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Renteneintritt-Rechner 2026: Wann können Sie in Rente gehen?

Berechnen Sie in 30 Sekunden, wann Sie in Rente gehen können, mit oder ohne Abschlag. Regelaltersgrenze nach Jahrgang, Rente ab 63 und der abschlagsfreie Weg mit 45 Beitragsjahren im direkten Vergleich.

100% kostenlosAktuelle Werte 2026DSGVO-konformZuletzt geprüft: 28. Juli 2026

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

Wer ab 1964 geboren ist, erreicht die Regelaltersgrenze mit 67 Jahren (§ 35 SGB VI). Jahrgang 1975, geboren im Januar, bekommt die Regelaltersrente also ab Januar 2042. Ein Start mit 63 ist nach 35 Beitragsjahren möglich, kostet aber 48 Monate mal 0,3 Prozent, also 14,4 Prozent Abschlag, und zwar lebenslang.

§Ihre Angaben

Amtliche Sätze 2026

Kostenlos · Ihre Eingaben verlassen den Browser nicht

Ihre Regelaltersrente beginnt

Januar 2042

Ihr Alter dann: 67 Jahre. Frühere Eintritte sind je nach Beitragsjahren möglich, teils mit lebenslangem Abschlag. Alle Szenarien finden Sie in der Tabelle.

SzenarioEintrittAlterAbschlag
RegelaltersrenteJanuar 204267 Jahrekeiner
Frühestmöglich ab 63 (35 Beitragsjahre)Januar 203863 Jahre14,4 %

Stand: SGB VI, Rechtsstand 2026 · Schätzung ohne Gewähr · keine Rentenberatung

Was Ihr Ergebnis bedeutet

1

Was der Abschlag Sie lebenslang kostet

Bei einer Rente von 1.800 € kostet der Abschlag von 14,4 % dauerhaft 259 € pro Monat. Der Abschlag gilt lebenslang, auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze.

2

Die 45-Jahre-Regel

Mit 45 Beitragsjahren wäre ein abschlagsfreier Eintritt schon 2 Jahre vor der Regelaltersgrenze möglich. Ihnen fehlen dafür nach Ihrer Schätzung noch 5 Jahre.

3

Renteninformation der DRV prüfen

Die Deutsche Rentenversicherung schickt Ihnen jährlich die Renteninformation mit Ihren tatsächlich gespeicherten Zeiten. Fordern Sie zusätzlich eine Kontenklärung an, damit keine Beitragsjahre fehlen.

Wichtige Themen auf einen Blick

Wie berechnet der Renteneintritt-Rechner Ihren Rentenbeginn?

Ihr Rentenbeginn ergibt sich aus Geburtsjahrgang und Beitragsjahren. Für alle ab 1964 Geborenen liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren, für die Jahrgänge 1947 bis 1963 wird sie schrittweise von 65 auf 67 angehoben (§ 235 SGB VI). Der Renteneintritt-Rechner addiert diese Altersgrenze auf Ihren Geburtsmonat und nennt den Monat, in dem Ihre Rente beginnt.

Ein Beispiel in einer Zeile: Jahrgang 1975, geboren im Januar, Regelaltersgrenze 67 Jahre, Rentenbeginn also Januar 2042. Wer 35 Beitragsjahre zusammenbekommt, könnte stattdessen schon im Januar 2038 mit 63 starten, zahlt dafür aber 14,4 Prozent Abschlag auf die Rente, dauerhaft.

Der Rechner zeigt deshalb nicht ein Datum, sondern drei Szenarien nebeneinander: Regelaltersrente ohne Abschlag, abschlagsfreier Start nach 45 Beitragsjahren und frühestmöglicher Start ab 63 nach 35 Beitragsjahren. Der Vergleich der drei Zeilen ist die eigentliche Entscheidung.

Wann erreicht Ihr Jahrgang die Regelaltersgrenze?

Die Regelaltersgrenze beträgt 67 Jahre für alle Jahrgänge ab 1964. Für die Jahrgänge 1947 bis 1958 steigt sie je Geburtsjahr um einen Monat, für die Jahrgänge 1959 bis 1963 um zwei Monate je Geburtsjahr. Die Werte stehen als Tabelle direkt im Gesetz.

