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Homeoffice-Pauschale 2026: 6 Euro pro Tag und bis zu 1.260 Euro absetzen

Für jeden Homeoffice-Tag setzen Sie 2026 pauschal 6 Euro als Werbungskosten ab, maximal 210 Tage und 1.260 Euro im Jahr. Ein separates Arbeitszimmer ist dafür nicht nötig, der Küchentisch reicht.

SteuerGenau Redaktion28. Juli 2026Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026
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Foto: Leeloo The First / Pexels

Die Homeoffice-Pauschale beträgt 2026 6 Euro je Kalendertag, an dem Sie überwiegend zu Hause arbeiten, maximal 210 Tage und damit 1.260 Euro im Jahr. Ein abgeschlossenes Arbeitszimmer ist nicht erforderlich; die Pauschale zählt zu den Werbungskosten und wirkt oberhalb des Pauschbetrags von 1.230 Euro.

Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale 2026?

Sie beträgt 6 Euro pro Tag, gedeckelt auf 210 Tage beziehungsweise 1.260 Euro pro Jahr. Grundlage ist Paragraf 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6c EStG, der über Paragraf 9 EStG auch für Arbeitnehmer gilt. Voraussetzung je Tag: Sie haben Ihre Tätigkeit überwiegend in der Wohnung ausgeübt und keine erste Tätigkeitsstätte aufgesucht.

Die Pauschale gibt es unabhängig davon, wo Sie zu Hause arbeiten: Arbeitsecke, Küchentisch oder Sofa genügen. Sie deckt die anteiligen Wohnkosten ab; Arbeitsmittel wie Schreibtisch, Monitor oder Bürostuhl setzen Sie zusätzlich ab.

Wie viel Steuern spart die Pauschale konkret?

Rechenbeispiel: 120 Homeoffice-Tage mal 6 Euro ergeben 720 Euro Werbungskosten. Bei einem zu versteuernden Einkommen von 45.000 Euro liegt der Grenzsteuersatz 2026 bei rund 34 Prozent, die maximale Ersparnis also bei rund 245 Euro, sofern Ihre übrigen Werbungskosten den Pauschbetrag von 1.230 Euro bereits ausschöpfen.

Homeoffice-TagePauschaleErsparnis bei 34 % Grenzsteuersatz
60 Tage360 Eurorund 122 Euro
120 Tage720 Eurorund 245 Euro
210 Tage und mehr1.260 Euro (Maximum)rund 428 Euro

Ihre persönlichen Zahlen liefert der Homeoffice-Pauschale-Rechner mit Ihrem tatsächlichen Grenzsteuersatz.

Homeoffice-Pauschale oder häusliches Arbeitszimmer: Was ist besser?

Das häusliche Arbeitszimmer lohnt sich nur noch, wenn es der Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit ist. Dann können Sie entweder die tatsächlichen anteiligen Kosten (Miete, Nebenkosten, Abschreibung) oder eine Jahrespauschale von 1.260 Euro absetzen. In allen anderen Fällen bleibt nur die tageweise Homeoffice-Pauschale.

KriteriumHomeoffice-PauschaleHäusliches Arbeitszimmer
VoraussetzungÜberwiegend zu Hause gearbeitet, keine erste Tätigkeitsstätte aufgesuchtAbgeschlossener Raum, Mittelpunkt der Tätigkeit
Höhe6 Euro/Tag, max. 1.260 EuroTatsächliche Kosten oder 1.260 Euro Jahrespauschale
NachweiseAufstellung der TageGrundriss, Kostenbelege, Flächenanteil

Ein echtes Arbeitszimmer mit tatsächlichen Kosten schlägt die Pauschale nur bei hohen Wohnkosten: Bei 15 Quadratmetern Anteil an einer 100-Quadratmeter-Wohnung mit 1.400 Euro Warmmiete sind das 2.520 Euro im Jahr, doppelt so viel wie die Pauschale.

