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Mietschulden Übernahme durch Jobcenter: Anspruch und Frist

Bei drohendem Wohnungsverlust kann das Jobcenter nach Paragraf 22 Absatz 8 SGB II oder das Sozialamt nach Paragraf 36 SGB XII Mietschulden übernehmen, in der Regel als Darlehen. Entscheidend ist die Zwei-Monats-Frist nach Paragraf 569 Absatz 3 Nummer 2 BGB: Wird die volle Nachzahlung innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage geleistet, heilt das die fristlose Kündigung. Wer wartet, verliert genau diese Möglichkeit.

A couple having a discussion over financial documents at home with a laptop.
Foto: Mikhail Nilov / Pexels

Zuletzt geprüft: 16. Juli 2026

Was ist die Übernahme von Mietschulden und wer zahlt es?

Die Übernahme von Mietschulden ist keine eigenständige Sozialleistung mit festem Namen, sondern eine besondere Hilfe innerhalb der Grundsicherung. Sie greift, wenn Wohnungslosigkeit droht, also meist nach einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs oder nach einer bereits eingereichten Räumungsklage. Rechtsgrundlage ist Paragraf 22 Absatz 8 SGB II für Bürgergeldberechtigte und Paragraf 36 SGB XII für Menschen in der Sozialhilfe, etwa Erwerbsgeminderte oder Grundsicherungsbeziehende im Alter.

Die Leistung wird in aller Regel als Darlehen gewährt, nicht als Zuschuss. Das bedeutet, dass das Jobcenter oder Sozialamt den Betrag später in monatlichen Raten vom laufenden Regelbedarf abzieht, meist in Höhe eines gesetzlich begrenzten Anteils. Nur in besonderen Härtefällen, etwa wenn eine Rückzahlung die Existenz erneut gefährden würde, kann ausnahmsweise ein Zuschuss in Betracht kommen.

Die Übernahme ist an eine Prognose geknüpft: Die Wohnung muss angemessen sein und die Zahlung der Schulden muss die Wohnungslosigkeit tatsächlich abwenden können. Ist die Wohnung zu teuer oder ist ohnehin absehbar, dass die Miete auch künftig nicht getragen werden kann, kann die Behörde die Übernahme ablehnen und stattdessen auf einen Umzug verweisen. Deshalb ist die Begründung im Antrag entscheidend, warum die Wohnung erhalten werden soll und kann.

Neben Mietschulden können auch Energieschulden übernommen werden, wenn eine Versorgungssperre droht. Die rechtliche Logik ist dieselbe: Ohne Eingreifen entsteht eine Notlage, die durch ein Darlehen abgewendet werden kann. Wer sowohl eine Kündigung wegen Mietrückstands als auch eine angekündigte Stromsperre erhalten hat, sollte beide Sachverhalte im selben Antrag benennen, weil beide unter dieselbe Vorschrift fallen können.

Wem werden Mietschulden übernommen?

Diese Voraussetzungen entscheiden. Prüfen Sie sie der Reihe nach gegen Ihre eigene Lage; eine einzige davon nicht zu erfüllen bedeutet nicht automatisch, dass kein Anspruch besteht.

  • Haushalte, denen wegen Mietschulden die Wohnungslosigkeit droht.
  • Zuständig ist das Jobcenter nach Paragraf 22 Absatz 8 SGB II, bei nicht erwerbsfähigen Personen das Sozialamt nach Paragraf 36 SGB XII.
  • Auch wer bisher keine Leistungen bezieht, kann Hilfe erhalten, wenn die Schulden anders nicht abgewendet werden können.
  • Auch Energieschulden können übernommen werden, um eine Strom- oder Gassperre abzuwenden.
  • Übernommen wird in der Regel als Darlehen, das später mit den laufenden Leistungen aufgerechnet wird, nicht als Zuschuss.

Zuschuss oder Darlehen?