GeburtsjahrAnhebungRegelaltersgrenze
195711 Monate65 Jahre, 11 Monate
195812 Monate66 Jahre
195914 Monate66 Jahre, 2 Monate
196016 Monate66 Jahre, 4 Monate
196118 Monate66 Jahre, 6 Monate
196220 Monate66 Jahre, 8 Monate
196322 Monate66 Jahre, 10 Monate
ab 1964volle Anhebung67 Jahre

Maßgeblich ist der Geburtsmonat, nicht der Jahresanfang. Die Rente beginnt nach § 99 SGB VI am Ersten des Monats, der auf die Vollendung der Altersgrenze folgt, sofern Sie den Antrag rechtzeitig stellen. Die vollständige Tabelle finden Sie in § 235 SGB VI beim Bundesamt für Justiz.

In welchem Jahr kann Ihr Jahrgang in Rente gehen?

Jahrgang 1960 erreicht die Regelaltersgrenze von 66 Jahren und 4 Monaten je nach Geburtsmonat 2026 oder 2027, Jahrgang 1964 mit 67 Jahren erst 2031 oder 2032. Die Tabelle zeigt für jeden Jahrgang beide Wege: die Regelaltersrente und den abschlagsfreien Start mit 45 Beitragsjahren nach § 236b SGB VI.

GeburtsjahrRegelaltersgrenzeRegelaltersrente abAbschlagsfrei mit 45 Jahren ab
195966 Jahre, 2 Monate2025/20262023/2024 (64 J., 2 M.)
196066 Jahre, 4 Monate2026/20272024/2025 (64 J., 4 M.)
196166 Jahre, 6 Monate2027/20282025/2026 (64 J., 6 M.)
196266 Jahre, 8 Monate2028/20292026/2027 (64 J., 8 M.)
196366 Jahre, 10 Monate2029/20302027/2028 (64 J., 10 M.)
196467 Jahre2031/20322029/2030 (65 Jahre)
196567 Jahre2032/20332030/2031 (65 Jahre)
196667 Jahre2033/20342031/2032 (65 Jahre)
196767 Jahre2034/20352032/2033 (65 Jahre)
196867 Jahre2035/20362033/2034 (65 Jahre)
197067 Jahre2037/20382035/2036 (65 Jahre)
197567 Jahre2042/20432040/2041 (65 Jahre)
198067 Jahre2047/20482045/2046 (65 Jahre)

Ob das erste oder das zweite Jahr gilt, entscheidet Ihr Geburtsmonat: Die Rente beginnt am Ersten des Monats, nachdem Sie die Altersgrenze vollendet haben (§ 99 SGB VI). Wer im Januar 1964 geboren ist, bekommt die Regelaltersrente ab Februar 2031, wer im Dezember 1964 geboren ist, ab Januar 2032. Eine Feinheit am Rand: Wer am Monatsersten geboren ist, vollendet die Altersgrenze rechtlich bereits mit Ablauf des Vortags und ist damit einen Monat früher dran. Den exakten Monat für Ihren Geburtstag nennt der Rechner oben.

Welche drei Wege in die Rente gibt es 2026?

Es gibt drei praxisrelevante Zugänge zur Altersrente, und sie unterscheiden sich in der geforderten Wartezeit: 5 Jahre für die Regelaltersrente, 35 Jahre für die Rente für langjährig Versicherte und 45 Jahre für die Rente für besonders langjährig Versicherte. Nur der Weg über 45 Jahre erlaubt einen früheren Start ganz ohne Abschlag.

RentenartWartezeitAbschlagsfrei abFrühestens abRechtsgrundlage
Regelaltersrente5 Jahre67 Jahre67 Jahre§ 35 SGB VI
Langjährig Versicherte35 Jahre67 Jahre63 Jahre (mit Abschlag)§ 36 SGB VI
Besonders langjährig Versicherte45 Jahre65 Jahre65 Jahre§ 38 SGB VI

Die Werte der dritten Zeile gelten für alle ab 1964 Geborenen. Für die Jahrgänge 1953 bis 1963 wird diese Altersgrenze nach § 236b SGB VI von 63 auf 65 Jahre angehoben: Jahrgang 1958 kann mit 64 Jahren abschlagsfrei starten, Jahrgang 1963 mit 64 Jahren und 10 Monaten.