Wie kombinieren Sie Homeoffice- und Pendlerpauschale?

Pro Kalendertag gilt: entweder 6 Euro Homeoffice-Pauschale oder die Pendlerpauschale für die Fahrt zur Arbeit, nicht beides. Über das Jahr kombinieren Sie beide problemlos: 100 Bürotage mit 25 Kilometern Entfernung bringen 950 Euro (100 mal 25 mal 0,38 Euro), 120 Homeoffice-Tage weitere 720 Euro, zusammen 1.670 Euro Werbungskosten.

Ausnahme: Steht Ihnen beim Arbeitgeber dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, zum Beispiel als Lehrer, dürfen Sie an einem Tag mit Dienstweg trotzdem zusätzlich die Homeoffice-Pauschale ansetzen, wenn Sie überwiegend zu Hause gearbeitet haben.

Wie weisen Sie Ihre Homeoffice-Tage nach?

Eine formlose Aufstellung der Homeoffice-Tage genügt, zum Beispiel eine Kalenderliste oder eine Bescheinigung des Arbeitgebers. Das Finanzamt gleicht die Angaben mit den Arbeitstagen bei der Pendlerpauschale ab: Wer 220 Bürotage und gleichzeitig 120 Homeoffice-Tage angibt, provoziert eine Nachfrage, denn zusammen wären das 340 Arbeitstage.

Führen Sie die Liste laufend, nicht rückwirkend im nächsten Sommer. Viele Arbeitgeber stellen die Homeoffice-Quote inzwischen automatisch über Zeiterfassungssysteme bereit.

Wer bekommt die Pauschale, wer nicht?

Die Pauschale steht allen offen, die zu Hause arbeiten: Arbeitnehmern, Selbstständigen, Beamten und auch Werkstudenten mit Steuerabzug. Sie gilt pro Person, nicht pro Haushalt: Arbeiten beide Partner im Homeoffice, kann jeder bis zu 1.260 Euro ansetzen, auch am selben Küchentisch.

Keine zusätzliche Wirkung hat die Pauschale, wenn Ihre gesamten Werbungskosten unter 1.230 Euro bleiben, denn den Pauschbetrag gibt es ohnehin. Prüfen Sie deshalb zuerst mit dem Überblick Was kann ich absetzen?, ob Sie über die Schwelle kommen, und rechnen Sie Ihr Netto mit dem Brutto-Netto-Rechner.

Wann zählt ein Tag steuerlich als Homeoffice-Tag?

Ein Tag zählt, wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit an diesem Kalendertag überwiegend, also zu mehr als der Hälfte der Arbeitszeit, in der eigenen Wohnung ausgeübt und keine erste Tätigkeitsstätte aufgesucht haben. Für jeden solchen Tag gibt es 6 Euro, maximal 210 Tage im Jahr.

Eine Ausnahme regelt Paragraf 4 Absatz 5 EStG: Steht Ihnen dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, etwa als Lehrkraft, dürfen Sie die Pauschale auch für Tage ansetzen, an denen Sie zusätzlich auswärts tätig waren. Ihre Tage rechnet der Homeoffice-Pauschale-Rechner.

Welche Arbeitsmittel setzen Sie zusätzlich zur Pauschale ab?

Die Homeoffice-Pauschale deckt nur die anteiligen Raumkosten ab. Arbeitsmittel wie Schreibtisch, Bürostuhl, Monitor, Notebook oder Fachliteratur setzen Sie daneben in voller Höhe als Werbungskosten ab, sofern Sie sie überwiegend beruflich nutzen.

ArbeitsmittelAbzug
Geringwertige Güter bis 800 Euro nettosofort voll im Kaufjahr
Teurere Möbel über 800 Euroüber die Nutzungsdauer verteilt (Abschreibung)
Computer, Notebook, Softwaresofort voll, unabhängig vom Preis
Telefon und Internetpauschal 20 % der Kosten, maximal 20 Euro im Monat

Nutzen Sie ein Gerät auch privat, teilen Sie die Kosten auf und setzen nur den beruflichen Anteil an. Was sonst noch zählt, listet der Überblick Was kann ich absetzen?.

