Was ist die Beratungshilfe und wer zahlt es?
Beratungshilfe ist eine staatliche Leistung nach dem Beratungshilfegesetz, die Menschen mit geringem Einkommen den Zugang zu anwaltlicher Beratung ermöglicht. Wer sich einen Anwalt oder eine Anwältin sonst nicht leisten könnte, bekommt über das Amtsgericht einen Berechtigungsschein und muss nur eine geringe Schutzgebühr selbst tragen. Den restlichen Betrag zahlt die Staatskasse direkt an die beratende Kanzlei.
Die Leistung deckt ausdrücklich die außergerichtliche Beratung und einfache Vertretung ab, etwa das Schreiben eines Briefs oder die Prüfung eines Bescheids. Für ein tatsächliches Gerichtsverfahren gibt es stattdessen die Prozesskostenhilfe, die nach ähnlichen Grundsätzen funktioniert, aber ein eigenständiges Verfahren ist. Wer unsicher ist, ob ein Fall schon vor Gericht geht, sollte das mit der Anwaltskanzlei vorab klären, damit der richtige Antrag gestellt wird.
Beratungshilfe gilt für ein breites Spektrum an Rechtsgebieten. Dazu zählen Sozialrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, Familienrecht, Verwaltungsrecht und mehrere weitere zivilrechtliche Bereiche. Ausdrücklich ausgeschlossen sind Strafsachen, für die es ein eigenes System der Pflichtverteidigung und der Beratung durch Strafverteidiger gibt.
Viele Berechtigte kennen die Leistung nicht oder halten die Hürden für zu hoch, weil sie den Gang zum Gericht scheuen. Dabei ist der Antrag auf dem Amtsgericht unkompliziert im Sinne eines Verwaltungsvorgangs, auch wenn er organisatorisch Aufwand bedeutet. Wer eine rechtliche Frage hat und wenig verdient, sollte die Möglichkeit prüfen, bevor er auf eine Beratung ganz verzichtet oder sich hoch verschuldet.
Wer bekommt Beratungshilfe?
Diese Voraussetzungen entscheiden. Prüfen Sie sie der Reihe nach gegen Ihre eigene Lage; eine einzige davon nicht zu erfüllen bedeutet nicht automatisch, dass kein Anspruch besteht.
- Menschen mit geringem Einkommen, die sich anwaltliche Beratung nicht leisten können und keine andere zumutbare Hilfsmöglichkeit haben.
- Die Bedürftigkeit richtet sich nach denselben Maßstäben wie bei der Prozesskostenhilfe.
- Beratungshilfe gilt für Sozialrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, Familienrecht und weitere Gebiete, nicht für Strafsachen.
- Für ein Gerichtsverfahren gibt es stattdessen Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe.
- In Bremen und Hamburg gibt es statt der Beratungshilfe die öffentliche Rechtsberatung.
Was kostet sie?
| Wovon die Kosten der Beratungshilfe abhängen | Betrag |
|---|---|
| Schutzgebühr der ratsuchenden Person Die genaue Höhe nennt das zuständige Amtsgericht | abhängig vom Einzelfall |
| Resterstattung an die Kanzlei Wird direkt zwischen Gericht und Kanzlei abgerechnet | aus der Staatskasse |
| Einkommensgrenze Berechnung wie bei der Prozesskostenhilfe mit individuellen Freibeträgen | keine feste bundeseinheitliche Zahl |
| Vermögensfreibetrag Kleinere Rücklagen und ein angemessenes Auto bleiben meist unberücksichtigt | abhängig vom Einzelfall |
| Prozesskostenhilfe für Gerichtsverfahren Wird gesondert beim zuständigen Gericht beantragt | eigenständiges Verfahren |
| Öffentliche Rechtsberatung in Bremen und Hamburg Ersetzt die Beratungshilfe des Amtsgerichts in diesen beiden Ländern | eigenes Landesverfahren |
Ob Anspruch besteht, hängt vom Einkommen und Vermögen der ratsuchenden Person ab, ähnlich wie bei der Prozesskostenhilfe. Es gibt keine feste bundesweite Zahl, die für alle gleich gilt, weil die Berechnung individuelle Freibeträge für Miete, Unterhaltspflichten und weitere Belastungen berücksichtigt. Das zuständige Amtsgericht oder die beratende Rechtsanwaltskanzlei kann anhand der persönlichen Unterlagen einschätzen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
In Bremen und Hamburg gibt es kein klassisches Beratungshilfeverfahren über das Amtsgericht, sondern die öffentliche Rechtsberatung, die von eigens dafür eingerichteten Stellen organisiert wird. Wer dort wohnt, sollte sich direkt an diese Beratungsstellen wenden, statt einen Berechtigungsschein beim Amtsgericht zu beantragen. Der Ablauf unterscheidet sich in Details, das Grundprinzip der Kostenübernahme bei geringem Einkommen bleibt aber gleich.