Wovon die Höhe der Übernahme abhängtBetrag
Höhe der Mietschulden
Nachweis durch Kontoauszüge und Schreiben der Vermieterin
abhängig vom tatsächlichen Rückstand laut Mietvertrag und Mahnungen
Rückzahlungsrate beim Darlehen
Wird vom Jobcenter oder Sozialamt im Bewilligungsbescheid festgelegt
gesetzlich begrenzter Anteil des monatlichen Regelbedarfs
Angemessenheit der Wohnung
Auskunft erteilt die zuständige Wohngeld- oder Sozialbehörde vor Ort
richtet sich nach der örtlichen Angemessenheitsgrenze der Kommune
Energieschulden
Nachweis durch Sperrandrohung des Versorgers
abhängig von der Höhe der Rückstände beim Energieversorger
Zuschuss statt Darlehen
Antrag muss die besondere Härte ausdrücklich darlegen
nur in begründeten Härtefällen, Einzelfallentscheidung

Der größte Fehler ist, mit dem Antrag zu warten, bis ein Räumungstermin feststeht. Die entscheidende Frist läuft ab Zustellung der Räumungsklage, nicht ab dem tatsächlichen Termin des Gerichtsvollziehers. Zwei Monate nach dieser Zustellung kann die fristlose Kündigung durch vollständige Nachzahlung noch geheilt werden, danach nicht mehr, selbst wenn das Geld dann bereitsteht.

Weil Jobcenter und Sozialämter Bearbeitungszeit brauchen, bleibt von den zwei Monaten oft nur wenig Spielraum, wenn der Antrag erst spät gestellt wird. Sinnvoll ist deshalb, bereits bei der ersten Mahnung oder spätestens mit der fristlosen Kündigung selbst aktiv zu werden und nicht erst, wenn das Gericht eingeschaltet ist. Das Amtsgericht schickt eine Kopie der Räumungsklage in der Regel auch an das zuständige Jobcenter, ersetzt aber keinen eigenen Antrag der betroffenen Person.

Zuständig ist das Jobcenter für alle, die erwerbsfähig sind und Bürgergeld beziehen oder beziehen könnten. Für nicht erwerbsfähige Personen, etwa dauerhaft volle Erwerbsminderung oder Grundsicherung im Alter, ist das örtliche Sozialamt zuständig. Bei gemischten Bedarfsgemeinschaften kann es sinnvoll sein, bei beiden Stellen parallel vorzustellig zu werden, um Zuständigkeitsstreitigkeiten nicht die knappe Frist verstreichen zu lassen.

Auch Menschen, die aktuell keine laufenden Leistungen beziehen, können einen Antrag auf Übernahme von Mietschulden stellen, wenn ihr Einkommen unterhalb der Grenze für Hilfebedürftigkeit liegt oder durch die Notlage darunter fällt. Die Behörde prüft dann parallel, ob überhaupt ein genereller Leistungsanspruch besteht. Wer sich unsicher ist, ob er anspruchsberechtigt ist, sollte trotzdem einen Antrag stellen, weil die Prüfung Sache der Behörde ist und die Frist sonst ungenutzt verstreicht.

Beispiel: Fristlose Kündigung wegen Mietrückstands

Ein durchgerechneter Fall sagt mehr als jede Voraussetzungenliste. Die Zahlen sind gerundet und ersetzen keinen Bescheid, zeigen aber die Größenordnung.

PositionWert
AusgangslageZwei Monatsmieten unbezahlt, Vermieterin kündigt fristlos
RäumungsklageWird beim Amtsgericht eingereicht und der Mieterin zugestellt
FristbeginnZwei-Monats-Frist nach Paragraf 569 Absatz 3 Nummer 2 BGB beginnt mit Zustellung
Antrag beim JobcenterFormloser Antrag auf Übernahme der Mietschulden, sofort nach Erhalt der Kündigung
Prüfung der BehördeAngemessenheit der Wohnung und Prognose, ob künftige Miete tragbar ist
Bewilligung als DarlehenBehörde zahlt den Rückstand direkt an die Vermieterin
Wirkung auf die KündigungVollständige Zahlung innerhalb der Frist heilt die fristlose Kündigung
RückzahlungRatenweise Verrechnung mit dem laufenden Regelbedarf über mehrere Monate

Entscheidend in diesem Beispiel ist, dass die Zahlung noch innerhalb der Zwei-Monats-Frist bei der Vermieterin ankommt, denn nur dann heilt sie die Kündigung nach Paragraf 569 Absatz 3 Nummer 2 BGB. Wer erst nach Ablauf dieser Frist zahlt oder erst dann den Antrag stellt, kann die Wohnung trotz vollständiger Zahlung verlieren. Deshalb zählt jeder Tag zwischen Zustellung der Klage und Antragstellung, und die Behörde sollte von Anfang an über die laufende Frist informiert werden, damit sie zügig entscheidet.

