Für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte können Sie 2026 je tatsächlichem Arbeitstag 0,38 Euro pro vollem Entfernungskilometer ansetzen. Gezählt wird die einfache Strecke. Der errechnete Betrag senkt das steuerpflichtige Einkommen; er wird nicht vollständig erstattet. Wie viel zusätzlich wirkt, hängt auch vom bereits berücksichtigten Arbeitnehmer-Pauschbetrag ab.
Wie berechnen Sie die Entfernungspauschale?
Multiplizieren Sie die vollen Kilometer der einfachen Strecke mit den Tagen, an denen Sie Ihre erste Tätigkeitsstätte tatsächlich aufgesucht haben, und mit 0,38 Euro. Urlaub, Krankheit und reine Homeoffice-Tage zählen nicht als Fahrttage. Auch bei mehreren Fahrten am selben Tag gibt es grundsätzlich nur eine Entfernungspauschale.
Maßgeblich ist grundsätzlich die kürzeste Straßenverbindung. Eine längere Strecke kommt infrage, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist und regelmäßig genutzt wird. Ein Umweg für private Erledigungen erhöht die abziehbare Strecke nicht.
Quellen: § 9 EStG: Entfernungspauschale
Was ergeben 20 Kilometer an 180 Arbeitstagen?
| Rechenschritt | Ergebnis |
|---|---|
| 20 km × 180 Tage × 0,38 Euro | 1.368 Euro Werbungskosten |
| Abzüglich bereits berücksichtigter Pauschbetrag | 1.230 Euro |
| Zusätzlicher Abzug ohne weitere Werbungskosten | 138 Euro |
Wenn das zu versteuernde Einkommen vor diesem zusätzlichen Abzug 40.000 Euro beträgt, sinkt die tarifliche Einkommensteuer 2026 im Beispiel um 44 Euro. Voraussetzung: Einzelveranlagung, keine weiteren Besonderheiten. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sind hier nicht berechnet.
Quellen: § 9 EStG: Entfernungspauschale; § 9a EStG: Arbeitnehmer-Pauschbetrag; § 32a EStG: Einkommensteuertarif 2026
Was gilt für Auto, Bahn und Fahrrad?
Die Entfernungspauschale ist grundsätzlich unabhängig vom Verkehrsmittel. Ohne eigenen oder zur Nutzung überlassenen Pkw gilt regelmäßig eine Jahresgrenze von 4.500 Euro. Bei öffentlichen Verkehrsmitteln können die tatsächlichen Kosten berücksichtigt werden, soweit sie die insgesamt für das Jahr errechnete Entfernungspauschale übersteigen. Vergleichen Sie daher Ihre Jahresticketkosten mit dem Jahresbetrag, nicht einzelne besonders teure Tage.
Steuerfreie Arbeitgeberleistungen für den Arbeitsweg können den Abzug mindern. Prüfen Sie die Angaben Ihrer Lohnsteuerbescheinigung. Für Dienstreisen und Fahrten ohne erste Tätigkeitsstätte gelten andere Regeln; Hin- und Rückweg dürfen deshalb nicht ungeprüft in dieselbe Rechnung übernommen werden.
Quellen: § 9 EStG: Entfernungspauschale
Wie stimmen Sie Pendeln und Homeoffice ab?
Führen Sie eine Tagesübersicht mit Büro-, Homeoffice-, Urlaubs- und Krankheitstagen. Die Tagespauschale für die Wohnung und die Entfernungspauschale sind nicht automatisch am selben Tag nebeneinander möglich. Eine gesetzliche Ausnahme betrifft insbesondere Fälle, in denen dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz für die Tätigkeit zur Verfügung steht.
Wenn aus einem bisherigen Bürotage ein reiner Homeoffice-Tag wird, sinkt im Beispiel mit 20 Kilometern die Entfernungspauschale um 7,60 Euro. Eine zulässige Homeoffice-Tagespauschale beträgt 6 Euro. Das ist ein Unterschied beim Werbungskostenabzug und keine Aussage darüber, welche Arbeitsform wirtschaftlich insgesamt günstiger ist.
Quellen: § 9 EStG: Entfernungspauschale; § 4 Abs. 5 Nr. 6c EStG: Tagespauschale
Welche Angaben brauchen Sie für die Steuererklärung?
- Erste Tätigkeitsstätte und einfache Entfernung prüfen.
- Tatsächliche Anwesenheitstage aus Kalender oder Zeiterfassung ermitteln.
- Fahrkarten und Arbeitgeberzuschüsse zusammentragen.
- Arbeitsweg in der Anlage N erfassen und mit weiteren Werbungskosten zusammenrechnen.
Behalten Sie auch bei einer regelmäßigen Fünftagewoche die tatsächlichen Verhältnisse im Blick. Eine pauschale Zahl von 220 oder 230 Arbeitstagen ersetzt keine passende Aufstellung.
Quellen: § 9 EStG: Entfernungspauschale; § 9a EStG: Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Häufige Fragen
Gelten 0,38 Euro auch für die Steuererklärung 2025?
Nein. Die hier dargestellte Rechnung betrifft 2026. Für 2025 gelten auf den ersten 20 Entfernungskilometern 0,30 Euro und ab dem 21. Kilometer 0,38 Euro. Ordnen Sie die Fahrten dem richtigen Steuerjahr zu.
Quellen: § 9 EStG: Entfernungspauschale
Bekomme ich 1.368 Euro vom Finanzamt zurück?
Nein. 1.368 Euro sind im Beispiel Werbungskosten. Der zusätzliche Steuervorteil richtet sich nach den gesamten Werbungskosten, dem Pauschbetrag und Ihrer Besteuerung.
Quellen: § 9a EStG: Arbeitnehmer-Pauschbetrag; § 32a EStG: Einkommensteuertarif 2026
Passende Rechner und nächste Schritte
Quellen und Berechnungsgrundlage
Die Beispiele beziehen sich auf 2026, soweit beim jeweiligen Beispiel kein anderes Jahr genannt ist. Hypothetische Eingaben sind als solche gekennzeichnet. Allgemeine Information; keine individuelle Steuerberatung.