Beratungshilfe schließt nicht aus, dass später ergänzend andere Leistungen beantragt werden. Wer etwa eine Frage zum Wohngeld, zum Unterhaltsvorschuss oder zum Kinderzuschlag klären lässt, kann die anwaltliche Einschätzung nutzen, um anschließend den eigentlichen Sozialleistungsantrag korrekt zu stellen. Beratungshilfe ersetzt also nicht den Antrag bei der Behörde, sondern hilft dabei, ihn richtig vorzubereiten.
Der Eigenanteil ist bewusst niedrig gehalten, damit die Schwelle zur Inanspruchnahme klein bleibt. Die genaue Höhe der Schutzgebühr wird nicht bundesweit einheitlich in einem festen Betrag festgeschrieben, sondern kann sich ändern; verbindlich Auskunft gibt das zuständige Amtsgericht oder die beratende Kanzlei. Wer die Gebühr nicht aufbringen kann, sollte das offen ansprechen, denn in begründeten Fällen kann auch davon abgesehen werden.
Beispiel: Beratungshilfe nach einer Kündigung der Mietwohnung
Ein durchgerechneter Fall sagt mehr als jede Voraussetzungenliste. Die Zahlen sind gerundet und ersetzen keinen Bescheid, zeigen aber die Größenordnung.
| Position | Wert |
|---|---|
| Ausgangslage | Alleinstehende Person mit geringem Einkommen erhält eine Kündigung ihrer Wohnung |
| Erster Schritt | Antrag auf Beratungshilfe beim Amtsgericht des Wohnorts stellen |
| Nachweis | Einkommensnachweise und Mietvertrag werden vorgelegt |
| Prüfung | Rechtspfleger prüft Einkommen und Vermögen und stellt den Berechtigungsschein aus |
| Beratung | Mit dem Schein wird eine Anwaltskanzlei aufgesucht, die zum Mietrecht berät |
| Kosten | Die ratsuchende Person zahlt nur die Schutzgebühr, der Rest geht an die Staatskasse |
| Nachträglicher Antrag | Falls die Beratung eilte, kann der Antrag binnen vier Wochen nachgeholt werden |
| Weiteres Vorgehen | Bei einer Klage würde anschließend Prozesskostenhilfe beantragt |
In diesem Beispiel zeigt sich der typische Ablauf: Der Berechtigungsschein wird vor oder kurz nach der Beratung eingeholt, damit die Kostenübernahme gesichert ist. Wichtig ist, dass die vier Wochen Frist für den nachträglichen Antrag nicht überschritten werden, weil sonst die Kosten allein bei der ratsuchenden Person hängen bleiben. Für ein anschließendes Gerichtsverfahren ist ein separater Antrag auf Prozesskostenhilfe nötig, Beratungshilfe deckt dieses Verfahren nicht ab.
So beantragen Sie die Beratungshilfe
In dieser Reihenfolge, weil jeder Schritt den nächsten möglich macht. Ein unvollständiger Antrag wahrt in der Regel bereits die Frist, Unterlagen lassen sich nachreichen.
- Beantragen Sie den Berechtigungsschein beim Amtsgericht Ihres Wohnorts, persönlich bei der Rechtsantragstelle oder schriftlich.
- Beschreiben Sie das Anliegen und legen Sie das Schreiben oder den Bescheid vor, um den es geht.
- Weisen Sie Einkommen, Wohnkosten und Belastungen nach. Dafür gibt es ein Formular.
- Suchen Sie mit dem Schein eine Anwältin oder einen Anwalt, der Beratungshilfe annimmt, und legen Sie den Schein dort vor.