So beantragen Sie die Übernahme von Mietschulden

In dieser Reihenfolge, weil jeder Schritt den nächsten möglich macht. Ein unvollständiger Antrag wahrt in der Regel bereits die Frist, Unterlagen lassen sich nachreichen.

  1. Handeln Sie sofort, sobald die Kündigung oder die Räumungsklage zugestellt ist, und warten Sie nicht auf einen Räumungstermin.
  2. Stellen Sie den Antrag schriftlich beim Jobcenter oder Sozialamt und weisen Sie ausdrücklich auf die drohende Wohnungslosigkeit hin.
  3. Legen Sie die Kündigung oder die Räumungsklage mit dem Datum der Zustellung vor, denn danach richtet sich die Schonfrist.
  4. Bitten Sie zugleich die Fachstelle zur Verhütung von Wohnungslosigkeit Ihrer Stadt oder Gemeinde um Unterstützung.
  5. Bleibt die Entscheidung aus und läuft die Frist, beantragen Sie einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht.

Welche Unterlagen brauchen Sie?

Legen Sie diese Unterlagen vor dem Ausfüllen bereit. Fehlende Nachweise sind der häufigste Grund, warum sich eine Bewilligung um Wochen verzögert.

  • Kündigung oder Räumungsklage mit dem Datum der Zustellung
  • Mietvertrag und eine Aufstellung des Vermieters über den Rückstand
  • Nachweise über Einkommen und Vermögen aller Haushaltsmitglieder
  • Bei Energieschulden die Mahnung oder die Sperrankündigung des Versorgers

Ab wann wird gezahlt, und gibt es Geld rückwirkend?

  • Bei fristloser Kündigung wegen Zahlungsverzugs heilt die vollständige Nachzahlung binnen zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage die Kündigung, Paragraf 569 Absatz 3 Nummer 2 BGB. Diese Schonfrist ist der entscheidende Zeitdruck.
  • Die Heilung wirkt nicht unbegrenzt oft. War sie in den zwei Jahren davor schon in Anspruch genommen, greift sie nicht erneut.
  • Der Antrag sollte vor Ablauf dieser zwei Monate entschieden sein. Deshalb zählt jeder Tag.
  • Gegen eine Ablehnung ist der Widerspruch binnen eines Monats möglich, bei drohender Räumung zusätzlich der Eilantrag beim Sozialgericht.

Die häufigsten Irrtümer

Diese Annahmen halten mehr Menschen von einem Antrag ab als die tatsächlichen Voraussetzungen.

Ich kann warten, bis der Gerichtsvollzieher kommt. Das ist der teuerste Irrtum, denn die entscheidende Frist läuft ab Zustellung der Räumungsklage, nicht ab dem Räumungstermin selbst. Wer erst reagiert, wenn der Termin feststeht, hat die Zwei-Monats-Frist des Paragrafen 569 Absatz 3 Nummer 2 BGB meist bereits verstreichen lassen. Danach hilft auch eine vollständige Zahlung nicht mehr gegen den Räumungstitel.

Das Jobcenter zahlt mir das Geld einfach so. In den allermeisten Fällen wird die Übernahme als Darlehen gewährt und später über Raten vom Regelbedarf zurückgeholt. Ein Zuschuss ohne Rückzahlung ist die Ausnahme und muss als besondere Härte ausdrücklich begründet werden. Wer das nicht weiß, ist überrascht, wenn spätere Zahlungen gekürzt werden.

Nur wer Bürgergeld bezieht, hat Anspruch. Auch Personen ohne laufenden Leistungsbezug können die Übernahme beantragen, wenn die Mietschulden sie in eine Notlage unterhalb der Hilfebedürftigkeitsgrenze bringen. Ebenso sind nicht erwerbsfähige Menschen nicht ausgeschlossen, für sie ist lediglich das Sozialamt statt des Jobcenters zuständig. Der Irrtum, keinen Zugang zur Leistung zu haben, führt häufig dazu, dass gar kein Antrag gestellt wird.