Rechenbeispiel: Homeoffice, Arbeitsmittel und Fahrten zusammen

Ein Angestellter arbeitet 2026 an 120 Tagen zu Hause und an 100 Tagen im Büro, 25 Kilometer einfach. Er kauft einen Schreibtisch für 400 Euro und einen Monitor für 250 Euro. Zusammen kommt er auf 2.320 Euro Werbungskosten, davon wirken 1.090 Euro über dem Pauschbetrag.

PositionBetrag
Homeoffice-Pauschale (120 × 6 Euro)720 Euro
Pendlerpauschale (100 × 25 × 0,38 Euro)950 Euro
Arbeitsmittel (Schreibtisch, Monitor)650 Euro
Summe Werbungskosten2.320 Euro
Wirksam über dem Pauschbetrag (1.230 Euro)1.090 Euro
Steuerersparnis bei 34 % Grenzsteuersatzrund 371 Euro

Die Kombination aus Homeoffice- und Pendlerpauschale lohnt sich fast immer. Details zur Fahrtkostenseite erklärt der Ratgeber Pendlerpauschale richtig absetzen.

Wie nutzen Selbstständige die Homeoffice-Pauschale?

Selbstständige ziehen die 6 Euro je Tag als Betriebsausgaben ab, ebenfalls maximal 1.260 Euro im Jahr. Die Regeln entsprechen denen für Arbeitnehmer: überwiegend zu Hause gearbeitet, kein zusätzlicher Ansatz eines separaten Arbeitszimmers für denselben Zeitraum.

Wer als Selbstständiger einen echten, ausschließlich betrieblich genutzten Raum hat, kann stattdessen die tatsächlichen Kosten oder die Jahrespauschale von 1.260 Euro ansetzen. Die Gesamtbelastung überschlägt der Steuerrechner für Selbstständige.

Können beide Partner die Homeoffice-Pauschale nutzen?

Ja. Die Pauschale gilt pro Person, nicht pro Haushalt oder pro Raum. Arbeiten beide Partner zu Hause, kann jeder bis zu 1.260 Euro ansetzen, auch am selben Küchentisch und am selben Tag. Jeder trägt seine Tage in seiner eigenen Anlage N ein.

Das gilt auch, wenn nur ein Arbeitszimmer vorhanden ist, das sich beide teilen. Beim häuslichen Arbeitszimmer mit tatsächlichen Kosten wäre dagegen zu klären, wer welchen Anteil trägt.

Wie wirken Zuschüsse des Arbeitgebers auf die Pauschale?

Steuerfreie Zuschüsse oder gestellte Ausstattung des Arbeitgebers mindern grundsätzlich nicht die Homeoffice-Pauschale, solange sie nicht denselben Aufwand doppelt abdecken. Übernimmt der Arbeitgeber aber konkrete Kosten steuerfrei, können Sie diese nicht zusätzlich als Werbungskosten geltend machen.

Ein vom Arbeitgeber gestelltes Notebook setzen Sie nicht ab, weil es Ihnen keine Kosten verursacht. Ihr verfügbares Netto nach allen Abzügen zeigt der Brutto-Netto-Rechner.

Welche Fehler kosten bei der Homeoffice-Pauschale Geld?

Erster Fehler: Homeoffice- und Pendlerpauschale für denselben Tag ansetzen, das gleicht das Finanzamt ab. Zweiter Fehler: mehr Tage angeben, als das Jahr hergibt, wenn man Büro-, Homeoffice- und Urlaubstage addiert. Dritter Fehler: die Pauschale gar nicht eintragen, obwohl sie zusammen mit anderen Kosten den Pauschbetrag von 1.230 Euro übersteigt.