- Sie können auch zuerst zur Beratung gehen und den Schein binnen vier Wochen nachträglich beantragen.
- Zahlen Sie nur die geringe Schutzgebühr. Den übrigen Teil rechnet die Kanzlei mit der Staatskasse ab.
Welche Unterlagen brauchen Sie?
Legen Sie diese Unterlagen vor dem Ausfüllen bereit. Fehlende Nachweise sind der häufigste Grund, warum sich eine Bewilligung um Wochen verzögert.
- Einkommensnachweise, bei Bezug einer Sozialleistung der aktuelle Leistungsbescheid
- Nachweise über Miete, Unterhaltspflichten und besondere Belastungen
- Das Schreiben, der Bescheid oder der Vertrag, um den es geht
- Personalausweis
Ab wann wird gezahlt, und gibt es Geld rückwirkend?
- Nachträglich kann der Berechtigungsschein binnen vier Wochen nach der Beratung beantragt werden.
- Achten Sie auf die Frist der Sache selbst. Ein Widerspruch gegen einen Sozialleistungsbescheid läuft nach einem Monat ab, unabhängig davon, wie weit Ihr Antrag auf Beratungshilfe ist.
- Legen Sie deshalb notfalls zuerst selbst formlos Widerspruch ein und holen die Beratung danach.
- Gegen die Ablehnung des Berechtigungsscheins ist die Erinnerung beim Amtsgericht möglich.
Die häufigsten Irrtümer
Diese Annahmen halten mehr Menschen von einem Antrag ab als die tatsächlichen Voraussetzungen.
Ich habe kein Recht auf einen Anwalt, weil ich zu wenig Geld habe. Genau umgekehrt ist es gedacht: Beratungshilfe existiert ausdrücklich für Menschen mit geringem Einkommen, damit fehlendes Geld keine rechtliche Beratung verhindert. Wer sich einen Anwalt nicht leisten kann, ist die Zielgruppe dieser Leistung und nicht von ihr ausgeschlossen. Der Verzicht auf den Antrag aus diesem Grund ist der häufigste Irrtum überhaupt.
Das gilt nur für Menschen, die schon vor Gericht stehen. Beratungshilfe ist gerade für die Zeit vor einem möglichen Gerichtsverfahren gedacht, wenn ein Rat, ein Schreiben oder eine Prüfung eines Bescheids ausreicht. Wer diesen Irrtum glaubt, wartet oft zu lange und verpasst Fristen, die vor Gericht wichtig gewesen wären. Eine frühzeitige Beratung kann ein Gerichtsverfahren mitunter sogar überflüssig machen.
Der Antrag beim Amtsgericht ist zu aufwendig. Der Antrag besteht im Kern aus einem Formular und Nachweisen zu Einkommen und Ausgaben, die ohnehin meist griffbereit sind. Er kann auch nach der Beratung binnen vier Wochen nachgeholt werden, sodass in dringenden Fällen zuerst beraten und danach der Papierkram erledigt werden kann. Der vermeintliche Aufwand ist kein Grund, auf die Kostenübernahme zu verzichten.
Sonderfälle, die häufig übersehen werden
Die Regelfälle stehen oben. Diese Konstellationen entscheiden in der Praxis über viele Anträge und stehen in keinem Merkblatt an prominenter Stelle.
Strafsachen sind ausgeschlossen. Für Beschuldigte in einem Strafverfahren gibt es Beratungshilfe nicht, weil dort andere Regelungen zur Pflichtverteidigung und zur Beratung greifen. Wer eine strafrechtliche Frage hat, sollte sich direkt an eine auf Strafrecht spezialisierte Kanzlei oder an die Rechtsantragstelle des Gerichts wenden. Beratungshilfe bleibt auf die genannten außergerichtlichen Rechtsgebiete beschränkt.
Bremen und Hamburg haben ein eigenes System. Statt der klassischen Beratungshilfe über das Amtsgericht gibt es dort die öffentliche Rechtsberatung, die organisatorisch anders aufgebaut ist. Wer in einem dieser beiden Länder wohnt, wendet sich direkt an die zuständigen Beratungsstellen und nicht an das Amtsgericht. Das Grundprinzip der Kostenentlastung bei geringem Einkommen bleibt aber vergleichbar.