Sonderfälle, die häufig übersehen werden

Die Regelfälle stehen oben. Diese Konstellationen entscheiden in der Praxis über viele Anträge und stehen in keinem Merkblatt an prominenter Stelle.

Bereits erfolgte Räumungsklage. Liegt die Klage schon vor Gericht, läuft die Zwei-Monats-Frist bereits. Legen Sie der Behörde die Klageschrift sofort vor und weisen Sie ausdrücklich auf das Zustellungsdatum hin, damit die Dringlichkeit erkennbar ist. Manche Gerichte informieren das Jobcenter parallel, das ersetzt aber nicht den eigenen Antrag der betroffenen Person.

Wiederholte Mietschulden. Wurden bereits einmal Mietschulden übernommen und sind erneut Rückstände aufgelaufen, prüft die Behörde besonders streng, ob eine erneute Übernahme die Wohnungslosigkeit dauerhaft abwenden kann. In solchen Fällen wird häufig zusätzlich eine Direktüberweisung der Miete an die Vermieterin angeordnet, um weitere Rückstände zu vermeiden.

Energiesperre trotz laufender Miete. Auch wenn die Miete selbst pünktlich gezahlt wird, kann eine drohende Stromsperre wegen Energieschulden nach derselben Vorschrift übernommen werden, weil auch sie die Wohnfähigkeit gefährdet. Legen Sie die Sperrandrohung des Versorgers bei und machen Sie deutlich, dass ohne Energie die Wohnung nicht bewohnbar bleibt.

Kein laufender Leistungsbezug. Auch Personen ohne aktuellen Bürgergeld- oder Sozialhilfebezug können einen Antrag stellen, wenn die Notlage sie unter die Hilfebedürftigkeitsgrenze drückt. Die Behörde prüft dann zusätzlich den allgemeinen Leistungsanspruch, was die Bearbeitung verlängern kann. Ein früher Antrag ist deshalb umso wichtiger, damit die Zwei-Monats-Frist nicht durch die Prüfung verstreicht.

Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Gegen eine Ablehnung der Übernahme von Mietschulden kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids Widerspruch eingelegt werden. Prüfen Sie zunächst, ob die Behörde die Angemessenheit der Wohnung richtig beurteilt und die Prognose zur künftigen Zahlungsfähigkeit nachvollziehbar begründet hat. Da die Zwei-Monats-Frist aus dem Mietrecht parallel weiterläuft, sollten Sie gleichzeitig mit dem Widerspruch prüfen, ob eine anderweitige Finanzierung der Nachzahlung noch innerhalb der Frist möglich ist, etwa über Angehörige oder eine Stiftung, um die Wohnung in jedem Fall zu erhalten.

Ein Widerspruch ist formlos möglich und kostet nichts. Ein Satz genügt: dass Sie dem Bescheid vom Datum X widersprechen und die Begründung nachreichen. Die Frist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe; welches Gericht anschließend zuständig ist, steht in der Rechtsbehelfsbelehrung Ihres Bescheids. Kostenlose Hilfe bekommen Sie bei den Sozialverbänden VdK und SoVD, bei Caritas und Diakonie und bei den Verbraucherzentralen.

Wo Sie kostenlose Hilfe beim Antrag bekommen

Sie müssen das nicht allein ausfüllen, und Beratung kostet nichts. Nach Paragraf 14 SGB I hat jede Behörde eine gesetzliche Beratungspflicht: Die Stelle, bei der Sie beantragen, muss Ihnen beim Ausfüllen helfen und Sie auf Leistungen hinweisen, die Ihnen zustehen. Bestehen Sie darauf, wenn Sie abgewiesen werden.

Unabhängig beraten die Sozialverbände VdK und SoVD, die Wohlfahrtsverbände Caritas, Diakonie, Arbeiterwohlfahrt und Paritätischer, die Verbraucherzentralen sowie die allgemeinen Sozialberatungsstellen der Kommunen. Für Mietfragen kommen die Mietervereine dazu, bei Schulden die anerkannten Schuldnerberatungsstellen. Diese Stellen kennen die örtliche Praxis der Ämter, was bei Ermessensentscheidungen oft mehr wert ist als die Kenntnis des Gesetzestextes.