Führen Sie die Tagesliste laufend statt rückwirkend. Ob Sie insgesamt über die Schwelle kommen, prüft der Lohnsteuer-Erstattungs-Check.

Warum hängt Ihre Ersparnis vom Grenzsteuersatz ab?

Werbungskosten mindern nicht die Steuer direkt, sondern das zu versteuernde Einkommen. Wie viel Sie tatsächlich sparen, ergibt sich aus dem Betrag über dem Pauschbetrag multipliziert mit Ihrem persönlichen Grenzsteuersatz. Bei 34 Prozent bringen 720 Euro Homeoffice-Pauschale bis zu 245 Euro, bei 42 Prozent bis zu 302 Euro.

Der Grenzsteuersatz ist der Satz auf den zuletzt verdienten Euro und steigt mit dem Einkommen. Ihren persönlichen Satz und die daraus folgende Ersparnis rechnet der Einkommensteuer-Rechner aus.

Wie viele Homeoffice-Tage sind bei Teilzeit möglich?

Der Höchstbetrag von 210 Tagen gilt unabhängig vom Arbeitszeitmodell. Wer in Teilzeit an vier Tagen die Woche arbeitet und davon drei zu Hause, kommt bei rund 47 Arbeitswochen auf etwa 141 Tage, also 846 Euro Pauschale. Maßgeblich ist die Zahl der tatsächlichen Homeoffice-Tage, nicht die Stundenzahl.

Auch Minijobber und Werkstudenten mit individuellem Steuerabzug können die Pauschale nutzen. Bei pauschal besteuertem Minijob wirkt sie dagegen nicht, weil dieser aus der Veranlagung herausfällt. Die Regeln zum Nebenjob erklärt der Ratgeber Nebenjob: Minijob, Midijob und Steuerklasse VI.

Wann übersteigen Ihre Werbungskosten den Pauschbetrag?

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro ist die Schwelle, ab der einzelne Kosten überhaupt wirken. Die Homeoffice-Pauschale allein reicht selten: 210 Tage ergeben genau 1.260 Euro, also nur 30 Euro über der Schwelle. Erst zusammen mit Fahrten, Arbeitsmitteln und Fortbildung entsteht ein spürbarer Effekt.

Bündeln Sie deshalb alle Werbungskosten eines Jahres. Was zusätzlich zählt, listet der Überblick Was kann ich absetzen?, und ob sich die Abgabe insgesamt lohnt, zeigt der Lohnsteuer-Erstattungs-Check.

Wie hat sich die Homeoffice-Pauschale seit ihrer Einführung entwickelt?

Die Pauschale wurde 2020 als befristete Regelung mit 5 Euro je Tag und höchstens 600 Euro im Jahr eingeführt. Seit 2023 ist sie dauerhaft und großzügiger: 6 Euro je Tag und bis zu 1.260 Euro bei 210 Tagen. Damit ist sie zu einem festen Bestandteil der Werbungskosten geworden.

Für 2026 bleibt es bei 6 Euro und 1.260 Euro. Wer regelmäßig zu Hause arbeitet, sollte die Tage konsequent erfassen, weil sich der Höchstbetrag sonst nicht ausschöpfen lässt. Ihre Ersparnis rechnet der Homeoffice-Pauschale-Rechner aus, das Netto der Brutto-Netto-Rechner.

Gilt die Homeoffice-Pauschale auch für Beamte und Auszubildende?

Ja. Beamte, Referendare, Auszubildende und Werkstudenten mit individuellem Steuerabzug können die Homeoffice-Pauschale genauso ansetzen wie Angestellte, sofern sie überwiegend zu Hause arbeiten. Maßgeblich ist allein die Art der Tätigkeit am jeweiligen Tag, nicht der Status.

Wichtig bleibt für alle die Schwelle des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.230 Euro, erst darüber wirkt jeder zusätzliche Euro. Wer neben dem Studium jobbt, findet die Regeln im Ratgeber Nebenjob: Minijob, Midijob und Steuerklasse VI.

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