Nachträglicher Antrag nach eiliger Beratung. Wenn die rechtliche Angelegenheit keinen Aufschub duldete, kann der Berechtigungsschein auch im Nachhinein beantragt werden. Die Frist dafür beträgt vier Wochen nach der stattgefundenen Beratung. Wird diese Frist versäumt, trägt die ratsuchende Person die vollen Kosten der Beratung selbst.
Verhältnis zur Prozesskostenhilfe. Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe sind zwei getrennte Verfahren mit unterschiedlicher Zuständigkeit und unterschiedlichem Zeitpunkt. Beratungshilfe betrifft die außergerichtliche Beratung, Prozesskostenhilfe das eigentliche Gerichtsverfahren. Wer aus einer Beratung heraus vor Gericht ziehen muss, stellt für diesen zweiten Schritt einen eigenen Antrag.
Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Wird der Antrag auf Beratungshilfe vom Amtsgericht abgelehnt, kann dagegen Erinnerung eingelegt werden, die vergleichbar mit einem Widerspruch wirkt. Prüfen Sie zunächst die Begründung der Ablehnung genau, denn häufig liegt sie an fehlenden oder unvollständigen Einkommensnachweisen und lässt sich durch Nachreichen der Unterlagen beheben. Die Erinnerung wird beim selben Amtsgericht eingelegt, das über den ursprünglichen Antrag entschieden hat, und wird dort erneut geprüft, gegebenenfalls durch eine Richterin oder einen Richter statt durch den Rechtspfleger.
Ein Widerspruch ist formlos möglich und kostet nichts. Ein Satz genügt: dass Sie dem Bescheid vom Datum X widersprechen und die Begründung nachreichen. Die Frist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe; welches Gericht anschließend zuständig ist, steht in der Rechtsbehelfsbelehrung Ihres Bescheids. Kostenlose Hilfe bekommen Sie bei den Sozialverbänden VdK und SoVD, bei Caritas und Diakonie und bei den Verbraucherzentralen.
Wo Sie kostenlose Hilfe beim Antrag bekommen
Sie müssen das nicht allein ausfüllen, und Beratung kostet nichts. Nach Paragraf 14 SGB I hat jede Behörde eine gesetzliche Beratungspflicht: Die Stelle, bei der Sie beantragen, muss Ihnen beim Ausfüllen helfen und Sie auf Leistungen hinweisen, die Ihnen zustehen. Bestehen Sie darauf, wenn Sie abgewiesen werden.
Unabhängig beraten die Sozialverbände VdK und SoVD, die Wohlfahrtsverbände Caritas, Diakonie, Arbeiterwohlfahrt und Paritätischer, die Verbraucherzentralen sowie die allgemeinen Sozialberatungsstellen der Kommunen. Für Mietfragen kommen die Mietervereine dazu, bei Schulden die anerkannten Schuldnerberatungsstellen. Diese Stellen kennen die örtliche Praxis der Ämter, was bei Ermessensentscheidungen oft mehr wert ist als die Kenntnis des Gesetzestextes.
Geht es um einen Widerspruch oder eine Klage vor dem Sozialgericht, gibt es Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe. Verfahren vor den Sozialgerichten sind für Versicherte und Leistungsempfänger gerichtskostenfrei. Der Gang zum Sozialgericht ist also kein finanzielles Risiko, und ein erheblicher Teil der Klagen gegen Sozialleistungsbescheide hat zumindest teilweise Erfolg.
Welche Leistungen Sie zusätzlich prüfen sollten
Sozialleistungen hängen zusammen: Der Bezug der einen schaltet oft die nächste frei, und genau diese Kette kennt kaum jemand. Prüfen Sie mit dem Geld-Finder in einem Durchgang alle Leistungen für Ihren Haushalt.
Wohngeld beantragen · Unterhaltsvorschuss beantragen · Kinderzuschlag beantragen · Alle Leistungen im Überblick · Geld-Finder für Sozialleistungen
Rechtsgrundlagen und amtliche Informationen: Beratungshilfegesetz (BerHG), Paragraf 1 BerHG, Voraussetzungen der Beratungshilfe, Paragraf 4 BerHG, Antrag und Frist, Bundesministerium der Justiz, Informationen zur Beratungshilfe, Bundesamt für Justiz, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe.