Die im Volksmund bekannte „Rente ab 63“ ist damit zweierlei. Mit 45 Beitragsjahren war sie einmal wirklich abschlagsfrei ab 63, das gilt aber nur noch für Jahrgänge bis 1952. Mit 35 Beitragsjahren ist ein Start ab 63 zwar weiterhin möglich, aber immer mit Abschlag.

Wie hoch ist der Abschlag bei vorzeitigem Renteneintritt?

Der Abschlag beträgt 0,3 Prozent für jeden Kalendermonat, den Sie die Rente vor Ihrer Altersgrenze in Anspruch nehmen. Das Gesetz formuliert es über den Zugangsfaktor: Er ist „für jeden Kalendermonat um 0,003 niedriger als 1,0“ (§ 77 Abs. 2 SGB VI). Vier Jahre früher bedeuten 48 Monate mal 0,3 Prozent, also 14,4 Prozent weniger Rente.

Dieser Abzug ist dauerhaft. Er endet nicht mit Erreichen der Regelaltersgrenze, sondern begleitet Sie bis zum Lebensende und wirkt auch auf eine spätere Hinterbliebenenrente. Bei 1.800 Euro Bruttorente kosten 14,4 Prozent Abschlag 259,20 Euro pro Monat, also 3.110 Euro im Jahr.

Umgekehrt gilt derselbe Mechanismus als Bonus: Wer die Rente über die Regelaltersgrenze hinaus aufschiebt, erhöht den Zugangsfaktor um 0,005 je Monat, also 0,5 Prozent pro Monat oder 6 Prozent pro Jahr. Ein Jahr Aufschub bei 1.800 Euro Rente bringt 108 Euro mehr pro Monat, ebenfalls lebenslang.

Vorgezogen umAbschlagRente statt 1.800 €Verlust pro Monat
12 Monate3,6 %1.735,20 €64,80 €
24 Monate7,2 %1.670,40 €129,60 €
36 Monate10,8 %1.605,60 €194,40 €
48 Monate (Maximum ab 63)14,4 %1.540,80 €259,20 €

Die 14,4 Prozent sind keine gesetzliche Obergrenze, sondern schlicht das rechnerische Maximum: Mehr als 48 Monate vor der Regelaltersgrenze von 67 kann niemand starten, weil die vorzeitige Inanspruchnahme erst nach Vollendung des 63. Lebensjahres möglich ist.

Rechenbeispiel: Jahrgang 1975 mit 63, 65 oder 67 Jahren

Für Jahrgang 1975, geboren im Januar, mit einer erwarteten Rente von 1.800 Euro brutto ergeben sich drei Szenarien mit einer Spanne von 259,20 Euro pro Monat. Die Regelaltersrente beginnt im Januar 2042, der früheste Start im Januar 2038.

SzenarioRentenbeginnAlterAbschlagBrutto pro Monat
Frühestmöglich, 35 BeitragsjahreJanuar 203863 Jahre14,4 %1.540,80 €
Abschlagsfrei, 45 BeitragsjahreJanuar 204065 Jahrekeiner1.800,00 €
RegelaltersrenteJanuar 204267 Jahrekeiner1.800,00 €
Ein Jahr AufschubJanuar 204368 Jahre+ 6 % Zuschlag1.908,00 €

Die zweite Zeile ist der entscheidende Punkt: Zwischen 63 und 65 liegen nur zwei Jahre, aber 45 statt 35 Beitragsjahre machen aus 14,4 Prozent Abschlag null Prozent. Wer knapp an den 45 Jahren vorbeischrammt, verliert für zwei Jahre früheren Ruhestand dauerhaft rund 260 Euro im Monat.

Rechnen Sie gegen: Vier Jahre frühere Rente bringen bei 1.540,80 Euro rund 73.958 Euro zusätzlich ausgezahlt. Ab dem Rentenbeginn mit 67 fehlen Ihnen dann jeden Monat 259,20 Euro, der Vorsprung ist nach rund 285 Monaten aufgebraucht, also mit etwa 90 Jahren. Wie groß Ihre Versorgungslücke insgesamt ist, prüfen Sie mit dem Rentenlücken-Rechner.

Welche Zeiten zählen zu den 35 und 45 Beitragsjahren?

