausfüllen bereit. Fehlende Nachweise sind der häufigste Grund, warum sich eine Bewilligung um Wochen verzögert.

  • Aktueller Leistungsbescheid, etwa über Bürgergeld, Grundsicherung, Wohngeld oder Kinderzuschlag
  • Personalausweis oder Meldebescheinigung als Nachweis des Wohnorts
  • Passbild, wenn ein Pass oder eine personalisierte Karte ausgegeben wird
  • Bei Wohnberechtigungsschein: der Schein selbst

Ab wann wird gezahlt, und gibt es Geld rückwirkend?

  • Die Berechtigung ist meist an die Geltungsdauer Ihres Leistungsbescheids gebunden und muss mit jedem neuen Bescheid verlängert werden.
  • Rückwirkende Ermäßigungen gibt es in der Regel nicht. Es zählt der Zeitpunkt, an dem Sie die Bescheinigung vorlegen.
  • Kündigungs- und Wechselfristen des Abonnements richten sich nach den Bedingungen des Verkehrsverbunds.
  • Lassen Sie sich eine Ablehnung schriftlich geben und fragen Sie nach der örtlichen Regelung, auf der sie beruht.

Die häufigsten Irrtümer

Diese Annahmen halten mehr Menschen von einem Antrag ab als die tatsächlichen Voraussetzungen.

Es gibt überall ein Sozialticket. Das stimmt nicht. Weil es keine bundesweite gesetzliche Grundlage gibt, existiert das Sozialticket nur dort, wo eine Stadt, ein Landkreis oder ein Verkehrsverbund es freiwillig eingeführt hat. In manchen Regionen gibt es überhaupt kein vergleichbares Angebot, und Betroffene müssen den vollen Fahrpreis zahlen.

Bürgergeld deckt die Fahrtkosten bereits ab. Im Regelsatz ist ein Anteil für Mobilität eingerechnet, dieser Betrag deckt aber selten die tatsächlichen Kosten einer Monatskarte. Das Sozialticket wurde gerade deshalb geschaffen, um diese Lücke zu verringern. Wer glaubt, mit dem Regelsatz ohnehin ausreichend versorgt zu sein, verzichtet oft unnötig auf eine mögliche Ersparnis.

Der Sozialpass ist dasselbe wie das Sozialticket. Beide hängen zusammen, sind aber nicht identisch. Das Sozialticket betrifft ausschließlich den Nahverkehr, der Sozialpass eröffnet zusätzlich Ermäßigungen für Schwimmbad, Bibliothek, Museum oder Volkshochschule. Wer nur das Ticket beantragt, ohne nach dem Pass zu fragen, lässt oft weitere Vergünstigungen ungenutzt.

Sonderfälle, die häufig übersehen werden

Die Regelfälle stehen oben. Diese Konstellationen entscheiden in der Praxis über viele Anträge und stehen in keinem Merkblatt an prominenter Stelle.

Umzug in eine andere Stadt. Weil jede Kommune eigene Regeln hat, verfällt der Anspruch auf ein Sozialticket bei einem Umzug automatisch. Sie müssen sich am neuen Wohnort komplett neu erkundigen, ob es dort überhaupt ein vergleichbares Angebot gibt und welche Nachweise verlangt werden. Manche Städte bieten gar kein Sozialticket an, obwohl die Nachbarstadt eines hat.

Wohngeld statt Bürgergeld. Nicht überall zählt der Wohngeldbezug als Nachweis für ein Sozialticket, obwohl es sich ebenfalls um eine einkommensabhängige Leistung handelt. Manche Kommunen beschränken die Berechtigung ausdrücklich auf Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung. Prüfen Sie deshalb bei Wohngeldbezug gezielt, ob Ihre Stadt diese Gruppe einbezieht.

Kinder und Jugendliche im Haushalt. Für Kinder, die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, gibt es in manchen Orten zusätzlich ein eigenes vergünstigtes Schülerticket. Dieses kann neben dem Sozialticket der Eltern gesondert beantragt werden. Fragen Sie beim Sozialamt gezielt nach beiden Möglichkeiten, da sie oft getrennt beworben werden.

Geflüchtete mit Asylbewerberleistungen. In einigen Kommunen sind auch Beziehende von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für das Sozialticket berechtigt, in anderen ausdrücklich nicht. Da hier die Regelungen besonders uneinheitlich sind, sollte der Nachweis direkt bei der zuständigen Ausländerbehörde oder dem Sozialamt erfragt werden. Ein pauschaler Anspruch lässt sich nicht unterstellen.

Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Wird ein Antrag auf Sozialticket oder Sozialpass abgelehnt, sollten Sie sich die Ablehnung schriftlich mit Begründung geben lassen, da viele Kommunen keine förmliche Widerspruchsbelehrung beifügen. Prüfen Sie, ob die Ablehnung auf der aktuellen Satzung der Stadt beruht oder ob ein Nachweis fehlerhaft gewertet wurde, etwa ein veralteter Bürgergeldbescheid. Legen Sie bei formeller Ablehnung Widerspruch beim zuständigen Sozialamt ein und verweisen Sie auf die konkrete kommunale Regelung, aus der sich Ihr Anspruch ergibt.

Ein Widerspruch ist formlos möglich und kostet nichts. Ein Satz genügt: dass Sie dem Bescheid vom Datum X widersprechen und die Begründung nachreichen. Die Frist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe; welches Gericht anschließend zuständig ist, steht in der Rechtsbehelfsbelehrung Ihres Bescheids. Kostenlose Hilfe bekommen Sie bei den Sozialverbänden VdK und SoVD, bei Caritas und Diakonie und bei den Verbraucherzentralen.