Geht es um einen Widerspruch oder eine Klage vor dem Sozialgericht, gibt es Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe. Verfahren vor den Sozialgerichten sind für Versicherte und Leistungsempfänger gerichtskostenfrei. Der Gang zum Sozialgericht ist also kein finanzielles Risiko, und ein erheblicher Teil der Klagen gegen Sozialleistungsbescheide hat zumindest teilweise Erfolg.

Welche Leistungen Sie zusätzlich prüfen sollten

Sozialleistungen hängen zusammen: Der Bezug der einen schaltet oft die nächste frei, und genau diese Kette kennt kaum jemand. Prüfen Sie mit dem Geld-Finder in einem Durchgang alle Leistungen für Ihren Haushalt.

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Rechtsgrundlagen und amtliche Informationen: Paragraf 22 Absatz 8 SGB II, Übernahme von Schulden, Paragraf 36 SGB XII, Übernahme von Schulden, Paragraf 569 BGB, außerordentliche fristlose Kündigung, Bundesagentur für Arbeit, Informationen zum Bürgergeld und Unterkunftskosten.

Häufige Fragen

1Wem werden Mietschulden übernommen?

Übernommen werden Mietschulden von Personen, denen wegen des Rückstands Wohnungslosigkeit droht, unabhängig davon, ob bereits eine Kündigung ausgesprochen wurde oder eine Räumungsklage läuft. Zuständig ist das Jobcenter für erwerbsfähige Personen und das Sozialamt für nicht erwerbsfähige Personen nach dem SGB XII. Voraussetzung ist zudem, dass die Wohnung angemessen ist und die Zahlung die Notlage tatsächlich beheben kann.

2Zuschuss oder Darlehen?

In der Regel wird die Übernahme von Mietschulden als Darlehen gewährt, das später über Raten vom laufenden Regelbedarf zurückgezahlt wird. Ein Zuschuss ohne Rückzahlungspflicht kommt nur in begründeten Härtefällen infrage, wenn eine Rückzahlung die Existenz erneut gefährden würde. Die genaue Höhe der Rate und die Dauer der Rückzahlung legt die Behörde im Bewilligungsbescheid fest.

3Wie viel Zeit bleibt nach einer fristlosen Kündigung?

Nach Zustellung der Räumungsklage bleiben nach Paragraf 569 Absatz 3 Nummer 2 BGB zwei Monate, um die vollständigen Mietschulden nachzuzahlen und damit die Kündigung zu heilen. Diese Frist beginnt mit der Zustellung der Klage, nicht mit dem späteren Räumungstermin. Wer diese Frist verstreichen lässt, kann die Wohnung auch bei vollständiger Nachzahlung verlieren.

4Was passiert, wenn ich keinen Antrag stelle?

Ohne Antrag prüft weder das Jobcenter noch das Sozialamt automatisch, ob eine Übernahme möglich ist, selbst wenn Gerichte manchmal parallel informieren. Die Zwei-Monats-Frist zur Heilung der Kündigung läuft unabhängig davon weiter und kann ungenutzt verstreichen. Ein rechtzeitiger, notfalls formloser Antrag ist deshalb unverzichtbar, sobald eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs vorliegt.

5Können auch Energieschulden übernommen werden?

Ja, wenn eine Versorgungssperre droht, können auch Energieschulden nach derselben Vorschrift wie Mietschulden übernommen werden, weil ohne Energie die Wohnfähigkeit gefährdet ist. Nötig ist der Nachweis der Sperrandrohung durch den Versorger. Auch hier erfolgt die Übernahme in der Regel als Darlehen mit Rückzahlung über den Regelbedarf.

6Muss die Wohnung angemessen sein, damit übernommen wird?

Ja, die Behörde prüft, ob die Wohnung nach den örtlichen Angemessenheitskriterien für Größe und Miethöhe als angemessen gilt. Ist die Wohnung deutlich zu teuer und ist absehbar, dass die Miete auch künftig nicht getragen werden kann, kann die Übernahme abgelehnt und stattdessen auf einen Umzug verwiesen werden. Deshalb lohnt es sich, im Antrag darzulegen, warum die Wohnung erhalten werden kann und soll.

Quellen

Jede Zahl auf dieser Seite folgt diesen amtlichen Veröffentlichungen.

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