Für die Wartezeit von 45 Jahren zählen Pflichtbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehungszeiten bis zum 10. Lebensjahr des Kindes, Pflegezeiten sowie Zeiten des Bezugs von Kranken- und Arbeitslosengeld. Nicht mitgezählt werden Zeiten des Arbeitslosengeld-Bezugs in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn (§ 51 Abs. 3a SGB VI), außer der Bezug beruhte auf einer Insolvenz oder vollständigen Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers.

Die Wartezeit von 35 Jahren ist deutlich großzügiger: Hier zählen zusätzlich Anrechnungszeiten wie Schule, Studium oder Ausbildungssuche sowie Zeiten aus einem Versorgungsausgleich mit. Viele erreichen die 35 Jahre daher unbemerkt, scheitern aber an den 45 Jahren.

Ob Ihre Zeiten wirklich gespeichert sind, sagt Ihnen nur Ihr Rentenkonto. Beantragen Sie eine Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung, denn Lücken aus Ausbildung oder Auslandszeiten fallen sonst erst beim Rentenantrag auf, wenn Nachweise oft nicht mehr beschaffbar sind.

Können Sie den Abschlag durch eine Ausgleichszahlung vermeiden?

Ja. Ab Vollendung des 50. Lebensjahres können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung eine besondere Rentenauskunft anfordern und den Abschlag durch eine freiwillige Zahlung ganz oder teilweise ausgleichen (§ 187a SGB VI). Die Auskunft nennt den exakten Betrag, den Ihr Wunschtermin kostet.

Der steuerliche Reiz ist erheblich: Die Zahlung zählt zu den Altersvorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG und ist damit im Jahr der Einzahlung als Sonderausgabe abziehbar. Sie können die Summe außerdem auf mehrere Jahre verteilen und so den Abzug über mehrere Steuerjahre strecken.

Sie sind nicht gebunden: Wer eingezahlt hat und später doch bis zur Regelaltersgrenze arbeitet, verliert nichts, die Beiträge erhöhen dann schlicht die Rente. Als Finanzierungsquelle kommt oft eine Abfindung in Frage, deren Steuerlast Sie mit dem Abfindungsrechner prüfen, oder Kapital aus der betrieblichen Altersvorsorge.

Welche Fehler kosten beim Renteneintritt am meisten Geld?

Der teuerste Fehler ist der Start mit 63 ohne Prüfung der 45-Jahre-Grenze: Zwei Jahre länger arbeiten kann 14,4 Prozent Abschlag komplett vermeiden. Der zweitteuerste ist ein verspäteter Antrag, denn die Rente beginnt erst ab dem Antragsmonat, wenn Sie ihn später als drei Kalendermonate nach Erreichen der Altersgrenze stellen (§ 99 Abs. 1 SGB VI).

Ein verbreiteter Irrtum betrifft den Hinzuverdienst: Seit dem 1. Januar 2023 dürfen Sie zu jeder Altersrente unbegrenzt hinzuverdienen, auch zu einer vorgezogenen Rente vor der Regelaltersgrenze. Die früheren Hinzuverdienstgrenzen sind ersatzlos entfallen, wie die DRV zum Hinzuverdienst bestätigt.

Neu seit dem 1. Januar 2026 ist die Aktivrente: Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung weiterarbeitet, kann bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn im Monat steuerfrei beziehen. Selbstständige und Freiberufler sind davon ausgeschlossen, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fallen weiterhin an. Ihr laufendes Nettoeinkommen daneben kalkulieren Sie mit dem Brutto-Netto-Rechner.

Unterschätzt wird schließlich die Steuer. Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2026 sind 84 Prozent der Rente steuerpflichtig, der steuerfreie Teil von 16 Prozent wird als fester Euro-Betrag lebenslang eingefroren (§ 22 Nr. 1 Satz 3 EStG). Was davon netto bleibt, zeigt der Rentenbesteuerungs-Rechner; wie lange privates Kapital die Zeit bis zum Rentenbeginn trägt, der Entnahmeplan-Rechner.

Was ist ein Entgeltpunkt 2026 wert?

Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der aktuelle Rentenwert 42,52 Euro je Entgeltpunkt, nach 40,79 Euro zuvor. Das entspricht einer Rentenanpassung von 4,24 Prozent zum 1. Juli 2026, von der rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner profitieren.