Wo Sie kostenlose Hilfe beim Antrag bekommen

Sie müssen das nicht allein ausfüllen, und Beratung kostet nichts. Nach Paragraf 14 SGB I hat jede Behörde eine gesetzliche Beratungspflicht: Die Stelle, bei der Sie beantragen, muss Ihnen beim Ausfüllen helfen und Sie auf Leistungen hinweisen, die Ihnen zustehen. Bestehen Sie darauf, wenn Sie abgewiesen werden.

Unabhängig beraten die Sozialverbände VdK und SoVD, die Wohlfahrtsverbände Caritas, Diakonie, Arbeiterwohlfahrt und Paritätischer, die Verbraucherzentralen sowie die allgemeinen Sozialberatungsstellen der Kommunen. Für Mietfragen kommen die Mietervereine dazu, bei Schulden die anerkannten Schuldnerberatungsstellen. Diese Stellen kennen die örtliche Praxis der Ämter, was bei Ermessensentscheidungen oft mehr wert ist als die Kenntnis des Gesetzestextes.

Geht es um einen Widerspruch oder eine Klage vor dem Sozialgericht, gibt es Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe. Verfahren vor den Sozialgerichten sind für Versicherte und Leistungsempfänger gerichtskostenfrei. Der Gang zum Sozialgericht ist also kein finanzielles Risiko, und ein erheblicher Teil der Klagen gegen Sozialleistungsbescheide hat zumindest teilweise Erfolg.

Welche Leistungen Sie zusätzlich prüfen sollten

Sozialleistungen hängen zusammen: Der Bezug der einen schaltet oft die nächste frei, und genau diese Kette kennt kaum jemand. Prüfen Sie mit dem Geld-Finder in einem Durchgang alle Leistungen für Ihren Haushalt.

Wohngeld beantragen · Kinderzuschlag beantragen · Unterhaltsvorschuss beantragen · Geld-Finder für Sozialleistungen · Alle Leistungen im Überblick

Rechtsgrundlagen und amtliche Informationen: Bundesagentur für Arbeit, Bürgergeld und Mobilität, Deutsche Rentenversicherung, Grundsicherung im Alter, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Wohngeld, Gesetze im Internet, Asylbewerberleistungsgesetz.

Häufige Fragen

1Wer bekommt ein Sozialticket?

Das hängt vollständig von der jeweiligen Kommune ab, es gibt keine bundesweit einheitliche Regelung. In den meisten Orten zählen Beziehende von Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung oder Wohngeld dazu, manche Kommunen beziehen auch Kinderzuschlag, Asylbewerberleistungen oder Wohnberechtigungsscheininhaber ein. Erkundigen Sie sich direkt bei Ihrem Sozialamt oder Ihrer Stadtverwaltung nach den örtlichen Voraussetzungen.

2Wie viel günstiger ist es?

Wie hoch der Rabatt ausfällt, legt jede Kommune und jeder Verkehrsverbund selbst fest, ein bundesweiter Betrag lässt sich deshalb nicht nennen. Grundlage ist meist der reguläre Preis der Monatskarte im örtlichen Nahverkehr, von dem ein Festbetrag oder Prozentsatz abgezogen wird. Den aktuellen Preis nennt Ihnen nur das Sozialamt, die Stadtverwaltung oder der zuständige Verkehrsverbund.

3Wo beantrage ich ein Sozialticket?

Zuständig ist in der Regel das Sozialamt Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises, manchmal auch eine eigene Stelle des Verkehrsverbunds. Da es keine einheitliche bundesweite Zuständigkeit gibt, sollten Sie sich zunächst bei Ihrer Stadtverwaltung erkundigen, wer den Antrag entgegennimmt. Fragen Sie dabei ausdrücklich auch nach einem möglichen Sozialpass.

4Was ist der Unterschied zwischen Sozialticket und Sozialpass?

Das Sozialticket betrifft ausschließlich die vergünstigte Fahrkarte für Busse und Bahnen. Der Sozialpass geht darüber hinaus und eröffnet in vielen Kommunen zusätzliche Ermäßigungen für Schwimmbad, Bibliothek, Museum oder Volkshochschule. Nicht jede Kommune bietet beides an, deshalb lohnt sich die gezielte Nachfrage nach dem Pass.

5Gilt das Sozialticket auch nach einem Umzug weiter?

Nein. Weil jede Kommune ihre eigenen Regeln hat, verfällt der Anspruch bei einem Umzug automatisch und Sie müssen sich am neuen Wohnort komplett neu erkundigen. Es kann sein, dass die neue Stadt gar kein vergleichbares Angebot hat oder andere Nachweise verlangt.

6Brauche ich einen neuen Antrag, wenn sich mein Bürgergeldbescheid ändert?

In den meisten Kommunen muss der Nachweis über den Leistungsbezug regelmäßig erneuert werden, damit die Vergünstigung weiterläuft. Reichen Sie deshalb jeden neuen Bescheid zeitnah beim Sozialamt ein, um eine Unterbrechung der Vergünstigung zu vermeiden. Die genaue Frist für die Erneuerung nennt Ihnen die zuständige Stelle vor Ort.

Quellen

Jede Zahl auf dieser Seite folgt diesen amtlichen Veröffentlichungen.

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