Ihre Bruttorente ist im Kern Entgeltpunkte mal Zugangsfaktor mal Rentenwert. Wer 40 Jahre lang genau durchschnittlich verdient hat, hat 40 Entgeltpunkte und käme auf 1.700,80 Euro brutto im Monat. Ein Abschlag von 14,4 Prozent senkt diesen Betrag über den Zugangsfaktor 0,856 auf 1.455,88 Euro.

Der Rentenwert wird jedes Jahr zum 1. Juli angepasst, der Abschlag dagegen nie. Er wirkt prozentual auf jede künftige Rentenerhöhung, was ihn über die Jahre in absoluten Zahlen teurer macht, nicht billiger. Wie stark die Kaufkraft Ihrer Rente durch die Preisentwicklung sinkt, zeigt der Inflationsrechner.

Quellen

Jede Zahl dieses Rechners folgt diesen amtlichen Veröffentlichungen.

Fachlich geprüfte Berechnung

Alle Sätze und Formeln dieses Rechners folgen den amtlichen Veröffentlichungen für das Steuerjahr 2026 (siehe Quellen) und werden nach jeder Gesetzesänderung aktualisiert. Mehr dazu: So rechnen wir und unsere redaktionellen Standards.

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Häufige Fragen

1Mit welchem Alter kann ich 2026 in Rente gehen?

Wer ab 1964 geboren ist, erreicht die Regelaltersgrenze mit 67 Jahren. Mit 45 Beitragsjahren geht es abschlagsfrei ab 65, mit 35 Beitragsjahren frühestens ab 63, dann aber mit 14,4 Prozent Abschlag. Für die Jahrgänge 1959 bis 1963 liegt die Regelaltersgrenze zwischen 66 Jahren und 2 Monaten und 66 Jahren und 10 Monaten.

2Wann geht Jahrgang 1962 in Rente?

Jahrgang 1962 erreicht die Regelaltersgrenze von 66 Jahren und 8 Monaten je nach Geburtsmonat 2028 oder 2029. Mit 45 Beitragsjahren ist der abschlagsfreie Start schon mit 64 Jahren und 8 Monaten möglich, also 2026 oder 2027. Mit 35 Beitragsjahren ging es bereits ab 63 im Jahr 2025, dann mit bis zu 13,2 Prozent Abschlag.

3Wie viel Abschlag kostet die Rente mit 63?

0,3 Prozent pro vorgezogenem Monat, maximal 14,4 Prozent bei 48 Monaten (§ 77 Abs. 2 SGB VI). Bei 1.800 Euro Bruttorente sind das 259,20 Euro weniger pro Monat, also 3.110 Euro im Jahr. Der Abschlag gilt lebenslang und entfällt nicht mit Erreichen der Regelaltersgrenze.

4Gibt es die abschlagsfreie Rente ab 63 noch?

Nein, nur noch für Jahrgänge bis 1952. Für die Jahrgänge 1953 bis 1963 steigt die Altersgrenze für besonders langjährig Versicherte mit 45 Beitragsjahren schrittweise von 63 auf 65 Jahre (§ 236b SGB VI). Ab Jahrgang 1964 gilt einheitlich 65 Jahre.

5Darf ich als Frührentner unbegrenzt dazuverdienen?

Ja. Seit dem 1. Januar 2023 gibt es keine Hinzuverdienstgrenze mehr, auch nicht bei einer vorgezogenen Altersrente vor der Regelaltersgrenze. Ihre Rente wird durch Arbeitseinkommen also nicht mehr gekürzt. Steuern und Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fallen auf den Hinzuverdienst weiterhin an.

6Lohnt sich die Rente mit 63?

Das entscheidet Ihre Lebenserwartung. Vier Jahre frühere Rente mit 14,4 Prozent Abschlag bringen bei 1.540,80 Euro rund 74.000 Euro Vorsprung, den die fehlenden 259,20 Euro pro Monat ab 67 erst nach etwa 285 Monaten aufzehren, also mit rund 90 Jahren. Wer gesund ist und lange lebt, fährt mit dem späteren Start meist besser; wer das Geld früh braucht, mit dem frühen. Prüfen Sie zusätzlich, ob Sie die 45 Beitragsjahre schaffen und so ganz ohne Abschlag mit 65 gehen können.

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